Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 40 (28.9.1857)
- Date
- 1857-09-28
- Page
- Seite 546 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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546 Erwähnen wir noch den ltta’-in der die Chalizah eines vi:« eine nyi->- f-S'bfi nennt und sie nur -xamaa gelten läßt, wenn ein jüngerer Bruder als Jude da ist, wie wohl aa'b bnan by msa auf biblische Grundlage allgemein angenommen wird; wie sollen wir erst eine solche Chalizah nennen, wenn der Konvertit erklärt: er wolle von jüdischen Ceremonicn nichts wissen? Hier fallen auch alle Einwürfe weg, mit denen man die Beweisführung des arfrn für den Ausspruch der Jschuwath Hagomin umstoßen will; denn die naa' ist ja bei einem pi-ni: nana nur deshalb nicht von der Chalizah befreiet, weil wegen der Voraussetzung au t-i anrab angenommen wird nb 'rra nd'aa, wo aber der aai sie dem Alleinleben überlassen will, weil er daS jüdische Gebot nicht ausüben will, so können wir ja eben wegen der Voraussetzung'an''»b au bestimmt auch annehmen nt« nwnp üb 'am «rrnidn nass*. Vorzüglich verdient gewürdigt zu werden das Gutachten des 2"' '0 yma '-ma 'ran, der sich entschieden der Meinung des bssin -T zuwendet, und die bemerkenswerthen Worte, die, von einer solchen Autorität gesprochen, schwer in die Wagschale fallen, hinzufügt min a'uyui n-n'wipi wmno by aavmn rar yaia abt« >a -nn Ich glaube demnach, cS wären Anhaltspunkte genug, wiewohl ich noch mehrere anführen könnte, um bei diesem Falle die Wittwe von der Chalizah zu dispensiren. Lengsfelder, Rabbiner. Marburg, in Steiermark, im Juli. (Privatmitth.) Fälle, welche zwar im Augenblicke nur Einzelne betreffen, in denen aber principielle Momente enthalten sind, dürfen in dieser Zeitung nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Ein Kaufmann, D. S. König, sendet jetzt an alle Gemeinden Ungarns ein Rundschreiben, sie auffordernd, eine gemeinsame Bitte seiner k. k. Majestät bei Allerhöchst Dero Rundreise durch Ungarn vorzulcgcn, und fügt einen Abdruck seiner an das hohe Ministerium des Innern gerichteten Beschwerdeschrift bei, welche auch hier am besten den Gegenstand darlegen wird. Dieselbe lautet: „Der gehorsamst gefertigte israelitische Handelsmann, im Jahre 1817 zu Raab in Ungarn geboren, wo sein Vater noch gegenwärtig Hausbesitzer ist, übersiedelte im Jahre 1844 mit obrigkeitlicher Bewilligung nach Groß-Kanischa, wo er sich ansäßig machte, und mit seinem Schwager bis in das Jahr 1848 den Landesproducten-Handel betrieb. Als sich in den Märztagen des letztgedachten Jahres daS abgeschlossene Drama der österreichischen Revolution zu entwickeln begann, von Tag zu Tag eine bedrohlichere Gestalt annabm, und bekanntlich selbst in Gefährdungen der persönlichen Sicherheit Jener ausartete, die dem allerhöchsten Kaiserhause ergeben, an den Umtrieben sich nicht betheiligen, und der faktisch herrschenden Partei nicht anschließen konnten und wollten, war es eine gebotene Pflicht jedes um das Wohl der Seinigen besorgten Familienvaters, war eS eine gebotene Pflicht jedes Staatsbürgers, dem die angestammte Treue gegen seinen von Gott gesetzten allergnädigsten Kaiser und Herrn, Religion ist, eine Zufluchtsstätte gegen den terroristen Druck der Empörer zu suchen, wo die Leidenschaften des Tages jenen Grad erreicht hatten, der loyale Gesinnungen zum Hochverrathe stempelt. Dies war die Veranlassung, daß ich mit Zurücklassung aller meiner Habseligkeiten und eines beträchtlichen beweglichen Gutes im Monate Mai 1848 mit meiner Familie nach Marburg flüchtete, wo ich zeitweilig ein Asyl suchte. Als in der nachfolgenden Zeit der Aufruhr alle Schranken der Treue und Anhänglichkeit niedcrgerissen hatte, und.die Widersetzlichkeit in einen offenen Kampf ausgebrochcn war, dessen Ausgang noch außer Berechnung lag, war es ein diesen Verhältnissen und meinen Grundsätzen natürlich entsprechendes Gefühl, das mir meinen heimathlichen Boden verleiden machte, und mich antrieb, in Marburg meinen bleibenden Wohnsitz aufzuschlagen. Zu diesem Ende schritt ich bereits im Monat November 1848 um meine Entlassung aus dem Verbände der Gemeinde Groß-Kanischa ein, welche ich auch unterm 20. desselben Monats erhielt, und laut deS Zahl '/» in einfacher Abschrift beiliegenden Zeugnisses, dessen Original sich in den Acten deS k. k. Bezirksamtes befindet, ausdrücklich dahin lautet: „um in Folge der in Ungarn ausgebrochenen Wirren mit meiner Familie nach Marburg zu übersiedeln." Sobald mit Anfang des JahreS 1849 die Truppen Seiner k. k. apostolischen Majestät wieder für einige Zeit Kanischa besetzt hielten, benützte ich den günstigen Augenblick, um mich mit Zurücklassung meiner Frau und 4 Kindern von Marburg dahin zu bege-