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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-07-27 · Heft 31 (27.7.1857) · p. Seite 421

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 31 (27.7.1857)
Date
1857-07-27
Page
Seite 421 (sequence 7)
Language
German
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421 Das „Unirers isradlite“ brachte jüngst ein sehr absprechendeS Urtheil über die Direction des Institutes*), insonders auch, daß dasselbe das Merkchen über die Piutim gebracht hat. Wir glauben jedoch, daß es ganz ä propos kam. Wenn wir übrigens recht unterrichtet sind, wurde daS Werkchen in mehreren Ercmplaren den Behörden in Berlin unterbreitet, wo eben die Piutfrage eine brennende ist. Nachschrift. Ich hätte so Manches auf dem Herzen gegen den letzten Wiener Brief (Ro. VH.). Doch MÄUUM de tabula. Ein Sprüchwort ist: So lange man lebt, soll man nicht reden, und wenn man todt ist, kann man nicht reden und der Rest ist schweigen. Berichtigen muß ich jedoch in Betreff der Cantoren. Herr Friedmann ist in Pesth angestellt und über Herrn Julius Sulzer sind die Acten noch nicht geschloffen. Jedenfalls erwartet der Vorstand, daß in Folge des neu ausgeschriebenen ConcurseS recht viele tüchtige Männer sich melden werden. Ich berichtete jüngst, daß Juden viel zum Baue der Giebel an der Stephanskirche (irrthümlich wurde gedruckt Reformkirche) beitrugen; ich kann Ihnen heute etwas Aehnliches berichten: Zur Herstellung der St. Jacobskirche in Prag haben auch mehrere Israeliten von hier beigetragen. Unter Anderen Herr Hofwechsler Ignaz Deutsch, Curator derJuden in Palästina (!!). Wer wollte jetzt noch von Intoleranz sprechen. Allerdings haben wir nicht vernommen, daß für die neu zu erbauende Synagoge in Jerusalem von hier Geld geschickt wird. Prag, 2. Juli. „Die ostdeutsche Post" enthält aus Prag folgenden Artikel: Sie haben gewiß in den Blättern bereits von dem eigenthümlichen Vorfälle gelesen, der im Leitmeritzer Kreise stattgefunden. In den drei Gemeinden Sebusch, Brotzen und Aadaun wurde den dortigen israelitischen Einwohnern von der Local¬ *) Weder das Univ. isradl., noch Herr Kirchheim — dieser als der ausdauerndste Zänker bekannt — sind Instanzen, die uns eine Berücksichtigung abgewinnen können, noch dazu da Herr Kirchheim sich dabei eines Actes der Undankbarkeit schuldig mackt. Das Verdienst des Institutes und sein glücklicher Fortgang läßt uns noch ganz andere Dinge erwarten, die auch bereits in Erfüllung gegangen, z. V. Denunciationen. Hätten wir uns von solchen Dingen jemals abschrecken lassen, würden wir längst nicht mehr eristiren. Redaktion. behörde der Auftrag ertheikt, ihre christlichen Dienstboten innerhalb drei Wochen sammt und sonders zu entlassen. Der Bezirksvorstand, der diesen Auftrag erlassen, beorderte während dieser Epoche die Gendarmerie in die Häuser der genannten jüdischen Gemeindeglieder, um die Zahl der Dienstboten christlicher Confesston aufzunehmen und ihre pünktliche Entlassung zu überwachen. Diese Thatsache macht in unserer Hauptstadt, die bekanntlich eine ansehnliche Zahl jüdischer Einwohner zählt, großes Aufsehen, und zwar nicht blos in jüdischen Kreisen. Der religiöse Fanatismus ist nirgends rascher wach zu rufen, als unter der slavischen Bevölkerung Böhmens. Die Juden haben hier von Zeit zu Zeit von den untern Volksrlaffen sehr harte Proben zu erleiden, bei denen zu wiederholten Malen die Behörden einschreiten mußten. Run sind hier zum allermindesten 1500 christliche Dienstboten in jüdischen Häusern bedienstet. Es ist daher die allgemeine Frage: Ist der Vorfall im Leitmeritzer Kreise eine vereinzelte Erscheinung, der Uebergriff eines die Grenzen seiner Vollmachten überschreitenden Localbeamten, oder ist es blos der Vorläufer eines zusammenhängenden Systems, das überall zur Ausführung gebracht werden soll? Die überwiegende Ansicht bleibt, daß eS ein vereinzelter Mißgriff ist, der von den höhern Behörden mißbilligt werden wird. In der That wäre die Consequenz dieser Maßregel keine andere, als daß keine Familie berechtigt ist, andere Dienstboten ins Haus zu nehmen, als die des eigenen Glaubensbekenntnisses. Die Regel müßte in natürlicher Schlußfolge auch auf Protestanten ausgedehnt werden. Die Religiosität deS christlichen Dienstboten wird in jüdischen Häusern wenig gefährdet. Jeder christliche Dienstbote, Diener oder Magd, wie arm und untergeordnet er auch sein mag, trägt das Bewußtsein in sich, der herrschenden Kirche anzugehören'und eine religiöse wie bürgerliche Superiorität über die „Herrenleute" zu besitzen, in deren Hause er dient. Die Religion des jüdischen Dienstherrn wird also in diesem Falle wenig Propaganda bei den Domestiken machen, und die gedrückte und von seinen nächsten Nachbarn beaufsichtigte politisch-sociale Stellung des Juden, der er sich wohl bewußt ist, wird seine Klugheit bestimmen, keine Beschränkung in der Religionsausübung seiner christlichen Dienstboten sich zu Schulden kommen zu lassen. Wenn man geistlicherseitS nichts desto weniger den Eontact zweier verschiedenen Religionsbekennt-

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