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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-10-26 · Heft 44 (26.10.1857) · p. Seite 600

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 44 (26.10.1857)
Date
1857-10-26
Page
Seite 600 (sequence 6)
Language
German
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600 weichung vom katholischen Glauben ein Verbrechen gegen sich selbst, gegen den Nächsten und gegen Gott ist, mithin ein Ketzer noch strenger als ein Majestätsverbrecher zu bestrafen ist" (Raumer, Ges. der Hohenstaufen Bd. III, Buch VIII. Hauptst. 6.). Der dogmatisch-christliche Staat mar eine volle Wahrheit, die weder der Hinrichtung der Ketzer, noch der Absetzung ungläubiger Fürsten, noch irgend profanen Rücksichten (wozu die nationalen selbstverständlich auch gehören) wich. Das war schrecklich und heut zu Tage wenden sich — so groß ist die verderbliche Wirkung der Cultur, „die Alles jetzt beleckt" — Aller Blicke (doch mit Ausnahme der Gesinnungsgenossen des Univers) mit Widerwillen davon ab. Aber es war eine redliche, tiefwurzelnde Ueberzeugung und ein großer Theil Derjenigen, welche Ketzer oder Ungläubige hinschlachteten, war jeden Augenblick bereit, für die Kirche zu sterben, für welche sie würgten. Sie waren weit entfernt, ihr Christentbum wie einen Modeartikel in verschiedenen Farben schillern zu lassen, und hätten nie den glücklichen Wurf gethan, gerade in den Konfessionen, welche im Lande durch mächtige Fürsten und Staaten vertreten sind, tiefe religiöse Wahrheit, in den andern gefährliche Jrrthümer zu entdecken. Wenn nun Herr Wagener sagt (S. 63.): „der Staat wird vor Allem die christliche Gnade selbst thatsächlich zu würdigen haben, als die unerläßliche religiöse Vorbedingung zur Lösung aller politischen Aufgaben; er wird nur Christen als wahrhaft befähigt zur Theilnahme an seinem öffentlichen Leben anerkennen dürfen" — so begreifen wir das wenigstens, es ist eben die mittelalterliche Ansicht. Wenn er aber in demselben Satzgefüge dem Staate, der nur Christen zulassen darf, untersagt, sich in confessionelle und theologische Unterscheidungen einzulaffen und von ihm verlangt, sich „zunächst an die äußere Thatsache der Taufe" zu halten, so verstehen wir wohl, wie dadurch „Ungetaufte" abgehalten, nicht aber, wie dadurch Christen verwandt werden, eben darum aber auch nicht, welcher wahrhaft christliche Gedanke diesem politischen Kriterium zu Grunde liegen kann. Die Prämisse geht von einem dogmatischen Lehrsätze „von der christlichen Gnade" aus, die Konsequenz verläuft sich in ein rein äußerliches Kennzeichen, welches an Voltaire wie an Für, 6lon, an dem Gottesläugner La Mettrie, wie an dem frommen Verfasser selbst zu finden ist. Nimmermehr würde der fromme katholische König Ludwig IX. von Frankreich, nimmermehr der fromme lutherische Kurfürst Johann Friedrich solche Bürgschaft der Christlichkeit als vollgültig angenommen haben! Wir läugnen darum nicht, daß es besser ist, so zu verfahren, als von Neuem (wie es eben die Partei des Herrn Wagener so gerne thut) die Gewissensplitterrechneret einzuführen; aber wir läugnen, daß von solchem Vordersätze die rücksichtslose religiöse Ueberzeugung zu solchem Nachsatze gelangen könne." Dieser inkonsequenten Cousequenzmacherei gegenüber ruft der Verfasser aus: „Die große Wahrheit, daß Menschen- und Gottesliebe die Summe der eigentlichsten und höchsten Lehren der Religion sei, alles Andere sich zu diesen nur wie Mittel zum Zwecke verhalte, und wer den Nächsten drückt, verfolgt oder zurückfttzt, weil er das Unnennbare mit einem andern Namen nennt, das hienieden Unfaßbare in anderen Formen bekennt, nicht ein Gottesbekenner, sondern ein praktischer Gottesläugner sei, ist so alt, wie die Liebe Gottes zu den Menschen, wie das Gefühl der Gottheit im menschlichen Herzen. Gott war, ehe es Staatspfaffen und Kirchenpfaffen gab, und die Religion ist älter als die Theologie. Das Gebot, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst, also auch seine Ueberzeugung wie die eigene zu ehren, stammt nicht aus der Revolution, sondern aus dem alten Testamente, und das Wort: Wir (Menschen) haben Alle Einen Vater, Ern Gott schuf uns Alle, und Bruder soll nicht treulos handeln gegen Bruder, also gegebene feierliche Zusicherungen nicht brechen, verkümmern oder deuteln, dieses Wort kommt nicht von einem „Destruktion s m a n n e" , sondern vom Propheten Maleachi (2, 10.)." Stahl hat das mosaische Gesetz, daß Derjenige, welcher den Götzendienst predigt, gesteinigt werden soll, indem er den mosaischen Staat als Vorbild des zukünftigen Reiches Gottes darstellt, dahin erklärt: „daß es im Reiche Gottts zwar keine Steinigung, wohl aber eine ewige Verdammniß Derer gebe, die nicht glauben, und das Vorbild dieser Ausstoßung eben jene Steinigung sei" (Stahl gegen Bunsen, S. 77. Note). Diesem tritt der Verfasser mit den Worten entgegen: „Man darf nämlich nicht vergessen, daß der Götzendienst, den die Schrift so hart behandelt wissen will, keineswegs blos Vielgötterei ist, sondern auf Menschenopfern, auf Hinschlachtung der eigenen Kinder im Dienste des Moloch, auf Prostitution der Frauen (wie bei dem von den Propheten mit so gerechter sittlicher Indignation dargestellten Dienste der Astarte) und auf ähnlichen Greueln

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