Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 43 (19.10.1857)
- Date
- 1857-10-19
- Page
- Seite 583 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 2× ep/1048155
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888 i^re Magna Charta sein, es war die einzig eristirende, die in der vollsten und wahrsten Bedeutung des Wortes religiöse Freiheit gewährleistete. Aber ach! einer fremden Macht ist es gelungen, ihre eigenen Gesetze voll religiöser Verfolgung und Fanatismus unterzuschieben; der väterliche und patriotische Rath des unsterblichen Vaters unseres Landes in seiner Abschiedsadreffe: „Gegen die hinterlistigen Kunstgriffe fremden Einflusses (ich beschwöre Euch, Mitbürger, mir zu glauben) muß die Eifersucht eines jungen Volkes beständig auf der Hut sein, da Geschichte und Erfahrung uns beweisen, daß fremder Einfluß einer der gefährlichsten Feinde republikanischer Regierungen ist." — Diese Worte des unsterblichen Washington -7find nicht beachtet worden; ein Vertrag ist abgeschloffen, über den der verstorbene Mr. Heinrich Clay sich in einem Briefe aus Washington vom Ilten Februar 1851 folgendermaßen ausspricht: „Ich mißbillige aus vollem Herzen die Beschränkung, die in einigen Bestimmungen des Vertrages enthalten ist, und welche einen achtungswerthen Theil unserer Mitbürger von den Wohlthaten desselben ausschließt; dies ist nicht das Land, noch das Zeitalter, in dem alte und ungerechte Vorurtheile einen Vorschub erhalten dürfen"; und dieser Vertrag ist ein Landesgesetz geworden, das die religiöse Intoleranz und den Fanatismus, die Verfolgung und Proscription eines fremden Landes aufrecht erhält, selbst wo sie Bürger der Vereinigten Staaten treffen. Soll dieser Makel nicht von unserer Constitution entfernt werden, damit sie wieder so rein und klar, so unberührt und unverletzt werde, wie sie aus den Händen unserer Väter hervorging? „Wir maßen uns nicht an, Ew. Ercellenz Regierung das Mittel zu zeigen, das die durch den Vertrag mit dem Schweizer Bund sanctionirte Beschränkung und Intoleranz entfernen soll. Wir vertrauen der Gerechtigkeit und Weisheit der gegenwärtigen Verwaltung, daß sie die Israeliten der Union in die ihnen von der Constitution in gleicher Weise wie ihren Mitbürgern gewährten Rechte wieder einsetzen und so in unserem Lande und in unseren Statut- Büchern dert reinen und vollendeten Republikanismus wieder Herstellen wird, auf den jeder Amerikaner stolz ist. „In dieser Hoffnung erlauben wir uns zu zeichnen mit größter Ehrerbietung Ew. Ercellenz gehorsamste (Folgen die Unterschriften.) Charleston, Süd - Carolina, September 1857." Wir' glauben voraussetzen zu müssen, daß die Betreffenden nicht minder an den Kongreß selbst gehen werden, sobald dieser versammelt ist. Tunis. Rach dem llmv. isr. hat „der Bey von Tunis eine wichtige Acte erlassen, die Grundlagen einer bürgerlichen und religiösen Gleichstellung in seinem Staate enthaltend. Seine Hoheit hat befohlen, daß die Israeliten, die bis jetzt genöthigt waren, einen Turban von einer dunkeln Farbe zu tragen, fich von jetzt an wie alle übrigen Einwohner des Landes kleiden können und daß jedes unterscheidende Merkmal verschwinden solle. Indessen wird man die Israeliten nicht zwingen, den Kopfputz zu ändern, die aus religiösem Bedenken wünschen den schwarzen Turban beizubehalten." Es ist nicht selten vorgekommen, daß irgend ein furchtbarer Ausbruch des Fanatismus, wenn dieser im Augenblicke auch mit schrecklicher Gewalt gewüthet, gerade dahin führte, ihm die Herrschaft auf immer zu nehmen und der Humanität zu einem neuen Siege zu verhelfen. Würde sich dies auch in Tunis bewähren: so wäre das Blut deS unglücklichen Märtyrers nicht vergebens geflossen, und abermals wäre der jüdische Stamm das Werkzeug der göttlichen Vorsehung für Gerechtigkeit und Gewissensfreiheit gewesen. Ostindien. Wir haben jüngst nach englischen Blättern hervorzuheben gehabt, daß in dem treugebliebenen Theile der angloindischen Armee die treuesten und bravsten Soldaten Juden seien. Wir haben dies mit Freude erfahren, denn der Jude soll überall der übernommenen und beschworenen Pflicht getreu bleiben, und aller Orten und Zeilen bewähren, daß man sich in Recht und Tüchtigkeit auf ihn verlassen könne. Andererseits ist es klar, daß der Jude auch in Ostindien am ehesten bürgerliche Erhebung und Freiheit unter der Herrschaft der Engländer zu erringen vermöchte. Die Hindus theilen fich schon in sich in verschiedene Kasten, deren untersten von den höheren in einer Art mißhandelt werden, wie es gegen Menschen anderen Stammes und Glaubens nicht ärger sein könnte. Was Wunder, daß die Hindus auch die Juden als eine gesonderte und erniedrigte Kaste behandeln. Ueberhaupt merke man sich, daß, wo ein gegliedertes Kastenwesen vorhanden ist, unser Stamm 43*