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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-08-10 · Heft 33 (10.8.1857) · p. Seite 450

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 33 (10.8.1857)
Date
1857-08-10
Page
Seite 450 (sequence 8)
Language
German
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450 Kinder und den technischen Unterricht, der Dr. Jonas den wissenschaftlichen und Sprachunterricht, und für die jüdischen Kinder den Religionsunterricht seinerseits übernommen hat. Die Leistungen dieser etwa 40 Kinder zählenden und auf beide Confessionen ziemlich gleich verlheilten Privatschule sind, wie sich dies von der Leitung des Oe. Jonas erwarten ließ, ausgezeichnet. Der Rector Völkerling, ein liebenswürdiger Greis, aber für Alles, was sich auf Pädagogik bezieht, jugendlich durchglüht, steht ihm wacker zur Seite, und so haben wir in dieser Stadt die in culturhistorischer Beziehung gewiß erquickende Erscheinung, wie die angesehene christliche Bevölkerung, darunter der evangelische Geistliche, ihre Kinder zum jüdischen Geistlichen in die Schule schicken, wie demselben seine christlichen Schüler mit kindlicher Liebe zugethan sind, und wie sich in der Schuljugend beider Confessionen ein für das Leben festes kameradschaftliches Band der Freundschaft knüpft. Die aufrichtige Zuneigung des Rectors und der christlichen Schuljugend sprach sich gewissermaßen öffentlich bei Gelegenheit des Geburtstags des Herrn Or. Jonas dadurch aus, daß der Herr Rector Tags zuvor mit den christlichen Schülern das Schulzimmer bekränzte und mit einer Anzahl Kupferstiche aus dem Gebiete der Naturwissenschaften decorirte. Solche Männer in unserer Mitte recht viele, und die Emancipation würde eine Wahrheit werden! — Die städtischen Behörden, welche übrigens zur Erhaltung der jüdischen Gemeindeschule mit 60 Thlrn. jährlich beisteuern, und die Königliche Regierung sind ihm in jeder Beziehung willfährig zur Seite und haben ihre Geneigtheit für den Mann mehrmals offen an den Tag gelegt. So blühen durch die unermüdliche Sorgfalt dieses Mannes die Institute dieser Gemeinde in seltener Vollkommenheit, und der Mann hat das begrenzte Feld seiner Thätigkeit im wahren Sinne des Wortes erschöpft und ausgebeutct. Die Wohlthätigkeit wird in dieser armen Gemeinde in reichem Maße geübt, und der Or. Jonas selbst fast über seine Verhältnisse wohlthätig, hat einen Frauenverein gegründet, durch dessen wöchentliche Beiträge die Schulutensilien und wissenschaftlichen Hülssmittel für unbemittelte Schulkinder herbeigeschafft werden sollten; doch bleibt immer noch ein ansehnlicher Ueberschuß, um die Wittwen mit Brennmaterial und anderm Bedarf für den Winter zu erfreun. Vertrauensvoll nähern sich ihm die leidenden Brüder seiner Gemeinde und mit Rath, Trost oder Hülse gehen sie von ihm. Die Klarheit seines Urtheils und seine ausgebreitete Kenntniß und Erfahrung machen ihn zum Rathgeber in den intimsten Angelegenheiten, und die Uneigennützigkeit und harmlose Bescheidenheit seines Charakters haben ihm die allseitige aufrichtigste Achtung erworben. Ein eiserner Fleiß, der zwischen seinem Amte und seinem Selbststudium getheilt ist, hält ihn von allem öffentlichen Leben zurück, sein Leben ist seinem Amte und seinem Volke geweiht, und wir können uns mit Recht der Hoffnung hingeben, daß, wenn die Umstände ihn begünstigen, dieser Mann einst eine hervorragende Stellung unter seinen Standesgenossen einnehmen wird, in welcher sein gründliches Wissen und sein ernster Wille zu erfreulicher Geltung kommen werden. Berlin, 25. Juli. Das ofstciöse Blatt „die Zeit" enthält folgenden Artikel: „Die Ueberfüllung mit Juristen hat die Folge gehabt, daß durch eine Verordnung des Justizministers vom 10. Juli den Juden wenigstens vorläufig das Studium der Rechtswissenschaft unmöglich gemacht wird. Den Juden, welche sich dem Studium der Rechtswissenschaft gewidmet haben, ist bisher zwar der Eintritt in den Justizdienst gestattet und ihrer Zulassung zu der Stellung eines Rechtsanwalts ein Bedenken an und für sich nicht entgegengesetzt worden; sie können jedoch, wie ihnen solches im Laufe der Vorbereitungsstadien ausdrücklich bekannt gemacht wird, zu Rechtsanwälten erst dann ernannt werden, wenn sie nach Maßgabe ihres Dienstalters und ihrer Qualifikation dazu als geeignet befunden werden, ohne in der Reihe der übrigen Bewerber auf eine Bevorzugung Anspruch machen zu können. Bei den vor Kurzem vorgenommenen und durch den übermäßigen Andrang zum Justizdienste veranlaßten Ermittelungen hat sich inzwischen eine so bedeutende Anzahl von Juden, welche gegenwärtig schon zum Zwecke ihrer Ausbildung bei den Gerichten beschäftigt werden, ergeben, daß die Möglichkeit ihrer künftigen definitiven Anstellung als Rechtsanwälte einem begründeten Zweifel unterliegt. Es erschien daher als eine unabweisbare Nothwendigkeit, dem ferneren Andrange jüdischer Aspiranten vorläufig ein Ziel zu setzen. Sämmtliche Obergerichtc sind demzufolge angewiesen, nur noch diejenigen Rechtscandidaten jüdischer Religion zur Prüfung für die Auscultatur und zur demnächstigen Beschäftigung bei den Gerichten zu-

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