Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 44 (26.10.1857)
- Date
- 1857-10-26
- Page
- Seite 599 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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tiSmuS" in der Brust der Verletzten, wenn auch nicht — was beinahe unmöglich ist — anfzuheben, so doch zu schwächen. Wie mochte nun Herrn Wagener gar nicht einfallen, daß es auf Erden eine größere Kränkung nicht giebt als Verletzung der Ehre, und daß es sich in der von ihm und seiner Partei vorgeschlagenen Entziehung der politischen Rechte, um die Ehrenkränkung nicht minder alS um Interessen handle, welche im Grunde mehrmoralische als materielle Interessen sind. Macaulay hat schon bewiesen (Essays 5, Seite 285. der Tauchnitzer Ausgabe), und Niemand, der seine Augen zum Sehen zu brauchen weiß, kann es läugnen, daß die eigentlichen Factoren politischen Einflusses nicht Stellen und Aemter, sondern Talent und Vermögen sind. Börne wurde in Frankfurt am Main nach der Vertreibung des Großherzogs seiner Stelle bei der Polizei entsetzt. Hat ihm der schriftstellerische Einfluß, den er nachher gewann, nicht ganz andere politische Bedeutung gegeben, als seine Actuarstelle? Baron Lionel von Rothschild ist jetzt von der City von London zum Parlamentsgliede gewählt worden. Giebt ihm sein großes Vermögen nicht weit mehr Stimme in den allgemeinen und besonderen politischen Angelegenheiten als das einzelne Votum, das er, wenn zugelassen, durch diese Wahl erhält? Kein Jude, sagt Ihr, soll ein obrigkeitliches Recht im Staate haben, oder sich in dessen Verwaltung einmischen. Das Recht des Gläubigers über den Schuldner ist ein mehr als obrigkeitliches, der Einstuß des Schriftstellers auf die Staatsverwaltung, trotz aller immer mehr oder weniger leicht zu umgehenden Gesetze gegen die Presse, ein ganz anders wirksamer als der des Beamten eines Collegiums. Und nun geht Euere ganze, an dem guten Sinne des Volkes längst bankerott gewordene Weisheit darauf hinaus: Männer von Talent und Vermögen, wenn sie als Juden geboren, und nicht das Christenthum bekennen oder heucheln, so lange an ihrer Ehre und ihren edelsten moralischen Interessen zu kränken, bis Ihr sie, oft widerwillig genug, in eine Opposition getrieben habt, die Ihr dann, acht pharisäisch, wieder ausbeutet, um zu sagen: Seht, hatten wir nicht Recht? Geht, preßt sie lieber, nach der mittelalterlichen Theorie, schwammartig aus an Vermögen und Talent oder jagt sie aus dem Lande! Euer Princip wird dadurch nicht schlechter und Eure Consequenz größer." Auf schlagende Weise zeigt der Verfasser, wie Herr Wagener trotz der Unterstützung seines „sachverständigen" Freundes in seinem Versuche zu bestimmen, was orthodores Judenthum sei, verunglückt ist, und wie Herr Wagener, wenn er den MesstaSglauben zum Motiv für den Verlust der politischen Rechte macht, als Jrvingianer diese politischen Rechte ebenfalls verlieren muß. Stahl mit seiner Bemühung, beiden Kirchen, der katholischen wie der protestantischen, fast gleiche Wahrheit beizulegen, werden die vielen und bedeutenden Differenzpnnkte zwischen jenen beiden Kirchen vorgerückt. Wir heben diese hervor, weil gegenwärtig viele Juden die Grenzlinien zwischen Judenthum und Christenthum verwischen wollen, während innerhalb des ChristenthumS selbst die hochwichtigsten Fragen die diametral entgegengesetzte Lösung finden, Fragen, wie: „ob Gottes Wille ausschließlich oder doch hauptsächlich in der Schrift enthalten sei, oder zu allen Zeiten durch die Unfehlbarkeit des Conclave (wenn nicht gar des heiligen Vaters) und aller, nicht willkürlich herausgesuchter einzelner ökumenischer Concilien ein irdisches Organ habe; ob der Glaube allein selig mache, oder ob gute Werke, im moralischen wie im kirchlichen Sinne, wesentlich dazu Mitwirken müssen; ob die Macht zu lösen und zu binden, fortwährend in der Kirche lebe oder nicht; ob die Anrufung (die Latrie) der Heiligen ein heiliges oder ein sündliches Werk sei; ob die Verbreitung der heiligen Schrift unter die Laien ein gottseliges oder ein gottloses Beginnen sei; ob Ablaß der Sünden der Kirche in mysteriöser Weise zustehe oder nicht; ob der Priesterstand in strenger Folge seit der apostolischen Zeit ein geweihter, oder im Grunde nur ein wissenschaftlich religiöses Lehramt sei; ob die Prädestination im streng calvinistischen Sinne eine Wahrheit, oder eine verderbliche Irrlehre sei; ja höchst praktische Fragen, wie z. B.: ob es unter allen, oder (wie selbst Luther sB. 20. S. zugiebt) nur unter gewissen Umständen, oder aullgar nicht verboten sei, eine Geschiedene zu heirathen; ob und welche Rechte dem Landesherrn, gar dem akatholischen, über die Bischöfe und die Kirche in seinem Lande auch da zustehen, wo kein Concordat besteht; ob und welche Rechte überhaupt der Papst über den Landesherrn und seine Regierung habe; ob Ehen zwischen Katholiken und Protestanten zulässig oder streng verpönt feien ff. ff." Der mittelalterliche Staat nahm den Begriff des christlichen Staates mit der strengsten Consequenz auf; ihm war die Einheit der Kirche die Grundlage des staatlichen Lebens. Der Verfasser sagt: „Damals war es eine, selbst von dem Freidenker, dem Kaiser Friedrich H. anerkannte Staatßregel, daß, wie es in der Einleitung zu dessen Ketzergesetzen heißt: „Jede Ab-