Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 34 (17.8.1857)
- Date
- 1857-08-17
- Page
- Seite 464 (sequence 8)
- Language
- German
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464 gegangen zu seinen Vätern. Herr AngeluS Portz eS, Mitglied deS Tempel-Vorstandes, ist am 12. d. M. plötzlich gestorben; durch sein Scheiden hat die Gemeinde überhaupt und die Tempelgemeinde insbesondere einen großen, schwer zu ersetzenden Verlust erlitten. In welcher Achtung der Mann hier stand, daS hat die große Theilnahme, die sich beim Begräbniß von allen Seiten kund gab, bewiesen. Kämpf, der abwesend war, wurde betreffs der Begleitung und Leichenrede durch den Telepraphen zurückberufen. Das Lob, das dem Verklärten in der Rede gespendet wurde, fand ein Echo in den Herzen aller Anwesenden, denn eS war ein gerechtes. Sanft ruhe seine Asche! — Den Vorsitz im Tempel-Vorstand fübrt nunmehr Herr Joseph Pollak, ein Hauptmitgründer deS Tempels; Herr Pollak ist ein Greis von achtzig Jahren, an Körper- und Geistesfrische aber manchem viel Jüngern überlegen. Ihm zur Seite in der Verwaltung stehen: Herr S. K. Frankl, als Mitvorsteher, Herr Skadtrath D. B. Frankl als Secretair, und Herr Dav. Bondy als Cassen- Controleur. — In wichtigen Angelegenheiten wird der größere Beirath zur Berathung einberufen. Horie, im Juli. (Privatmitth.) Ob ich auch weit entfernt bin, mich zu den Ce leb ri täten unter den Rabbinern zu zählen, an die Herr Rabbiner Friedmann zu Libochowitz seine bescheidene Aufforderung zur Aeußerung in der von ihm angeregten Chalizafrage ergehen läßt, werden Sie, geehrter Herr Redakteur, eS mir doch vielleicht gestatten, meine unmaßgebliche Meinung in dieser Angelegenheit in den Spalten dieser geschätzten Zeitung niederzulegen, indem ich im Vorhinein bemerke, daß ich auch nicht im Entferntesten daran denke, hiermit ein „'nm ibap" ausgesprochen zu haben. Die von Rabbiner Friedmann eitirten l'escbunos hageonina, so wie der t"“i, der jenen Männern beipflichtet, doch aber nicht den Muth hat, in der PrariS gegen ■'laH zu handeln, Alles dicS findet sich im zu ybinn 's wörtlich verzeichnet; doch, glaube ich, dürfte in dem vorliegenden Falle die Meinung einer anerkannten Autorität, die die Meinung jener wiir» selbst für die PrariS gewissermaßen autorisirt, ein nicht unwichtiger Anhaltspunkt s-kij? “rnnb werden. — In einer an den Verfasser der unter dem Namen npiL b's« m'to bekannten Responsen gerichteten Frage in Betreff eines öb’N vd', ob bei einem solchen der bei einem Convertiten zugestandene ■piavrp *’«:n auch zulässig sei? spricht sich der berühmte Verfasser folgendermaßen aus: n:i»«b •mm ni» «avrt •mrra bprtb iwi rjN Mjnpi hi-'»® T»'b risbn “i»i?ab twan ■jv'S mns u. s. w.... mnti n:i»«b njevh ■mrp ^:sb Zeigt uns nun schon diese Stelle, daß eS nicht unzulässig sei, sich nsbnb an jene Genonim zu halten, warum sollten wir daS LebenSglück jenes WeibeS einer entgegengesetzten Meinung zum Opfer bringen? — In einem andern Falle, wo Jemand eine kinderlose Wittwe hinterließ, und sich später die allgemeine Sage verbreitete, der Verstorbene habe einen Bruder in der Fremde, der als zweijähriger Knabe getauft wurde, während derselbe vorgab, als Nichtjude geboren zu sein, obwohl nun die allgemeine Stimme ihn als geborenen Juden bezeichnete, sprach dennoch der npii )»«, einer unserer größten Autoritäten, das Weib von der Chaliza frei, wie dies im zweiten Theile seiner Responsen Cap. 53. zu lesen ist, und mit ihm stimmte auch der Verfasser deS Werkes fi:ins “ins u. A. überein. — Wären dieS nun nicht genügende Anhaltspunkte für diesen Fall? Rabb. 0r. Ehrentheil. Nachod, im Juli. (Privatmitth.) Erlauben Sie mir, geehrtester Herr Redakteur, über die in No. 29. d. Bl. von Herrn Rabbiner Friedmann angeregte Frage meine Ansicht in wenigen Worten auSzusprechen. ES steht fest, daß nach talmudischen Principien der “imn (Apostat) in jeder Beziehung als im Judenthume stehend betrachtet wird, nach dem bekannten Grundsätze «in btn«1' «un« bY'k, Dafür spricht im Talmud Alles, dagegen gar nichts. — Hält nun R. Judai dessenungeachtet den Apostaten als zur Leviratsehe und Chaliza unfähig, so ist diese Entscheidung parador genug, und weiß auch Joseph Karo (Beth Joseph §. 157.) diesen ganz unbegründeten AuSspruch nicht anders zu entschuldigen, als durch die Vermuthung, die Schüler deS erblindeten Gaon hätten ihrem Lehrer ganz ungereimte Sachen untergeschoben. — Diejenigen aber, welche die Decision des R. Judai dennoch aufrecht erhalten wollen, fassen den Gegenstand von einer ganz andern Seite. ES ist nämlich nicht die Qualifikation des “>»is zur Leviratsehe oder Chaliza, die sie direct in