Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 42 (12.10.1857)
- Date
- 1857-10-12
- Page
- Seite 578 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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SW die höchste Staatsbehörde gebeten, zu verordnen, daß die israelitischen Neligionslehrer von Seiten der Gemeinden definitiv, resp. in gleicher Weise wie die israelitischen Elementarlehrer angestellt werden." Wird angenommen. Bezüglich der Gehaltsnorm wollen Stettenheim er und Mannheimer das Minimum des Gehaltes aus 200 Fl. bestimmt wissen; ist eine Gemeinde nicht im Stande, diese Summe auszubringen, so sollen mehrere Gemeinden zu dem Zwecke verbunden werden. Wird angenommen. Stein bemerkt: bei größeren Vorrechten müssen die Lehrer auch größere Pflichten haben, und die Gemeinden sollten größere Anforderungen an den Lehrer stellen. Es gelangt hierauf a) Prüfung der Neligionslehrer, b) Prüfung der Neligionsschule und c) Beaufsichtigung der Neligionsschule zur Berathung. Schönhof stellt den Antrag: die Versammlung beantrage bei der Staatsbehörde, daß die Prüfung der israelitischen Religionslehrer durch Hinzuziehung eines Collegiums, bestehend aus mehreren Rabbinern, geleitet und dadurch Sicherheit ihres pädagogischen und speeiellen israelitisch-theologischen Wissens gegeben werde. Dem gegenüber stellt Stein den Antrag: „es möge die Staatsregierung gebeten werden, einer strengem Prüfung der Neligionslehrer ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden (keinen Lehrer zu einer solchen zuzulassen, der nicht eine gründliche pädagogische Vorbildung nachgewiesen *}); bei der Prüfung mehrere Rabbiner (resp. pädagogisch gebildete Männer israelitischen Glaubens**^) beizuziehen, und diese Prüfung auch auf die allgemeinen Lehrgegenstände des Religionselementar-Unterrichts (insbesondere auf hebräische Sprachwissenschaft***^) und Kenntniß der biblisch-hebräischen Schriften auszudehnen." Dieser Antrag wird angenommen. Betreffs der Prüfung der Religionsschule bemerken übereinstimmend Mannheimer, Kutnauer und Salomo nsohn, daß neben dem Rabbiner auch Lehrer zuzuziehen seien, damit der Lehrer vor jeder Beeinträchtigung in Anerkennung seiner Dienstthätigkeit geschützt sein soll. Stein bemerkt, daß dieser Gegenstand der Berathung mit dem Punkte e, nämlich: Beaufsichtigung der Religionsschule zusammenzufassen sei. Letzterer Punkt gelangt zur Berathung. Schönhof, Salomonsohn, Kutnauer, Brandeis und Ottensoser stimmen darin überein, daß der jetzige Modus *) Zusatz Ottensoser's. **) Zusatz Mannheimers. ***) Zusatz Lewysohn's. der Schulbeaufstchtigung der Schule nicht fromme; Stein bringt hierauf folgenden Antrag vor die Versammlung: die Beaufsichtigung der Religionsschule möge unter Zuziehung des Rabbiners derselben Schulbehörde wie bei den Elementarschulen unterstellt werden. Die Prüfung, welche ein Mal im Jahre stattzufinden hat, ist von dem Rabbiner unter Zuziehung eines Lehrers und des Ortsschul-, so wie des israelitischen Vorstandes vorzunehmen." — Wird angenommen. Hiermit schloß die Discussion, da die bereits bis 8 Uhr Nachmittags vorgerückte Zeit zum Aufbruch mahnte. Zuvor wurde noch eine Commission zum Entwurf der an die Staatsbehörde einzureichenden Petition gewählt, wozu Aub, Formstecher, Lewysohn, Mannheimer und Ottensoser ernannt wurden. — Diese Petition ist bereits vor einigen Tagen an ihren Bestimmungsort abgegangen. Referent kann nicht schließen, ohne anerkennend zweier Gemeinden zu erwähnen. Der Vorstand der Wormser Gemeinde bestritt freiwillig die Reisekosten ihres Predigers und die Offenbacher Gemeinde bereitete der Versammlung in dem Vereinösaale des israelitischen Collegiums ein splendides Mittagsmahl, bei welchem die Herren Vorsteher Koppel und Löwengard zugegen waren. — Auch verdient erwähnt zu werden, daß der Vorsteher der Landgemeinde Alsheim aus freien Stücken und aus reinem Interesse für die hochwichtige Angelegenheit der Versammlung beiwohnte. .x. Anzeigen. -> Lü 2 Restauration und Gastwirthschaft von ü. Hirscliel, Dresden, Töpfergasse No. 13. 1. Elage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Die Synagogen-Gemeinde zu Lügde sucht einen Elementarlehrer und Cantor, der sogleich eintreten kann. Der Gehalt beläuft sich auf 230 bis 250 Thlr. incl. Kost; auch wird demselben noch vielfach Gelegenheit zu Privatunterricht geboten. Reflectanten wollen sich gefälligst in srankirten Offerten bei uns melden. Lügde, den 18. September 1857. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde Sim. Michaelis. Wolff Heirnann.