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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-08-31 · Heft 36 (31.8.1857) · p. Seite 486

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 36 (31.8.1857)
Date
1857-08-31
Page
Seite 486 (sequence 4)
Language
German
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486 lamentsjahr 1856/57, in so weit es die Judenfrage berührt, als abgeschlossen betrachten. Lord John Ruffel'ö neuester Antrag, der die Frage in einer andern Form zur Lösung bringen will, dürfte kaum mehr in dieser Session zur Abstimmung gebracht werden können, da derselbe in zu allgemeiner Form abgefaßt ist und in zu viele fernerliegenve Verhältnisse einzugreifen droht, um nicht eine lebhafte Discusston hervorzurufen.*) Vergleichen wir die Position der Judenfrage zu Anfang der Session mit der gegenwärtigen Sachlage, so dürfen wir es uns gestehen, daß trotz der im Oberhause erlittenen Niederlage die Angelegenheit ihrer endlichen Lösung um ein gutes Theil nähergerückt ist. Es war schon ein bedeutender Vortheil, daß durch die diesmalige Veränderung des Antrags die Gegner aus ihrem Terrain verdrängt werden konnten. Während sie in früheren Fällen sich auf die Vertheidigung des Status quo beschränkten, mußten sie diesmal den Angreifern ins offene Feld folgen; früher hatten sie die Schlußformel des Parlamentseides „auf den wahren Christenglauben" aufrecht zu erhalten, die sie auf dem Rechtsboden des christlichen Staates mit Hunderten von Scheingründen vertheidigen konnten; diesmal galt der Angriff der ganzen Eidesformel, deren Abgeschmacktheit und Sinnlosigkeit zu augenfällig stnd, als daß ein Versuch zu ihrer Rettung irgend welche Aussicht auf Erfolg hätte haben können. Die Herren Thestger und Konsorten mußten daher notgedrungen ihre Position aufgeben, und den Antrag stellen, einem zu substituirenden Eide die Worte „auf den wahren Christenglauben" beizufügen, d. h. mit andern Worten die Ausschließung der Juden grundsätzlich auszusprechen, ein Antrag, der ohne Hoffnung auf Erfolg gestellt und wie voraussichtlich, mit ungeheurer Ma- *) Lord John's Antrag lautet: Da nach dem gemeinen Gesetze alle Eidesleistungen in der Form stattfinden sollen, die für den Betreffenden am meisten bindend ist, und da Zweifel erhoben worden sind, ob dieser Grundsatz des gemeinen Gesetzes auch auf solche Fälle Anwendung findet, für die eine besondere Eidesformel oder besondere bekräftigende Ausdrücke vorgeschrieben sind, so beschließen wir, aller dem entgegenstehenden Gesetze und Gebräuche ungeachtet, daß, wenn Jemand gegen eine vorgeschriebene Eidesformel Einsprache erhebt und ihm in Folge dessen der Eid in der Weise und unter den Formalitäten abgenommen wird, die er als für ihn bindend erklärt, so soll ein solcher Eid als rechtsgültig anerkannt werden, und Jeder, der den Eid in dieser Weise geleistet, soll, wenn des Falschschwörens überführt, die gesetzlichen Strafen des Meineids zu tragen haben. jorität verworfen wurde. Der Uebertritt Sir James Pakington's war ein fernerer harter Schlag für die Gegner, die ohnedies nur wenige Namen von Bedeutung in ihren Reihen zählen. Eine besondere Bedeutung gewinnt diese Acquisltion dadurch, daß Pakington dem früheren Ministerium Derby angehörte, und der judenfeindliche Lord iw dieser Frage daher sein halbes Cabinet gegen sich hat. Der Versuch, die beantragte Eidesabschaffung zu Gunsten der Katholiken auszubeuten (die bekanntlich durch einen besonderen Eid die Oberherrschaft des Papstes abschwören müssen), hätte beinahe die ganze Angelegenheit schon im Unterhause zum Scheitern gebracht; allein trotz den Machinationen der Gegner gelang es, den Antrag in seinen ursprünglichen Grenzen zu erhalten und ihm dadurch die Majorität im Unterhause zu sichern. Die Klauseln, die bei der dritten Lesung der Bill in dieselbe eingeschmuggelt wurden — daß nämlich Juden kein Kronamt bekleiden und keine gouvernementale Stellung einnehmen dürfen, mit der die Verleihung von Pfründen verbunden ist —, wurden von den Liberalen nur schwach bekämpft. Man ließ dieselben durchgehen, um einerseits daö Oberhaus zu einer günstigeren Aufnahme des Antrags zu veranlassen, andererseits aber auch, um bei nochmaliger Verwerfung das Verfahren der Lords in ein desto grelleres Licht zu setzen. Unter diesen Umständen darf es ebenfalls als ein günstiges Ereigniß bezeichnet werden, daß das Oberhaus den Antrag durchfallen ließ. Wäre er durchgegangen, so hätte das Haus der Gemeinen die Judenfrage als durchgesetzt und erledigt betrachtet, und Jeder wäre herzlich froh gewesen, eine Angelegenheit erledigt zu sehen, die bereits seit einer Reihe von Jahren Zeit und Geduld des Parlaments über die Gebühr in Anspruch genommen hatte. Es liegt einmal nicht im Charakter der Engländer, eine Idee bis in ihre äußersten Consequenzen zu verfolgen. Ein jedes ihrer Principien hat nur so weit Anspruch auf ihre Sympathien und ihre Unterstützung, als es in einer fertigen Gestalt zur Thatsache oder zum praktischen Lebensverhältniß verkörpert vor ihre Augen tritt. Sie fassen den Punkt, den sie erreichen wollen, scharf ins Auge und kämpfen darum mir Eifer und Ausdauer. Ist jedoch das augenblickliche Ziel erreicht, so kümmern sie sich nicht um die weitere Durchführung ihrer Ideen, bis ein neues Verhaltniß des praktischen Lebens mit ihren Principien wieder in Conflict geräth. Für die Juden aber wäre der Sieg ein trauriger gewesen. Eine Beschränkung wäre entfernt worden, die nicht

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