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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-07-06 · Heft 28 (6.7.1857) · p. Seite 384

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 28 (6.7.1857)
Date
1857-07-06
Page
Seite 384 (sequence 12)
Language
German
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S84 Anzeige«. 1Ü 3 Restauration und Gastwirtschaft von j8. Hirschel, Dresden, Töpfergasse No. 13. 1. Etage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Vaeante Lehrerstelle. Die zweite Lehrerstelle an der hiesigen Elementarschule mit 130 Thlrn. Gehalt, freier Wohnung, 20 Thlr. Holzentschädigung und Aussicht auf bedeutende Einnahmen für Privatunterricht ist vacant und soll sofort anderweit besetzt werden. Geeignete Bewerber wollen sich ungesäumt unter Vorlegung ihrer Zeugnisse melden. Wronke bei Posen, den 25. Zuni 1857. Der jüdische Schulvorstand. Offene Lehrerstelle. Bei der hiesigen Israel. Gemeinde ist die Stelle eines Religions-Elementarlehrers und Cantors mit einem jährlichen Gebalte von 200 bis 250 Thlr., freier Wohnung und Nebeneinkünften vacant, und ist zu jeder Zeit, längstens aber bis zum 1. Oktober l. I. zu besetzen. Bewerber, welche befähigt sind, den Gottesdienst mit Chorgesang zu leiten und die Qualificationszeugnisse als Religions- und Elementarlehrer haben, wollen sich an den Oberrabbiner Herrn Dr. Auerbach in Bonn oder an den Vorstand wenden. Mayen b. Koblenz, den 14. Juni 1857. Der israelitische Vorstand. Cantor-Stelle am israelit. neuen Bethause in Wien. Der Unterzeichnete Vorstand der israelit. Cultusgemeinde in Wien hat vor längerer Zeit einen Concurs wegen Besetzung der Cantorsteüe am neuen Bethause in Wien ausgeschrieben, und da die Besetzung derselben wegen Verzögerung des Baues erst jetzt stattfinden wird, so erneuern sie hiermit diese Concursausschreibung und ersuchen jene Herren, welche sich um diese mit einem entsprechenden Gehalte nebst Emolumenten verbundene Stelle zu bewerben gedenken, ihre Anmeldung bis 15. August 1857 an die Kanzlei der israel. Cultusgemeinde (Stadt Nro. 494.) gelangen lassen zu wollen. Die Erfordernisse zur Erlangung der Stelle sind: 1) Gründliche Kenntniß der hebr. Sprache und Liturgie. 2) Die nöthige Bildung in der Auffassung und dem Verständnisse derselben. 3) Musikalische Begabung sowohl was die Stimmmittel betrifft, als auch zur Bildung und Leitung des Chores und Befähigung, etwa nöthige Melodien zu componiren. 4) Nachweis über bereits geleistete Dienste, ö) Untadelhafter sittlicher Charakter und Wandel und ein dem Stande und Berufe entsprechendes Leben und Verhalten. Es wird bemerkt, daß nur in der hier angedeuteten Richtung vorzüglich Befähigte berücksichtiget werden können. Wien, im Juni 1857. Die Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde. Lei der hiesigen israel. Gemeinde wird zum lsten Oclöber d. J. die mit einem jährlichen Einkommen von circa 600 Thlrn. Preuss. verbundene Stelle eines zweiten Cantors und Schächters vacant. Un verheirat bete Bewerber, die eine schöne Stimme, gute musikalische, und auch die erforderlichen Kenntnisse im Hebräischen besitzen, wollen sich unter Einsendung ihrer Qualifications- und Führungs-Atteste baldigst hei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Gothen bürg (in Schweden), im Juni 1857. Der Vorstand der israel. Gemeinde. Die Lehrer- und Eantorstelle zu Dortmund wird zum 1. August c. vacant und soll möglichst bald besetzt werden. Wir reflectiren auf einen tüchtigen Elementarlehrer, welcher ein guter Cantor ist, einen Chor leiten und an besonder« Sabbathen, Festtagen rc. predigen kann. Gehalt 250 — 300 Thlr. nebst freier Wohnung. Franco- Offertcn werden erbeten. Für die Untergemeinde Dorstfeld wird ein Religionslehrer und Cantor gesucht. Gehalt 50 — 60 Thlr. nebst freier Station. Der Synagogen - Gemeinde - Vorstand zu Dortmund. Lehrer- und Cantorstelte. Die von uns früher ausgeschriebene Stelle eines Elementarlehrers, welcher zugleich die Befähigung habe, daö Cantoramt in Verbindung mit einem Chore zu versehen, und wo möglich als Hulfsprediger zu fungiren, hat bis heran in der gewünschten Tüchtigkeit nicht besetzt werden können. Wir wiederholen daher hiermit unsere Einladung und fügen hinzu, daß an Gehalt vorläufig zwar nur 350 Thlr. votirt sind, daß diese Summe aber, je nach der größer« Befähigung, entweder gleich oder später erhöht werden kann. Unsere Schule ist von dem Königl. Ministerium als eine öffentliche anerkannt, und nach Ablauf eines angemessenen Provisoriums steht definitive Anstellung in Aussicht. Aachen, den 12. Juni 1857. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.

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