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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-10-05 · Heft 41 (5.10.1857) · p. Seite 561

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 41 (5.10.1857)
Date
1857-10-05
Page
Seite 561 (sequence 9)
Language
German
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561 dessen Verfasser zum Gegenstand ihrer fraglichen Anklage gemacht? Es unterliegt hiernach keinem Zweifel, daß ein erleuchtetes hochwürdigeS Landrabbinat die gegen uns — in specie — angebrachte Klage zurückweisen und unsere in Rede stehende Ansicht, die, wie erwiesen, nicht eine erst von unS erfundene, sondern von den wichtigsten Autoritäten der jüdischen Schriftausleger des Mittelalters ausgesprochene und in ganz Israel verbreiteten Schriften niedergelegte ist, gutheißen, eventuell nicht verwerfen wird. Wir sehen-uns aber auch noch in die traurige Rothwendigkeit versetzt, gegen den uns anklagenden Herrn...... so wie gegen den Herrn Kreisrabbinen ..... beschwerend aufzutreten. Wie wir vielseitig vernommen, haben diese unsere Gegner es nicht bei der Anklage beim hochwürdigen Landrabbinate beruhen lassen; sie haben sich vielmehr auch bei vielen, zum Theil unwissenden Landleuten tadelnd gegen uns ausgesprochen, unsern Ruf — vielleicht absichtlos — zu untergraben Anlaß gegeben. Es sind Einzelnen von uns von solchen Landleuten schon die bittersten Vorwürfe gemacht worden, wie wir uns unterstehen könnten, die heilige Schrift und die Aussprüche unserer Weisen gesegneten Angedenkens so fälschlich auszulegen und gleichsam zu untergraben. Keineswegs kann uns das gleichgültig sein, welches Urtheil man in dieser Beziehung über uns fällt, da wir Alle ein öffentliches (Lehr-) Amt in Israel bekleiden. Wir müssen darum hochwürdiges Landrabbinat auch noch gehorsamst bitten: unsere Ankläger dahin zu veranlassen, daß uns von denselben eine öffentliche Ehrenerklärung gegeben werde. Wir glauben, es wäre viel angemessener von unsern Gegnern (in so fern sie unsere ausgesprochene Ansicht nicht theilen können) gewesen, den Dirigenten oder ein anderes Mitglied der Confereuz um die Mittheilung der Gründe unserer Ansicht zu ersuchen, nicht aber so im Vorhinein und gleichzeitig uns unwissenden Landleuten gegenüber zu verdächtigen. Die Competenz des Herrn Provinzialcabbinen als Ankläger gegen uns auszutreten, wollen wir nicht bezweifeln; wohl aber, daß derselbe als solcher, so wie der Herr Krcisrabbine., gegen welche Beide wir die angebrachte Beschwerde wegen Verdächtigung unseres guten Rufes zu führen und um gebührende Satisfaction anzuhalten haben, falls diese Herren zu dem Personal des hochwürdigen LandrabbinatS gehören, bei der Entscheidung der vorliegenden Anklage gegen uns competcnte Richter sein können. Wir harren einer baldigen geneigten Verfügung entgegen und unterzeichnen mit gebührender Hochachtung hochw. Landrabbinats gehorsamste Der Dirigent der Conferenz der israelitischen Lehrer des Kreises Eschwege und die übrigen Mitglieder derselben rc. Eschwege, den 23. August 1857." Es ist eigenthümlich, wie die hier ausgeführten Autoritäten sämmtlich die Geschichte der Todtenbeschwörerin zu Endor als inni rmsw Vinm 272 ipiö inan ic. bezeichnen, und das in einer Zeit, wo noch der Glaube an Gespenster, Geister, Dämonen, Heren h. im Schwünge war; — wie sie Diejenigen, welche daran und vornehmlich an die wirkliche Heraufbeschwörung des göttlichen Propheten Samuel durch die Endorin glauben möchten, mit v^2v psh ■'"lOm und nia ’jvn betiteln. Wer wird uns verdammen, wenn wir nach unserer festen Ueberzeugung dem Aberglauben nicht huldigen, und nach Beruf und Pflicht denselben von unsern Schülern fern zu halten streben! Wer wird es uns verargen, wenn wir (und mit uns gewiß auch jeder vernünftige, mir den lautern Lehren unserer heiligen Religion bekannte und für dieselbe begeisterte Mann) aus eben erwähnte Ehrentitel verzichten, und sie Denen überlassen, die ihrer Ansicht nach Ansprüche darauf haben wollen! Es ist allerdings sonderbar, daß der Spuk jener Todtenbeschwörerin von Endor im neunzehnten Jahrhundert wieder aufraucht und sein Wesen bei Manchen (wenn auch Gott sei Dank nur sehr Wenigen) noch zu treiben und somit eine Beschwörung der todten — längst verstorbenen aftergläubischen — Ansichten heute noch vor sich zu gehen scheint. Die Erklärung der vorliegenden Geschichte hat schon, wie Sie, hochgeschätzter Herr Redacteur, in Ihrem trefflichen Bibelwerke zur betreffenden Stelle selbst sagen, viele ältere und neuere Ausleger der Schrift beschäftigt, und ist sie allerdings von solcher Wichtigkeit, daß eS wünschenSwerth ist, daß Rabbinen und Lehrer unserer Zeit ihre Ansichten über daS in Rede stehende Bibelstück in der Zeitung des Judenthums aussprechen möchten, weshalb wir hierzu Jeden, der sich dazu berufen fühlt, hiermit auffordern. 41

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