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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-07-20 · Heft 30 (20.7.1857) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 30 (20.7.1857)
Date
1857-07-20
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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402 führung aufgeschoben werden müsse. Vor einigen Jahren trat Herr Dr. David Caffel mit einem gleichen Plane auf, die Realifirung aber unterblieb. In der Conferenz, welche die drei Leiter des Instituts im April 1856 hielten, wurde der Beschluß gefaßt, diesen Plan, sobald das Institut eine größere Sicherheit des Bestandes erreicht haben würde, gitr Ausführung zu bringen, und so groß auch die Schwierigkeiten sind, die hierbei zu überwinden, diese in der Ueberzeugung von der Wichtigkeit und dem außerordentlichen Nutzen eines solchen Werkes mit Muth und Energie zu beseitigen, Schwierigkeiten, welche namentlich darin bestehen, daß eine solche Encyclopädie nur von einer großen Anzahl Autoren, deren jeder sein besonderes Fach beherrschen muß, verfaßt werden kann, daß demungeachtet das Ganze in Einem Geiste und Einer Form, so weit dies möglich, redigirt sein muß; daß von der einen Seite Nichts, waS irgend eine Bedeutung hat, übergangen sein darf, von der anderen aber alles Ueberflüsstge und Nebensächliche vermieden werden muß) daß jeder Artikel die Resultate der tiefsten Forschungen zu enthalten habe, demungeachtet aber fie nicht als gelehrte Untersuchung, sondern ohne die wissenschaftliche Beigabe in einer jedem Gebildeten faßlichen, ja geschmackvollen Sprache geben muß. Das Werk soll in genügend erschöpfender Weise unter den angemessenen Rubriken, Ueberschriften und Namen besprechen: 1) die Geschichte, sowohl des jüdischen Volkes und Stammes nach außen und innen bis in die neueste Zeit, so wie die Biographien aller ausgezeichneten Männer, die ihm entsprangen und seinen Glauben bekannten, als auch des Judenthums, seiner Religionsgeschichte im Allgemeinen und seiner Literaturgeschichte, letztere in den zupassenden Grenzen) 2) Dogmatik, die Glaubenslehre in allen ihren Phasen und einzelnen Erscheinungen, die Religionsphilosophie; 3) dasGesetz in seiner ganzen Entwickelung als biblisches, talmudisches und rabbinisches, sowohl als nationales und juridisches Recht, als auch als cultuelles Gesetz in seiner ganzen Verästelung; Sitten, Gebräuche u. s. f. Das ganze Werk wird von einer Anzahl Gelehrten, deren jedem ein bestimmter, nicht zu ausgedehnter Zweig zur Bearbeitung übergeben wird, unter der Redaction der Leiter des Instituts, verfaßt, und vom Institute herausgegeben. In jedem Jahre wird ein Band von circa 50 Bogen groß Lericonformat erscheinen, und den Abonnenten des Instituts abgeliefert werden, ohne Erhöhung des Jahresbeitrages. Da die Schöpfung eines solchen Werkes nur durch eine Anstalt wie das Institut ermöglicht ist, so soll die erste Ausgabe des Werkes sich allein auf die Abonnenten des Instituts beschränken, und erst nach Verlauf einiger Jahre eine neue Ausgabe für das allgemeine Publikum, sofern dies bewerkstelligt werden kann, veranstaltet werden. Der erste Band soll im vierten Jahre des Instituts vollendet fein. Wir veröffentlichen diesen vorläufigen Entwurf schon jetzt, weil wir, je größer und schwieriger die Aufgabe ist, deren Lösung wir uns vorgesetzt, desto mehr die Theilnahme und Unterstützung des Publikums zu beanspruchen uns berechtigt fühlen. Es gilt hier ein Werk zu beginnen und herzustellen, welches bei fortgesetzter Sorgfalt für eine lange Reihe von Geschlechtern eine reiche Quelle der Belehrung sein wird.*) Die Besserstellung der Juden in Rußland. Der folgende Bericht, aus dem Hebräischen übersetzt, ist uns von so gewissenhafter Hand zugekommen, daß uns die Wahrhaftigkeit in allen Stücken verbürgt ist, und verdient er daher um so größere Beachtung. In dem großen Czarenreiche wehet jetzt ein neuer Geist, um unsre gedrückten Brüder wieder zu erheben, und die Hoffnung in uns erblühen zu lassen, daß unser großherziger Kaiser das Joch völlig zerbrechen wird, welches auf unsren Schultern lag. Es ist allgemein bekannt, daß Alexander II. an dem Tage, wo er die Krone auf sein gesalbtes Haupt setzte, auch unsrer in Gnaden gedachte, und verordnet, daß fortan von den Hebräern nur in derselben Weise recrutirt werde, wie von den übrigen Völkern, die seinem Scepter unterworfen sind, und daß alle Ausnahmsgesetze in dieser Beziehung aufgehoben sein sollen. Ferner hob er die Vorschrift auf, daß die nach Moskau kommenden Juden nur in Einem Hause wohnen dürfen, und gab ihnen die ganze Stadt zum Aufenthaltsorte frei. Ferner gestattete er den jüdischen Aerzten, Militär-, Stadtärzte und Kreisphyskci zu werden. Denn obgleich dies nach dem Gesetzbuche seit langer Zeit vergönnt war, so war es doch in den letzten zwei Jahrzehenden durch besondere Verordnung verhindert worden; selbst in der Kriegszeit, da man viele Aerzte aus dem Auslande nahm, bediente man *) Wir fordern Jedermann, der über diesen wichtigen Gegenstand uns Bemerkungen zu machen hat, auf, sie uns zukommen zu lassen. Die Redact. d. A. Z. d. Jud.

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