Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 33 (10.8.1857)
- Date
- 1857-08-10
- Page
- Seite 446 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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446 legen, wie der zweite Band schon mehrere darbietet, zu welchem wir uns jetzt wenden. Wir können aber nicht umhin, zu bemerken, daß auf die Reinheit des hebräischen Ausdrucks vorzügliche Sorgfalt verwendet werden möge, welche in den neuern Werken dieser Art leider gar nicht gewahrt worden. Wir haben bereits eine Sammlung von Wendungen und Redensarten angelegt, welche nur zu klar beurkunden, daß die Schriftsteller, was sie sagen wollen, erst deutsch denken, und dann übersetzen, was natürlich einen sehr störenden Eindruck hervorbringt. Dr. I. M. Jost. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Württemberg, Juli. (Privatmitth.) Im Juni d. I. fand iu Sluttgart nach langjähriger Unterbrechung wieder eine Rabbinatsprüfung statt. Die erste Prüfung wird nach zurückgelegter Studienzeit in der Universitätsstadt Tübingen abgehalten, bei der Rabbiner Kirchenrath Dr. Maier als Commissär der K. Oberkirchenbehörde fungirt. Die Prüfungscommission ist aus Professoren der philosophischen, evangelischen und katholisch-theologischen Facultät zusammengesetzt. Nach wenigstens zweijähriger Amtsführung als Vicar oder Rabbinatsverweser wird der Candidat zur zweiten Dienstprüfung zugelassen. Bei dieser sind die Prüfungscommiffäre Kirchenrath Maier und ein von der K. Oberkirchenbehörde dazu berufener Rabbine deS Landes. Bei der jüngsten Prüfung wurde Rabbine Dr. Wassermann aus Mühringen zum Prüfungscommissär bestellt. Der einzige Candidat war Rabbinatsverweser Sänger aus Mergentheim. Mit ihm ist auf ein Jahrzehend hinaus der letzte württembergische Rabbinatscandidat eraminirt, denn weder auf der Universität noch auf den Gymnasien befleißt sich ein Württembergcr der mosaischen Theologie. Darum muß auch die K. Oberkirchenbehörde Ausländer auf die erledigten Rabbinate berufen. Die Rabbinatsftellen tragen einen Minimumsgehalt, einschließlich der Emolumente, vcn 600 Fl.; die K. Regierung ist aber immer darauf bedacht, die Gehalte aufzubessern. In jüngster Zeit wurden die Stolgebühren neu regulirt. Es wird bezahlt: von einer Consirmation 2 Fl.; von Leichenbegleitung und Abhaltung des Gebetes 1 Fl.; vom Gebete bei einer Beschneidung 30 Tr.; vom Gebete beim Aussegnen einer Wöchnerin 30 Tr.; von einer Trauung 7 Fl.; für eine Proclamation 45 Tr.; für eine Leichenrede dem Rabbinen 2 Fl. 42 Tr., dem Vorsänger 1 Fl. 45 Tr. In Orten, wo kein Rabbinatssitz sich befindet, bezieht der Vorsänger, der die Functionen verrichtet, auch die Gebühren, nur bei der Confirmation hat er für den Unterricht 2/a und der Rabbine '/» der Gebühren. — Von Staatswegen haben alle Lehrer, die unter 425 Fl« jährliche Besoldung beziehen, keinen Gütergenuß oder Früchte in nstur» haben, eine Theuerungözulage von 20 Fl. zuerkannt bekommen. — Immer werden die israelitischen Lehrer in Württemberg seltener und manche Stellen werden durch christliche Lehrer verwaltet. — Zwar geht mein in Süddeutschland an mehreren Orten damit um, jüdische Seminarien zu gründen, wie in Carlsruh und auch in Oberdorf im württembergischen Rieß; aber wo sollen die Seminaristen gefunden werden?— Da bewährt sich das Sprüchwort: „Mehr Schochtim als Hühner!" — In Göppingen wurde kürzlich ein Preßproceß öffentlich verhandelt. Die dortigen Tanzlustigen versagten den Israeliten den Zutritt zu den von Christen arrangirten Bällen. Ein junger Commis erpectorirte seinen Unmulh gegen den Comitevorstand Rechtsconsulent Kleinknecht in einem Gedichte, das den Klagegegenstand bildete. Dr. Becher aus Stuttgart, der frühere Reichsregent, war der Vertheidiger des Beklagten und begann seinen nach Form und Inhalt glänzenden Vortrag damit, daß er es bedaure, heute, wo er die Zulassung der Israeliten ins englische Parlament in den Zeitungen lese, er gegen den Judenhaß plaidiren müsse, weil die Bürger Göppingens ihre israelitischen Mitbürger von den öffentlichen Vergnügungen ausschließen. Die Seifenblase der Toleranz vom Jahre 1848 sei schnell zerplatzt und die alte Unduldsamkeit sei an deren Stelle getreten. Schon im Jahre 1828 wollte die Regierung die Israeliten emancipiren und nur aus Furcht vor der Volksmeinung habe sie eine theilweise bürgerliche Gleichstellung bewilligt. — Trotz der glänzenden Vertheidigung wurde der junge Mann zu 14 Tagen Festungsarrest und 30 Fl. Geldstrafe verurtheilt. — Im schwäbischen Merkur beklagt es ein längerer Artikel über die Schillerstiftung, daß Berthold Auerbach und Dr. Wolfsohn, Beide Juden, die sich besonders durch Wort und Schrift um den Verein verdient machten, nicht in daS Comite