Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 30 (20.7.1857)
- Date
- 1857-07-20
- Page
- Seite 406 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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406 -ie Lehrer und Schüler dieser trefflichen Anstalt. Eine derartige Mittheilung unter Freunden mag stch eignen, andere Freunde zu ergötzen; ob aber die Urtheile eines noch in der Blüthe stehenden Jünglings über die Männer, welchen ein so hoher Beruf zuertheilt ist, beifällige wie tadelnde, vor die Oeffentlichkeit gehören? Wir bezweifeln es, und der verstorbene Verfasser hätte sicherlich an dem Schreiben gefeilt, ehe er nach 22 Jahren, da die Personen ohnehin noch am Leben sind, den Abdruck seines Briefes gestattet hätte. — No. 21. ist von Reggio an Rapoport 1833 von sehr unbedeutendem Inhalt; eben so No. 22. von demselben an Herrn Blumenfeld. — No. 23. etwas lehrreicher, ein anderes von demselben vom Jahre 1834 über hebräische Versbildung; No. 24. von demselben 1835 ist nur von persönlichem Interesse, doch immerhin, wie alle Briefe eines Reggio, des Styles wegen beachtenswerth. No. 25. weckt wieder ein kräftigeres Leben. S. D. Luzzatto schreibt im Jahre 1856 an den Herausgeber in seiner derben Manier; erst einige Bemerkungen, Ergüsse des durch den Tod seines Sohnes Filosseno gebrochenen Daterherzens, und zugleich Berichtigungen der Angaben S. 6. über den zu früh hingerafften hoffnungsvollen Jüngling. Wir haben unsrerseits noch eine scheinbare Kleinigkeit hinzuzusügen, die jedenfalls den Bibliographen nicht gleichgültig erscheinen darf. S. 6. nämlich steht PH. Luzzatto für F(iloffeno), wie er wirklich hieß. Die Genauigkeit in Schreibung der Namen sollte sich Jeder zur Pflicht machen. Uns wenigstens hat es stets unangenehm berührt, wo wir eine Nachlässigkeit dieser Art, und zwar bei den Führern des jüdischen Schristthums fanden. So z. B. schreibt Rapoport in maiian am«* 1848 Bl. 8 a., Joseph Tob. Elm habe in Limorges gelehrt, und der deutsche Herausgeber D. Cassel schreibt in seiner Vorrede diesen Stadtnamen ebenso. Der sonst so strenge Kritiker Steinschneider schreibt in seinem Literaturberichte in der Encyclopädiestets Kreuznach statt Creizenach, und ähnliche Flüchtigkeiten kommen öfters vor. Doch dies nur nebenher. — Mit Recht aber ersucht Luzzatto den Herausgeber, Briefe, die er vor längerer Zeit geschrieben, nicht zu veröffentlichen, ohne vorher Erlaubniß dazu einzuholen. Dabei sendet er ihm einen jetzt schon 30 Jahre alten Briefwechsel mit Sam. Vita Loli zu, welcher allerdings durch seinen Inhalt lesenswerth ist. — Diesen folgen 30. und 31. zwei sehr unbedeutende Briefe Reggios aus dem Jahre 1834. — Man steht, daß dem Herausgeber der Stoff abging, und er daher nur vorläufig Vorhandenes zusammenraffte, in der Hoffnung, von der Gegenwart gediegenere Zuschüsse zu empfangen. Diese Erwartung täuschte ihn nicht, denn Geiger tritt noch einmal ein mit einer schönen Abhandlung über Joseph Kimchi. (Fortsetzung folgt.) vr. I. M. Jost. Leipzig, im Juli. Die erste Lieferung der zweiten (verbesserten) Auflage des Philippson schen Bibelwerks ist so eben fertig geworden und wird in Kurzem versendet. Die Lieferungen bestehen diesmal nicht aus fünf, sondern aus 10 Bogen ä 15 Ngr. Breslau, im Juli. In diesen Tagen erscheint eine neue Schrift von Dr. Geiger unter dem Titel: „Urschrift, und Uebersetzungen der Bibel im Lichte der innern Entwickelung des Judenthums." Zeitungsnachrichten. Deutschland. Detmold, 25. Juni. (Wests. Ztg.) Vom Landtage ist noch der Erfolg der Abstimmung über die Proposition 13. nachzutragen, betreffend die gesetzliche Feststellung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Verhältnisse, der gottesdienstlichen Einrichtungen und des Schulwesens der Juden, die in einem liberalen Geiste abgefaßt ist, indem sie die Juden in den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten den Christen gleichstellt, nur daß sie dieselben zu keinen Aemtern zuläßt, mit welchen die Ausübung richterlicher, polizeilicher oder erecutiver Gewalt verbunden ist, und ihnen nicht die Fähigkeit zu Landtagsabgeordneten giebt. Sie wurde angenommen mit Ausnahme des Paragraphen, worin den Juden die Theilnahme an den Wahlen der Landesabgeordneten zugesprochen wird. (Bei diesem Berichte sind nur zwei Curiositäten zu bemerken; 1) daß in einem Augenblicke, wo das englische Parlament den Juden die Pforten zur englischen Volksvertretung eröffnet, das Detmoldische Parlament ihnen sogar das Wahlrecht zur Detmoldischen Landesvertretung abspricht, und ihre staatsbürgerlichen Rechte mit der aus dem preußischen Judengesetze von 1847, welches bekanntlich die preußische Verfassung aufgehoben hat, entlehnten Klausel beschränkt. Die zweite noch größere Cnriosität aber ist, daß die „westphälische Zeitung dieses Gesetz als ein