Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 42 (12.10.1857)
- Date
- 1857-10-12
- Page
- Seite 568 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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568 abhold ist — und darum glaubt er das Recht zu haben, ihn auch dem Manne unterzuschieben, aus dessen Munde die Worte gekommen: „Keine Lüge soll aus Deinem Munde kommen", „Du sollst kein falsch Zeugniß reden", „Du sollst den Namen des Ewigen, Deines Gottes, nicht zum Falschen mißbrauchen". Wer die Wahrheit als das Siegel der Gottheit verkündete, der vermochte sich keiner trügerischen Mittel zu bedienen, selbst um ein sanitätspolizeiliches Gesetz geltend zu machen. Die Absicht der obigen Behauptung ist leicht zu erkennen. Streift man die religiöse Hülle ab, so bliebe nur nach der Meinung Jener eine medicinische, gerichtliche oder polizeiliche Verordnung übrig, die nur dem Klima, der Zeit und dem Orte angehöre, und die man willkürlich ändern könnet während, wenn cs eine wahrhaft religiöse Institution ist, die Bedeutung und Verpflichtung derselben bleibende sind. Nun acceptiren wir allerdings auch das Heilsame der Beschneidung, und haben nicht geringe Autoritäten für uns. Wir erinnern uns z. B., aus dem Munde eines der bedeutendsten praktischen Aerzte, die wir kennen zu lernen Gelegenheit hatten, und zwar christlichen Glaubens, gehört zu haben, daß er nichts mehr bedaure, als daß der Gebrauch der Beschneidung nicht auch bei den Völkern Europas vorhanden sei, und erst in diesen Tagen bemerkte mir ein Arzt, daß die Operation der Beschneidung bei Nichtjuden ihm fast alle vier Wochen vorkomme. Eben so wenig wird man in der Institution des Sabbaths den außerordentlichen Segen in socialer Beziehung verkennen, indem durch sie allen Arbeitenden ein bestimmter Tag zur Ruhe, zur Abwechslung von den Anstrengungen der übrigen Tage gewährt wird. Und ein Gleiches wird sich in allen religiösen Einrichtungen des Mosaismus Nachweisen lassen, da es ja in der That diesem oblag, nicht blos ein Paar Glaubenssätze und Sittensprüche in die Welt zu bringen, sondern das ganze Leben des israelitischen Volkes zu erfassen, zu regeln, zu organisiren. Dies aber ist der Unterschied zwischen modernen Phrasenmachern, deren ganze Religiosität in einigen allgemeinen Sentenzen besteht, und dem Mosaismus, dessen Zweck und Inhalt ist: den ganzen Menschen in all' seinen Beziehungen und Thätigkeiten religiös zu machen, Leben und Idee zu einer religiösen Einheit zu erheben, Alles, was an dem Menschen ist, zu Gott in eine bestimmte Beziehung zu bringen. Das religiöse Moment ist daher in allen mosaischen Institutionen das erste und bedeutendste, das Wesen derselben, während jede andere Bedeutung, jeder andere Zweck nur secundär sich anschließt. Dem Tieftrblickenden und Unparteiischen tritt dies überall entgegen, und er findet die Belege hierfür auf allen Seiten der Schrift. Die mosaische Gerechtigkeitspflege bestehet nicht in staatlichen Strafandrohungen, und wird nicht von Menschen gegen Menschen geübt, sondern „Gottes ist das Gericht", und die Wirkung der Gerechtigkeit ist „Leben". Gerechtes Maß und Gewicht wird nicht bei so und so viel Strafe befohlen, sondern weil unrichtiges Maß „dem Ewigen ein Greuel ist." Die Barmherzigkeit gegen den Vogel im Neste wird nicht im Namen der Humanität, sondern „im Namen des Ewigen Deines Gottes" gefordert. Der Anstand und die Reinlichkeit im israelitischen Lager wird befohlen, weil „der Ewige Dein Gott bei Dir ist." Der Gehängte soll nicht über Nacht unbeerdigt bleiben, „weil eine Verletzung Gottes ein Gehängter ist." Solcher Beispiele kann jeder Bibelkundige eine Fülle anführen. So ist denn der Sabbath nicht blos zur Ruhe, sondern „zur Heiligung", „dem Ewigen", und so ist die Beschneidung ganz besonders rein religiöser Natur, welcher zufällig auch medicinisch heilsame Wirkungen einwohnen. Wer sich davon überzeugen will, lese nur die betreffenden Stellen der Schrift nach. — Die Beschneidung ist keine mosaische Institution, sie ward angenommen in der Familie Abrahams durch diesen, inmitten von Völkern und Stämmen, welche die Beschneidung nicht kannten (siehe 1. Mos. Cap. 34.), und es ist völlig unerwiesen, daß, außer bei den ägyptischen Priestern, die Beschneidung irgendwo heimisch war (siehe unser Bibelwerk Theil I. Seite 76.). Das 17. Capitel des 1. Buches Mosis, welches die Einsetzung der Beschneidung behandelt, beginnt mit den Worten: „Ich bin Gott der Allmächtige, wandte vor mir und werde vollkommen! Und ich will meinen Bund machen zwischen mir und Dir und werde Dich vermehren gar sehr." Es fährt Vers 7. fort: „So richte ich auf meinen Bund zwischen mir und Dir und Deinem Samen nach Dir für ihre Geschlechter zu einem ewigen Bunde: daß ich Dir sei zum Gotte und Deinem Samen nach Dir." Vers 10.: „Dies ist mein Bund, welchen Ihr halten müßt" — und nun folgen die Vorschriften über die Beschneidung, die mit den Worten endigen: „Und so sei mein Bund an Eurem Fleische zu einem ewigen Bunde, und ein Unbeschnittener — meinen Bund hat er gebrochen." Welcher vernünftige Mensch kann nun in dieser ganzen Darstellung einen medicinischen Zweck finden? Wem wird es nicht klar, daß, indem die religiöse Erkenntniß „eines einzigen allmächtigen Gottes, Schöpfers des Himmels und der Erde, Richters der ganzen Menschenwelt", in