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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-09-07 · Heft 37 (7.9.1857) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 37 (7.9.1857)
Date
1857-09-07
Page
Seite 502 (sequence 6)
Language
German
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502 er legt fortwährend das größte Interesse für das Gedeihen derselben an den Tag, begegnet den ihm untergegebenen Lehrern mit Achtung und wohlthuender Herzlichkeit und man merkt eS dem Manne bei jeder Gelegenheit an, daß er ein warmeS Herz für die Schule und für die Lehrer hat. Die fämmtlichen israelitischen Lehrer der Provinz haben den Gesanuntunterricht zu ertheilen und soll der Zustand der Schulen im Allgemeinen sehr befriedigend sein. Die Gemeinden wissen das Wirken der Lehrer vollkommen zu würdigen, fast durchgehendS findet zwischen ihnen ein recht herzliches Vcrhältniß statt und suchen viele Gemeinden die Lage ihrer Lehrer so viel alS möglich zu verbessern. Die Stellung der israelitischen Lehrer in Oberhesscn hat vor der in einigen andern Provinzen des KurfürstenthumS Manches voraus. So folgt nach dem ersten Jahre des Provisoriums ohne Weiteres von Seiten der hohen Regierung die definitive Bestellung; der Gesetzparagraph, wonach die Vorsänger in der Synagoge dem Synagogenältesten unterworfen sein sollen und demnach auch von ihm mit Ordnungsstrafen belegt sollen werden können, wurde bei einem Coüisionsfalle von der Regierung dahin interpretirt, daß nicht der Synagogenälteste den Vorsänger, wenn solcher zugleich Lehrer ist, unmittelbar soll in Strafe nehmen können, sondern den betreffenden Fall jedesmal dem Vorsteheramte zur Aburtheilung vorzulegen hat, wodurch vielen Unannehmlichkeiten vorgebeugt und den Lehrern, welche das Vorsängeramt meistens zu versehen haben, eine unabhängigere Stellung gesichert ist. In Betreff deS Nahrungsstandes liegen die meisten Israeliten der Provinz Oberhessen dem Handel ob; jedoch sind auch manche Handwerke vertreten. So trifft man Färber, Buchbinder, Schlosser und Schneider. Im Ganzen herrscht Wohlstand. Haben wir keine Krösuse aufzuweisen, so giebt eS auch sehr wenig Bettelarme. Jeder sucht im Schweiße seines Angesichtes sein Brot zu verdienen. WaS den religiösen Standpunkt der Gemeinden betrifft, so hat hier weder die Hyperorthodorie, noch der Nihilismus einen nennenswerthen Anhang; mäßige Reformen würden leicht Eingang finden. Ich erlaube mir noch einige Notizen von auswärts anzuführen. In dem großherzoglich hessischen Orte Romrod wurde im Laufe dieses Sommers eine von einem Privaten gewidmete Thorarolle mit großem Pompe eingcweiht. In der Synagoge unterstützten die christlichen Ortsschüler die nur geringe Zahl der jüdischen Kinder beim Singen einiger Lieder aus dem Philippson'schen Gesangbuche. — In No. 8. der Westermann'schen Monatshefte wird in einer Correspondenz aus New-Uork berichtet, daß im vergangenen Winter die Unsicherheit des Lebens und des EigenthumS in Rew-Aork gräßlich um sich gegriffen hatte, daß die Richter, denen die Fälle zur Aburtheilltng vorkamen, den Convenicnten gegenüber sich schwach und furchtsam zeigten, bis endlich der Stadtrichter G. Ruttel, ein Israelit, die Sache in die Hände bekam und mit ungewöhnlicher Energie und Furchtlosigkeit dem Unheil ein Ende machte. Ein Glück für die Bewohner New- AorkS, daß gewisse Ministerialverfügungcn dort keine Geltung haben! k. U. Preußen. Königsberg i. Pr., 20. August. (Privamitth.) Das kleine Gutstadt, in jüngster Zeit viel erwähnt, erlangt eine Berühmtbeit; wiederum ringt dort die Toleranz um einen Triumph. Vor Kurzem ist eine Person, die früher einer andern Confession angehörte, mit einem jüdischen Manne öffentlich in der Synagoge, natürlich in jüdischer Weise, vor einer Menge, auch christlicher, größte Ruhe und Anstand beobachtender Anwesenden getraut worden. Von diesem Paare sind schon früher zwei Kinder hervorgegange», von den Eltern als die ihrigen erkannt. Die Behörde setzt jedoch den Unmündigen einen christlichen Vormund, um dieselben bis zum 14. Jahre zur christlichen Confcssion anzuhalten. Ob dagegen remonstrirt, ist mir noch nicht bekannt, aber man wünscht, kundige Ansichten darüber zu vernehmen. Wenn jetzt auf Grund der Verfassung dem Ueber- und Rücktritt zum Judenthume aber nichts im Wege steht, so dürfte eS doch fraglich fein, ob Kinder einer — damals noch christlichen — Mutter durch die Conversivn der letztem auch alS der jetzigen Confession dieser angehörend beansprucht werden können. Sie, Herr Rabbiner, würden wohl eine Ansicht darüber kund geben. (Vom jüdischen Standpunkte aus sind die Kinder allerdings als Juden anzusehen; vom allgemein menschlichen Gesichtspunkte müßten sie wohl in der Religion erzogen werden, in welcher die Eltern allein sie erziehen

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