Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 34 (17.8.1857)
- Date
- 1857-08-17
- Page
- Seite 458 (sequence 2)
- Language
- German
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458 Zwar versuchen es deutsche Blätter immer wieder, die Dinge blos vom Einfluß des Rothschilv'schen Hauses in der City herzuleiten. Allein sie zeigen htekmü nur, welche krähwinklerische Anschauung sie ihren LesPn zutraüen. Das Rothschild'sche Haus ist in der City eben nur eines von vielen, und seinem Einsiuffe nach lange nicht das erste. Das Rothschild'sche Haus beherrscht nicht einmal Frankfurt am Main, beherrscht, nicht einmal die Mehrheit der jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main — wie vermöchte es einen beherrschenden Einfluß in der Metropole der Welt zu üben! Nachdem die Verwerfung der Bill Seitens des Oberhauses im Unterhause bekannt geworden, brachte Lord John Russell eine neue Bill ein, des Inhalts, daß jedes Haus seinen Parlamentseid für sich ordne, ohne Zustimmung des andern Hauses und daß demnächst der Parlamentseid für die Juden die Formel „auf den wahren Glauben eines Christen" weglaffen solle. Hiergegen erhob sich M. Dillwyn und trug aus eine Resolution an, daß der Eid zu den Privilegien des Hauses gehöre, das Haus den Baron Rothschild einfach ohne jene Formel schwören und seinen Sitz einnehmen lassen solle. Als über die Zulassung der Ruffell'schen Bill zum Einbringen ins Haus debattirt wurde, erklärte Lord Palmerston, daß er zwar nicht gegen die Bill sei, sich aber seine Meinung Vorbehalten müsse, bis er die Bill genau kennen gelernt habe; daß aber bei der Nähe des Schluffes der Session die allgemeinen Staatsangelegenheiten nicht hintenangesetzt werden könnten. Das Unterhaus votirte demnach die Einbringung der Bill zur ersten Lesung mit 246 gegen 154 Stimmen. Aber es ist hiermit nichts weiter gewonnen, denn die Lesung der Bill in ihren dreimaligen Stadien ist nicht mehr möglich; noch weniger das Einbringen ins Oberhaus; und wenn nun, wie vorauszusehen, dies die Bill wieder verwirft, was dann? Gegen die von M. Dillwyn eingebrachte Resolution erklärt sich Lord Palmerston, indem er für dieselbe gewesen sein würde, wenn sie von Anfang an so angefaßt worden; nachdem aber das Unterhaus acht Mal die Angelegenheit als eine Bill behandelt, könne es sie jetzt nicht als ein Privilegium ansehen. Bekanntlich haben aber die größten Juristen Englands den Parlamentseid als ein Privilegium des Hauses erklärt, und es fragt sich, ob es nicht gewissenhafter von dem gewissenhaften Lord Feuerbrand wäre, das Recht zu seinem Siege zu führen, als es durch Mißbrauch und Mißverständniß für erloschen zu erklären. Gegen die Dillwyn'sche Resolution erhebt sich aber nun eine andere Instanz, und dies ist wieder eine englische Kuriosität. Unsre Leser werden sich erinnern, daß im Jahre 1851 M. Salomöns, der Aiderman, von Greenwich in düs Unterhaus gewählt worden, daß er den Parlamentseid mit Auslassung jener Formet geschworen, seinen Sitz eingenommen und mit votirt habe. Er wurde hierauf aus der Sitzung hinausgewiesen, und da in England, wo keine Staatsanwaltschaft vorhanden, ein Jeder das Recht hat, eine Klage anzustellen, so erhob ein gewisser M. Miller eine Anklage gegen M. Salomons wegen Unbefugter Theilnahme am Parlament vor dem Gerichtshöfe des Lordkanzlers. Die Jury constatirte das Factum, und die Richter belegten M. Salomons mit einer Strafe von 500 L. St. Es wurde an den höchsten Gerichtshof, das Oberhaus, appellirt. Der Hof der „Königsbank" bestätigte das Decret, und so wird das Oberhaus darübet entscheiden. Indessen wurde die Angelegenheit auf den Antrag beider Parteien von Jahr zu Jahr zurückgelegt. Jetzt, da die Resolution Dillwyn .droht, erhebt sich Lord Campbell und fordert das Oberhaus auf, die Sache wider M. Salomons zur Entscheidung zu bringen; er erhebt sich zu einer gewissen Beredtsamkeit, indem er erklärt, daß er, falls das Unterhaus die Resolution annehme, er den Baron Rothschild für jedes seiner Voten mit 500 L. St. Strafe belegen würde, selbst wenn das Unterhaus ihn für die Belästigung eines seiner Mitglieder in den Tower sperren und die Volkswuth sich gegen ihn erheben würde. Man steht hieraus nichts weiter, als daß die Angelegenheit noch einem endlosen Conflicte ausgesetzt ist. Unterdeß hat Baron Rothschild, seinem gegebenen Versprechen gemäß, sein Mandat niedergelegt, zugleich aber von Neuem seine Kandidatur angezeigt. Von zweien Seiten wurde eine Opposition angekündigt; die eine mit der Devise: „Kein Jude im Parlament!" Deutsche Blätter berichten auch, daß die Citywähler der Nothschild'schen Sache überdrüssig wären. Aber flehe da! am Wahltage trat kein Gegner auf und Baron Rothschild wukde ohne Opposition wieder gewählt. Ein energischerer Ausdruck der öffentlichen Meinung in der City ist wohl nicht deutlich. Eine Warnung an die sogenannten „acht orthodoxen Rabbiner" in Preußen. Bekanntlich haben im vorigen Jahre Seitens einiger Männer in Berlin Versuche stattgefunden, eine Partei der „Altgläubigen" zu organiflren, welch«, den Abgeordneten