Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 42 (12.10.1857)
- Date
- 1857-10-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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21 Jahrgang. Allgemeine Zeitimg des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegcben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Magdeburg. Leipzig, den 12. October 1857. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers n. s. w. um» fassen. In Gemäßheit des Zweckes, derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (I Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22'/2 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs» Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. ... .* Inhalt. Lerteirde Artrrel r Vom Institute zur Förderung der israelitischen Literatur. — Zwei sehr verbreitete, aber doch irrige Ansichten. II. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Aus Württemberg. Preußen: Berlin, aus Schlesien, aus Schlesien, Leobschütz. Oesterreichischer Kaiser st a a t: Aus Galizien, aus Oberungarn. Die Schweiz: Genf. Frankreich: Paris, Paris. Großbritannien: London. Holland : Amsterdam. Ita l i en: Aus Mittelitalien. Aegypten: Alerandria. Ionische Inseln: Corsa. Korrespondenz: Eine Lehrerversammlung in Offenbach. Leitende Artikel. Magdeburg, 5. October. Vom Institute §rrr Förderung der israelitischen Literatur. Mit Subvention des Instituts erscheinen in diesem Jahre: Zoologie des Talmuds von Dr. Lewysohn in Worms; trnn Heft II. von Senior Sachs in Berlin; Aramäische Fabeln von Dr. Landsberg in Posen; Kommentar des R. Joseph Bechor-Schor zum Pentateuch Th. II., herausg. von Dr. I e l l i n e k in Wien. Sobald diese Schriften im Druck vollendet sind, wird der für die Abonnenten des Instituts ermäßigte Preis bekannt gemacht. Zwei sthr verbreitete 1 aber doch irrige Ansichten. II. Eine zweite Ansicht, die sehr häufig und mit großem Aplomb ausgesprochen wird, ist, daß man in den religiösen Institutionen des Mosaismus nur irgend eine medicinische, juridische oder polizeiliche Maßregel findet, welche darum vom Gesetzgeber als Religionsgesetz aufgestellt worden, um ihr um so eher Eingang in das israelitische Volk zu verschaffen. So erkannte man denn auch in der Beschneidung nur eine Sanitätsrücksicht, die Moses, um sie bei der Nation in Geltung zu bringen, zu einer religiösen Ceremonie erhoben habe. Am crassesten faßt das der mehrfach genannte Doctor Levit auf, der da meint, wenn die Kuhpockenimpfung damals erfunden worden wäre, so hätte Moses sie sicherlich zu einer religiösen Ceremonie gestempelt. In der That ist dies eine Ansicht, die der ganzen Kleinlichkeit, der ganzen inneren Haltlosigkeit unseres epigonischen Geschlechts entspricht. Der Doctor Levit begeht weiter keinen Jrrthum, als daß er die erhabene, gigantische Gestalt des Gottesmannes, die über vier Jahrtausende hinwegreicht und nicht blos seiner eigenen Nation, sondern der ganzen Menschheit den Entwickelungsgang geebnet, der ganzen socialen Welt ihre religiös-sittliche Grundlage aufgebant hat, daß er diese, sage ich, mit seiner eigenen kleinen Persönlichkeit verwechselt. Herr Doctor Levit hat in der betreffenden Streitfrage erwiesen, daß er dem Grundsatz „der Zweck heiligt die Mittel" nicht