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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-08-10 · Heft 33 (10.8.1857) · p. Seite 451

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 33 (10.8.1857)
Date
1857-08-10
Page
Seite 451 (sequence 9)
Language
German
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451 zulaffen, welche mit dem Ablaufe des Winter-Semesters 1857—1858 das Triennium academicum vollständig zurückgelegt haben werden, sodann aber alle Gesuche der Art bis auf Weiteres abzulehnen. Da . außer der Rechtsanwaltschaft den Juden die übrigen juristischen Fächer verschlossen sind, so kommt diese Verordnung, die übrigens durch die Nothwendigkeit geboten wird, einem Verbote des juristischen Studiums fast gleich." (Wenn man diese Verordnung, weil die „Zeit" sie bespricht, nicht bezweifeln darf, so ist die einfache Frage: liegt eS in dem Rechte des Justizministeriums, durch einfache Verordnung Studirenden einer gewissen Confession die Abhaltung ihrer Prüfung zu verbieten? Wenn dies Recht im preußischen Vaterlande ist, so könnte morgen das Handelsministerium jüdischen Schuhmachergesellen wegen Ueberfüllung des Gewerbes die Ablegung ihrer Gesellenprüfung verbieten, übermorgen daS Ministerium der medicinischen Angelegenheiten jüdischen Medicinern, die Staatsprüfung zu bestehen. Wir glauben aber nicht, daß einem jüdischen Studenten der Rechts wenn er sein. Recht energisch verfolgt, die Prüfung versagt werden könne. Irren wir uns aber hierin, so mögen die Nichtjuden obige Thatsachx nicht mit Gleichgültigkeit, oder gar mit Wohlgefallen betrachten, weil sie Juden betrifft — denn die Folgerung eines solchen RechtSzustandes wäre eine um Vieles weiter greifende. Die Redact. d. A. Z. d. Jud.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 16. Juli. (Privatmitth.) Der größte Theil der Leser dieser Zeitung hat wohl durch Ihren geehrten Correspondenten in Temeswar erfahren, daß hier ein Zeitungsblättchen unter dem Titel: „Pädagogisches Wochenblatt" erscheint^ Es ist selbst hier kaum dem Namen nach bekannt. Die wissenschaftliche Bedeutung desselben ist nämlich gleich Null. Zum Theil lebt es vom Raub — vulgo Nachdruck, zum Theil ist es ein Zufluchtsort von Lehrern, die ihre Stylübungen diesem, kleinen Lesekreise mittheilen wollen; endlich theilt der Herr Redakteur seine eigenen Geisteserzeugniffe mit. Der Mann hat Vieles mitzutheilen; so Manches liegt ihm schwer auf dem Herzen. Zu wiederholten Malen hat sich derselbe um Stellen beworben und zu wiederholten Malen wurde derselbe von den Behörden zurückgewiesen. Um das Blatt auch anderweitig interessant zu gestalten, schenkt,. derselbe auch von Zeit zu Zeit den Juden Aufmerksamkeit, und' zwar ohne die Erwachsenen zu schonen, Wird daS Geschoß gegen die Jugend gerichtet. Die Jugend, die sonst Jedem heilig iss, wird schonungslos mit einer Fluth von Schmähungen und Verleumdungen angegriffen. Die Zurechtweisung des Herrn Kohn in der A. Z. d. I. hat Herrn Kaiser, den Redakteur jenes Blattes, zu einem neuen Angriffe angespornt, der zunächst gegen die Wiener israelitische Gemeinde und gegen die Wiener israelitische Volksschuljugend gerichtet ist.' Ich müßte den ganzen Artikel wieder abdrucken lassen, um die massenhaften Invectiven, Verleumdungen und Schmähungen anzuführen. Es verstehet sich von selbst, daß ein hiesiges Journal, bekannt wegen seines Auftretens gegen Humboldt, diesen Artikel des „pädagogischen Wochenblattes" sogleich nachdruckte. Herr vr. Wolf, Religionslehrer, dem wohl im Vorhinein bekannt war, daß diese Angaben nichts als nichtswürdige Verleumdungen seien, da derselbe mit den verleumdeten Kindern in steter und mit den?. t. Vorständen der hiesigen Schulen öfter in Berührung stehet, hat in Folge dieses grundlosen feindlichen Angriffes wiederholentlich Anfrage gehalten und ich erlaube mir, zwei an denselben gerichtete Briese mitzutheilen: „Euer Wohlgeboren! „Ihre an mich gestellte Anfrage über den Fleiß und das sittliche Verhalten, so wie über die gesummte Verwendung der die Pfarrhauptschule zu St. Stephan besuchenden israelitischen Kinder kann ich mit großer Befriedigung dahin beantworten, daß von denselben alle geforderten Leistungen in dem Maße gegeben wurden, daß die Mehrzahl obiger Schüler die 1. Classe mit Vorzug erhielten. Insbesondere zeichnet sich W. I., der Sohn einer armen Wittwe, in jeder Beziehung aus, und wurde im Schuljahre l855/s® Prämiant. Ich benütze mit dieser Gelegenheit zugleich die seit früheren Jahren gemachte» Erfahrungen kundzugeben, vermöge welcher sich nie ein besonderer Strasfall mit israelitischen Kindern verart ereignete, daß ein solches Schulkind wegen schlechter Aufführung in der Schule hätte entfernt werden müssen.*) *) Dieser geehrte Schulmann ist bereits seit 18 Jahren in dieser Schule. 33

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