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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-09-14 · Heft 38 (14.9.1857) · p. Seite 513

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 38 (14.9.1857)
Date
1857-09-14
Page
Seite 513 (sequence 3)
Language
German
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513 Details erörtern. Jeder, der unsre Ansichten kennt, weiß, daß wir auf religiösem Gebiete jeder Zwangs Maßregel zuwider sind, und solche weder nach rechts noch nach links geübt wissen wollen. Wir würden es daher niemals billigen können, wenn bei irgend einer Staatsbehörde auf Zwangsmaßregeln gegen einen jüdischen Vater, der an seinem Knaben die Beschneidung unterläßt, angetragen würde. Eben so wenig aber darf eine jüdische Gemeinde oder ein jüdischer Cultusbeamte gezwungen werden, religiöse Acte an einem Knaben, an welchem in willkürlicher Weise die Beschneidung unterlassen worden, vorzunehmen. Andererseits würden wir es aber als eine Pflichtverletzung Seitens des jüdischen Religionslehrers ansehen, dem gedachten Knaben den Religionsunterricht zu verweigern, denn Unterricht ist noch kein religiöser Act und religiösen Unterricht Jedwedem zu ertheilen, der selbst noch nicht der jüdischen Religion angehört, ist unbedingte Verpflichtung. Wenn daher die k. k. österreichische Staatsbehörde im vollen Rechte ist, wenn sie Niemanden zur Beschneidung zwingen will, und wenn sie den renitenten Juden in staatsbürgerlichen Beziehungen immer noch als Juden gelten läßt, so lange er zu einer anderen Kirche nicht übergetreten: so kann und wird die k. k. Staatsbehörde auch die jüdischen Gemeinden und Cultusbeamten nicht zwingen können und wollen, an den in die israelitische Religionsgenossenschaft durch die Beschneidung nicht Eingetretenen die religiösen Acte zu vollziehen; abseitens hiervon aber wird der jüdische Religionslehrer die Verpflichtung haben, Jenem auf ausdrückliches Verlangen Religionsunterricht zu ertheilen.- Wir würden nun gern der unangenehmen Mühe überhoben sein, den Einwendungen und Auslassungen des Dr. Levit zu Horic unsre Aufmerksamkeit zuzuwenden, wenn nicht ihre vielfache Verbreitung durch die Presse uns dies zur Rothwendigkeit machte. Wir lieben den Streit nicht mit Gegnern, welche von vorn herein in den tiefernsten Gegenstand Spott und absichtliche Verhöhnung hineinbringen , sich der Verdrehung von Thatsachen schuldig machen und somit die Motive des ganzen Vorgangs nicht als die lautersten charakterifiren. Als dieselbe Streitfrage in Frankfurt am Main discutirt wurde, hatte man eS mit Gegnern zu thun, welche den Tact und Anstand gebildeter Männer zu bewahren wußten. Der Ausgang der Sache war freilich, daß Einige der hervorragendsten Kämpfer für das sogenannte ideelle Judenthum, wenn auch nach einigen Jahren, auch dieses letztere verließen. Denn vergebens will man die Religion der Menschen zu einerbloßen Idee verflüchtigen; sie bedarf, der Natur der Menschen nach, einer festen positiven Grundlage, einer sichtbaren realen Erscheinung, soll sie nicht in kurzer Zeit zum Nihilismus werden, soll sie überhaupt eine Einwirkung aus die Gemüther und das praktische Leben gewinnen und bewahren. Um nur Eines anzuführen, so behauptet Dr. Levit, daß er bereits einen Sohn an den Folgen der Beschneidung verloren —. Dr. Ehrentheil hingegen erweist aus der Matrikel, daß der Knabe in einem Alter von 9 Jahren und 4 Monaten und laut Todtenschein an einem organischen Herzübel verstorben sei; in einem anderen Fall, den Ersterer anführt, ist der betreffende Knabe drei Tage nach der Beschneidung, nach Befund des behandelnden Arztes Dr. Lederer, an einem acuten Gehirnödem gestorben. Unter solchen Umständen erhalten die Auslassungen des Gegners von vorn herein einen unzuverlässigen Charakter. Gerade um allen leichtsinnigen und böswilligen Behauptungen ähnlicher Art zu entgehen, setzten die Talmudisten fest, daß die Beschneidung ausnahmsweise unterlassen werden könne, wenn zwei Kinder eines Vaters an den Folgen der Beschneidung gestorben seien; nicht aus Mangel an Menschlichkeit, denn sie machen es zur strengsten Pflicht, bei dem geringsten Zeichen der Kränklichkeit die Beschneidung zu verschieben, sondern eben nur um der Behauptung, es seien in einem Falle gefährliche Folgen der Beschneidung eingetreten, zu entgehen. Wenn man die Gefährlichkeit der Beschneidung, auch selbst bei ärztlicher Aufsicht, so gern als Einwand hervorhebt, so haben christliche Schriftsteller nicht minder die Gefährlichkeit der Taufe in den kalten Kirchengewölben behauptet und bekannte Statistiker daraus Folgerungen geschlossen, während sie den Wegfall der Taufe bei den jüdischen Kindern als einen nicht unwesentlichen Erklärungsgrund für die geringere Sterblichkeit der jüdischen Kinder anführen. Hat aber jemals ein Christ den Frevel begangen, die Taufe als „unmenschlich, barbarisch" rc. zu bezeichnen? Ueberhaupt kann im Allgemeinen jenen Behauptungen nichts schlagender und einfacher gegenüber gestellt werden, als die auch in Oesterreich erwiesene Thatsache, daß die größere Vermehrung der Juden nicht durch die verhältnißmäßig größere Zahl der Geburten, sondern durch die verhältnißmäßig bedeutend geringere Sterblichkeit ihrer Kinder bewirkt wird. — Die Behauptung, daß, weil auch durch die Muhamedaner die Beschneidung als religiöses Gesetz angenommen worden, diese nicht als Charakteristicum des Judenthums betrachtet werden könne, wiegt sicherlich sehr leicht. Denn wenn 38*

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