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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-07-20 · Heft 30 (20.7.1857) · p. Seite 403

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 30 (20.7.1857)
Date
1857-07-20
Page
Seite 403 (sequence 3)
Language
German
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403 fich zwar der Hülfe jüdischer Aerzte, gewährte ihnen aber nur den Sold, nicht aber die Rechte, welche man den fremden Aerzten zugestanden hatte. Im vergangenen Jahre gaben 34 Juden von den Schülern der Akademie in Petersburg eine Beschwerdeschrist bei dem Grafen Kisfileff, dem Präsidenten des Comit6 über die jüdischen Angelegenheiten, ein, und nach kurzer Zeit wurde ihnen schriftlich zugeordnet, daß sie wie früher Staatsdienste übernehmen könnten, wenn sie bei der Prüfung beständen und den Rang eines Lekar (Arzt) erlangten; es sollten aber auch die Juden, welche bei der Facultät studirten, in den Staatsdienst treten können, wenn sie promovirt hätten; jüdische Jünglinge, welche zu arm, um sich die Studienzeit zu erhalten, sollen, wenn sie gute Zeugnisse aufzuweisen, auf Staatskosten studiren. Glücklicher Weise können wir hinzufügen, daß dieses Gesetz nicht etwa blos zum Schein gegeben worden, sondern daß schon eine ganze Zahl von Juden Anstellung erhalten haben. Der Arzt Kolischer, der an der Spitze jener 34 Beschwerdeführer stand, wurde zum Director des Militärhospitals zu Luzak ernannt; der Arzt Hermann Malis zum Kreisphyfikus in Ostraha; der Arzt Finkel zum Oberarzt im Fremdenhvspital zu Odessa; der Arzt Blechmann fand eine Anstellung im medicinischen Departement, und so noch Viele. Auch erhielten diese nicht blos den Sold, sondern auch die Rechte der Beamten, mit gleichen Ansprüchen auf Uniform und Avancement. Wenn früher von Zeit zu Zeit Decrete ergingen, welche die Verachtung und Lasten unsrer Glaubensgenossen vermehrten, so erfließen jetzt allmählig Gesetze und Vorschriften, welche uns kostbare Rechte zugestehen. So erging vor Kurzem der Befehl, daß die Juden fortan sich in ganz Sibirien aufhalten und niederlaffen könnten, während bis jetzt selbst die Verbrecher unter ihnen nur in die furchtbarsten Wüsten an den äußersten Enden dieses Landes geschickt wurden; ferner wurde den Hebräern die Erlaubniß bewilligt, Dörfer zu kaufen und Christen darin anzufiedeln, so jedoch, daß diese keine Leibeigene seien. In gleicher Weise, hören wir, will unser gerechter Kaiser noch mehrere Gesetze erlassen, um unsre Stellung zu verbessern. Glücklich sind wir, über die gnädige und gerechte Gesinnung unsres Monarchen, und wie er keinen Unterschied zwischen Volk und Volk und Glauben und Glauben macht, aus einzelnen Fällen urtheilen zu können. Lassen Sie mich einen Fall erzählen. Wie Sie wissen, giebt es in Rußland Militärcolonien, die eine besondere Verwaltung haben. Von vielen der Dörfer und Städte darin sind die Juden ausgewiesen; doch blieben noch einige Städte, in denen sie sich aufhalten dürfen; unter diesen die Stadt Uman, welche der Sitz des Commandanten ist. Zuletzt gelangte auf diesen Posten ein Mann, der die Bewohner der Stadt, gelinde gesagt, mit außerordentlicher Strenge behandelte, insonders aber seinen Grimm über die Juden entlud. Im verflossenen Jahre mißhandelte der Kommandant einen Juden in unerträglicher Weise; er beklagte sich bei dem Ministerium. Da es aber zu lange währte, bevor der Bescheid erfolgte, ging der Hebräer nach Petersburg, um sein Recht zu suchen. Als zehn Tage verflossen waren, langte von dem Commandanten von Uman bei dem Oberpolizeimeister in Petersburg ein Schreiben an: es halte sich dort der und der Jude auf, welcher eines Vergehens wegen entflohen sei, er möge ihn daher schleunigst zurücksenden. Der Befehl des Letzteren, den Juden in Fesseln zu schlagen, wurde von Freunden abgekauft, so jedoch, daß er von freien Stücken nach Hause zurückkehren mußte. Hier gingen die Mißhandlungen von Neuem an, bis der Jude heimlich nach Petersburg floh, sich auf dem Erercierplatze zu dem Kaiser drängte, und ihn um Gerechtigkeit anflehte. Der Kaiser hörte ihn gnädig an, und beruhigte ihn mit dem Versprechen, seine Sache zu untersuchen. Der Jude wagte es, dem Kaiser vorzustellen, welche Strafe ihn träfe, wenn der Polizeimeister seinen Aufenthalt erführe. Da antwortete der Kaiser mit freundlichem Lächeln: „Fürchte Dich nicht!" nahm einen Bleistift und schrieb auf eine Karte: „Erlaubniß für N. N. sich hier aufzuhalten, bis mein Befehl ergeht." Nach einigen Tagen langte abermals eine Requisition von Uman an, den Juden zurücktransportiren zu lassen, da er aus dem Gefängniß entflohen. Als aber die Leute des Polizeimeisters den Juden ergriffen und vor diesen führten, zeigte derselbe die Karte des Kaisers vor. Das Angesicht des Polizeimeisters veränderte sich, er bot dem Juden einen Stuhl, bat ihn zu warten, und ging in den kaiserlichen Palast, da er ihm noch keinen Glauben schenkte. Der Kaiser bestätigte die Wahrheit, und befahl dem Polizeimeister, den Juden am andern Morgen vor ihm erscheinen zu lassen, wo er sein Recht empfangen solle. Als dies geschah, empfing ihn der Kaiser freundlich, und äußerte sich dahin, daß er selbst sich habe alle Acten kommen lassen, sie durchlesen und seine Sache als gerecht befunden habe; er sende noch heute zwei Adjutanten, einsichtsvolle und gerechte Männer, die kein Ansehen der Person scheuen und keine Bestechung nehmen, nach Uman, um die Sache weiter zu untersuchen; er aber solle nach 30 *

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