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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-08-03 · Heft 32 (3.8.1857) · page 11

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 32 (3.8.1857)
Date
1857-08-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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439 anderweitige Institute, und verwaltet sie, wenn sie nicht Specialverwalter haben. Art. 15. Die Rabbinen werden von der Generalversammlung aller beitragenden Gemeindemitglieder gewählt und abgesetzt. Art. Iß. Der Minister des Innern ist berechtigt, den Verwaltungsrath abzusetzen im Interesse der Gemeinde oder der öffentlichen Ordnung. Innerhalb zweier Monate muß ein neuer gewählt werden. Während dessen geschieht die Verwaltung durch einen vom Minister eingesetzten Delegaten aus den Höchstbesteuerten der Gemeinde. Art. 17. Die Einnahmen der Gemeinde bestehen in den Einkünften aus dem Gemeindebesitz und den auf die Mitglieder vertheilten Beiträgen; die Ausgaben ln den Lasten des Gemeindebesitzes und den laufenden Kosten des CultuS, des Religionsunterrichtes und der Verwaltung. Art. 18. bestimmt, wer beitragspflichtig ist und daß der Wegziehende noch ein Jahr seinen Beitrag an die Gemeinde zahlen muß. Art. 19. betrifft die Vertheilung der Beiträge auf Grund des Besitzthums oder der Einkünfte durch den Berwaltungsrath. Art. 20., 21. u. 22. betreffen die Veröffentlichung deS Etats und die Reclamationen derer, die sich zu schwer belastet glauben, bei einer Commission. Art. 23. Der Etat wird vom Provinzialintendanten für erecutorisch erklärt. Der Minister des Innern und der StaatSrath bilden höhere Instanzen. Correfpondenz. Reiseskizzen aus Württemberg. (Schluß.) Gehen wir nun von diesem einfachen Provinzialstädtchen zur Residenz über und beschauen uns das jüdische Wesen, so weit es in unfern Anschauungskreis gekommen. Die israelitische Gemeinde in Stuttgart ist erst in ihrer Entwickelung, weil seit der 1848gcr Periode dieselbe im stetigen Wachsen ist. Die bisherigen Institutionen der alten, aber kleinen Gemeinde find in bester Ordnung, für die vergrößerte Gemeinde bedürfen sie der Erweiterung, und diese ist hauptsächlich dadurch angebahnt, daß der Synagogenbau beschlossen. Die bisherige Synagoge ist ein kleines (für die frühere Gemeinde geräumig genug), aber elegant eingerichtetes Petlocal, in welchem Herr Kirchenrath Dr. Maier bekanntlich seine eindrucksvollen Predigten hält. Zm Uebrigen hat auch in dieser Synagoge keinerlei Reform Platz genommen, als die Auslassung der Piutim; der dreijährige Cyclus ist nicht eingeführt. Wohl aber herrscht darin Ordnung und Anstand, wie eS von gebildeten Leuten zu erwarten ist. Der Vorsänger, Herr Eichberg, trägt die Gebete auf würdige Weise vor, scheint überhaupt seinem Fache gewachsen zu sein, indem er auch Kenntnisse der hebräischen Sprache besitzt. Zn Stuttgart lebt der Bildhauer Herr Albert Güldenstein, Bruder des Rabbiners in Buchau. Dieser Künstler, der viele Charakterähnlichkeit mit dem in Ihrem Volksblatte beschriebenen Bildhauer 3. Guttmann hat, arbeitet schon seit 1848 für den königlichen Hof Württembergs und ist gegenwärtig mit der Vollendung mehrerer großartigen Thiergruppen in Marmor beschäftigt. Güldenstein hat sich durch Genie, Fleiß und Bescheidenheit diese schöne Stellung erworben. Mögen eigentliche Kunstkenner seine Arbeiten, welche in den königlichen Lustschlössern aufgestellt find, einer näheren Darstellung unterwerfen, die Thatsache spricht für ihn hinlänglich, daß er beständig für den Hof seines Königs und des Kronprinzen beschäftigt ist. Auf unserer kleinen Wanderung bemerkten wir mit Vergnügen, daß eine andere schöne religiöse Institution längst eingebürgert und zum Bedürfniß geworden: wir meinen die Confirmation. Es ist in Württemberg nicht mehr zu denken, daß ein Kind, ohne confirmirt zu werden, ins Leben tritt. Dieser Act ist religiöses Bedürfniß und verfehlt auch seine Wirkung nicht. Man will die Kinder öffentlich für die Religion weihen, wo dieses geschieht, ist unter dem Volke gewiß noch Religion. Wir sahen, wie eine gebildete Familie in der Gegend von Friederichshall ein Familienfest zur Confirmation ihrer Tochter veranstaltete. Die Vorsehung hatte sie nebst mehreren Söhnen nur mit einer einzigen Tochter gesegnet, weswegen sie die Confirmation derselben besonders feiern wollte vurch Gottesdienst, Spenden an Arme und fröhliches Mahl. Ein anderer Gebrauch ist ebenfalls stehend geblieben und also zum Minhag geworden, nämlich die Katechisationen. Sie werden allsabbathlich vor dem Nachmittagsgottesdienst mit der reisern Jugend abgehalten, entweder vom Rabbiner oder in Ermangelung desselben vom Lehrer. Diese neu eingeführten Minhagim sind wahrlich den betreffenden Gemeinden so heilig und stabil als andern, wie ni->HN •'irn*, rvnöSrr u. s. w. Was mich noch besonders angesprochen, ist die Eintracht, in welcher Gemeinden und Lehrer mit einander leben. In den kleinen Gemeinden sind die Lehrer auch zugleich Vorsänger und stehen sie an der Spitze der Gemeindeverwaltung. In dieser ihrer Doppelstellung wissen 32**

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