Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 42 (12.10.1857)
- Date
- 1857-10-12
- Page
- Seite 569 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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569 der Familie Abrahams und dem nachherigen Volke Israel Erbeigenthum werden sollte, ein Bundeszeichen eingesetzt ward, welches eine unmittelbare Beziehung zu der Abstammung hat, und somit zugleich zum Charakterikmn dieses religiösen Bundes ward? — Ein Beweis hierfür ist auch, daß die Nichtbeschneidung wiederholt als eine NPly der anderen nah und weit umwohnenden Völker, der Kananiter und Aegypter, der Philister, Assyrer, Elamiter, Edomiter und Sidonier bezeichnet ward. Die Israeliten stehen hierin eben so wie in ihrer Religionslehre in einem geschlossenen „Bunde" den übrigen Völkern gegenüber. Gerade weil aber Jeder, der die Religion Israels bekennet, zugleich auch in die Familie Israels ausgenommen werden, auch dieser fortan angehören sollte, wird schon bei Abraham bestimmt, daß auch selbst der Knecht, sei es ein Hausgeborener oder mit Geld erkaufter, beschnitten werden sollte. — Der Raum gestattet uns nicht, den Gegenstand ausführlicher zu besprechen. Wir glauben aber schon hiermit erwiesen zu haben, daß innerhalb des Mosaismus nur an die religiöse Auffassung aller Lebenserscheinungen, an den religiösen Zweck und Inhalt aller Einrichtungen zu denken ist, daß in ihm Alles religiös ist und sein soll, daß ein Zwiespalt, eine Trennung von Lehre und Leben, von Idee und Wirklichkeit, von Religion und Gesellschaft in ihm nirgends vorhanden, eine Trennung, welche schon früher angebahnt, im Christenthume sich vollendete. Von hier aus wird die dem Moses'ausgebürdete Täuschung nur auf die kleinlichen Klüglinge zurücksallen und die ganze Ansicht, die sie mit so vielem Selbstgefallen vertragen, in ihrer Nichtigkeit erschienen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Württemberg, September. (Privamitth.) Unsere Rabbinennoth wächst; nach dem Königs. Staatsanzeiger hat Rabbiner M. Salem-Löwcngard in Lehrensteinsfeld seine Entlassung gefordert und erhalten. Dem Vernehmen nach wird derselbe nach Jerusalem übersiedeln, um dort ein fromm-beschaulicheS Leben zu führen. Bei der Wissenschaftlichkeit und poetischen Begabung Salems dürfen wir hoffen, daß sein Aufenthalt in der heiligen Stadt von ihm für die jüdische Literatur benutzt wird. Salem, ein Schüler des talmudisch tiefgelehrten Gabriel Adler, der zu Schelling's Füßen gesessen und ein von ihm ausgezeichneter Jünger war, trug jahrelang den innern Zwiespalt der Skepsis mit dem Glauben kämpfend in sich herum, so daß er sich selbst zum Gegenstand seiner beißenden Satyre machte und auch seine Schriften trugen den Stempel dieser innern Unvcrgohrenheit. Run ist er zum Selbstabschlusse mit sich gekommen und hat sich dem Glauben ganz in die Arme geworfen. Wir sind von dem Ernste seiner Bestrebungen überzeugt und wünschen, daß er sein Licht nicht unter den Scheffel stelle, wenn er auch aufgehört hat, königlich württembergischer Rabbine zu sein. — Ein weiterer Verlust drohte uuS, oder droht uns noch, denn der neubestallte Rabbine Sänger in Mergentheim soll einen Ruf als Hülfsprediger der Tempelgemeinde in Hamburg erhalten haben. Freilich, wenn man erwägt, wie viele Opfer ein Candidat der mosaischen Theologie in Württemberg zu bringen hat, bis er aus einen Rabbinatssitz kommt, so steht der Erfolg in keinem glücklichen Verhältnisse zu dem mühsamen Streben, wenn man nicht die gesicherte Stellung als Staatsdiencr höher als daS bescheideile Einkommen anschlägt. Der Studienzwang schreibt eine zehnjährige Gymnasiallausbahn vor, nach welcher eine sehr strenge Maturitätsprüfung entscheidet, ob der Geprüfte die wissenschaftliche Reife zum Besuche der Hochschule erlangt hat. Hat er diese Charybdis glücklich durchschwommen, so kommt der Candidat nach mindestens dreijähriger Irrfahrt auf der Universität zur Scylla des Facullälseramen. Die Prüfungscommission besteht aus „sechs" Professoren der evangelisch- und katholisch-theologischen und philosophischen Facultäten und aus dem theologischen Mitgliede der König!. Oberkirchenbehörde. Gegenstände der Prüfung sind: 1) alttestamentliche Eregese und Einleitung ins alte Testament; 2) mosaische Glaubenslehre und jüdische Dogmengeschichte; 3) Kenntniß des Talmuds und der israelitischen Ritualgesetze; 4) Pädagogik und Didaktik; 5) Religions-Philosophie, Moral, Psychologie, Logik; 6) Lateinische und griechische Philologie; 7) Geschichte in Verbindung mit Geographie und Statistik; 8) Mathematik und Physik; 42*