Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 36 (31.8.1857)
- Date
- 1857-08-31
- Page
- Seite 490 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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490 möchte, damit Herr Bodenheimer ihr unter jeder Bedingung anwohnen kann, was bei seiner bekannten Kränklichkeit in Dortmund vielleicht nicht der Fall sein dürfte. Soll aber Bodenheimer, wie bisher, daS Institut bei den Staatsbehörden vertreten (und einer Autorität zu ihrer Vertretung bei den Staatsbehörden wird die Conferenz auch noch für die nächste Zeit, wie zweifelsohne Jeder einräumen wird, wohl bedürfen), so halten wir es für nöthig, daß es ihm der Versammlung anzuwohnen möglich gemacht werde. Dieses kann nur durch Abhaltung derselben in Crefeld geschehen. Hierdurch würde Bodenheimer Gelegenheit gegeben, dem Gedeihen des Instituts auch ferner seine Kräfte zu widmen und derselbe in Erwägung des Ausspruchs unsrer Weisen ns'ipu mann mraia 'ui-s NbN gewissermaßen angespornt, mit verdoppelter Kraft dahin zu streben, daß das Ziel der Conferenz erreicht werde. — Wir wissen wohl, daß viele Lehrer unsere Ansicht nicht theilen, vielmehr geltend machen werden, die Versammlung müsse in Dortmund abgehalten werden; aber ihnen erlauben wir uns zu entgegnen, daß Consequenzmacherei noch nie heilbringend - gewesen ist und daß man im allgemeinen Interesse einen Beschluß abzuändern, kein Bedenken tragen darf. Den geehrten Vorstand der Conferenz aber möchten wir dringend bitten, diese Sache einer reiflichen Erwägung zu würdigen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus dem Tvkayergebirge, im Juli. (Privatmitth.) Die Frage der Besitzfähigkeit der Israeliten beschäftigt die Bewohner unseres Gebirges gegenwärtig mehr als sonst, waS in den verschiedenen bereits vorgekommencn Fällen seinen Grund findet. So wurde einem Israeliten in S. a. Ujhely, der ein Grundstück zum Aufbau eines Wohnhauses angekauft hatte, die grundbüchliche Einschreibung in das Grundbuch verweigert, und ein Wittwer in Saros Pattak angehalten, die von seiner verstorbenen Frau geerbte Hälfte seines schon seit Jahren in Besitz gehabten Wohnhauses zu verkaufen. Auch aus Nagy Kalo, MuncaeS und aus anderen Gegenden Oberungarns kommen unS ähnliche Berichte zu. Wie wir aus zuverlässigen Quellen erfuhren, sind die Betroffenen höhern Ortes bittgesuchlich eingeschritten und hat bis zur höhern Entscheidung der Verkauf jener geerbten Grundstücke nicht stattzufinden. Wie schon bei frühem Gelegenheiten, so hat sich auch dieses Mal in dieser Frage die Pesth- Ofener Handels- und Gewerbekammer höchst günstig geäußert und hervorgehoben, daß, nachdem die Israeliten alle Lasten im Staate miltragen, die Ausschließung von dem Besitzerwerbe mit den Grundsätzen der Billigkeit und der Volkswirthschast im Widerspruche sei; daß, nachdem Ungarn enger als ehedem sich an Oesterreich als Gesammtvaterland angeschlossen habe und somit die Beschränkung, daß adeliges Gut kein Unadeliger erwerben dürfe, aufgehört habe, die Ausschließung der Israeliten vom Besitzerwcrbe nur aus confesstonellen Rücksichten herrühren könne und daß solch eine Einschränkung mit den Principien der christlichen Religion und der Lehre ihres Stifters, der Liebe und Duldsamkeit predigt, in Widerspruch stehe. Die Kammer setzt auseinander, wie insbesondere durch die Ausschließung der Israeliten der Werth der Grundstücke tagtäglich sinke und daß ohne Uebertreibung die Ursache der Entwerthung der städtischen Realitäten und des Darniederliegens aller Baugewerke in dieser Maßregel zu suchen sei. Hoffen wir, daß unser allergnädigster Kaiser in seiner hohen Weisheit und väterlichen Huld bei dem Erscheinen des in Aussicht stehenden Gesetzes für Israeliten das provisorische Gesetz, welches die Besitzsähigkeit der Israeliten in Ungarn beschränkt, aufhebe. In Schulangelegenheiten habe ich, geehrtester Herr Redacteur, dieses Mal wenig Neues zu berichten. Fast jedes Zeitungsblatt bringt Concurse, überall werden Lehrer gesucht. Auch ist bereits von der hohen k. k. serb. banal. Statthalterei-Abtheilung der Concurö zu der in TemeSvar auf Kosten des israelitischen Schulfondö zu errichtenden vierclassigen Musterhauptschule ausgeschrieben. Die höhere Gehaltsstufe ist auf 600 Fl. C.-M., die niedere auf 500 Fl. C.-M. festgesetzt. Die Bewerber haben das österreichische Staatsbürgerrecht, ihr Alter, die Lehrerbefähigung und moralischpolitisches Betragen nachzuweisen. In EperieS ist der auch als hebräischer Schriftsteller thätige Df. med. Friedländer als Oberlehrer für die daselbst zu eröffnende israelitische Gemeindeschule in Vorschlag. Das österreichische pädagogische Wochenblatt fährt im Gegensatz zu dem so allgemein beliebten „österreichischen Schulboten" fort, die jüdischen Schüler der katholischen Volksschulen mlS boshaft, unrein, un-