Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 27 (29.6.1857)
- Date
- 1857-06-29
- Page
- Seite 368 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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368 zwei Israeliten die Bewilligung zur Niederlassung. Einige'Bürger, von einem dabei interessirten Mitbürger hierzu angespornt, protestiren dagegen beim Regierungsrath. Dieser weist die Israeliten wieder »US, gestützt auf einen Paragraphen des dort bestehenden Judengesetzes, der den Juden die Niederlassung verbietet. Wir wollen sehen, ob dieser Paragraph auch dann noch Bestand haben wird, wenn daS Judengesetz umgeändert werden wird, wozu ja schon im vorigen Jahre der Bundeörath die Regierungen äufgefordert hat. Dreifus, Lehrer. Frankreich. Paris, im Juni. (Privatmitth.) Bei den jetzt hier stattfindenden Bewegungen betreffs der Neuwahlen für den gesetzgebenden Körper bemerken wir, daß unter den Candidaten sowohl der Regierung als der Opposition ein Mann israelitischen Glaubens ist, unter jenen Herr Königswarter, unter diesen Goudchaur. Rußland. Bon der russischen Grenze, im Juni. (Privatmitth.) Zu den Nachrichten der österreichischen Zeitungen über die in unserem Staate den Juden ertheilte Erlaubniß, Grundeigenthum zu erwerben, auch wenn mit demselben Leibeigene verbunden sind, haben Sie, Herr Redacteur, richtig bemerkt, daß eine solche Concession nicht denkbar sei, und daß niemals ein russisches Gesetz Juden die Herrschaft über christliche Leibeigene zugestehen werde. In der That ist ein solcher Ukas nicht erflossen, und nicht denkbar. Allerdings ist eS sicher, daß im anderen Falle die Juden zu den mildesten und wohlthätigsten Herren gehören dürften; aber eS handelt sich hier um ein Princip und freuen wir uns, abgesehen hiervon, daß auch in dieser Frage die Gerechtsame der Juden nur mit der größeren Freiheit ihrer Mitmenschen, nämlich mit der Abschaffung der Leibeigenschaft wachsen könne. Es ist den russischen Juden, welche auch hierin viel mehr Freiheit genießen als die polnischen, innerhalb der Provinzen, in welchen sie wohnen dürfen, unverwehrt, Grundeigenthum zu erwerben, wenn mit deinselben weder Leibeigene, noch irgend eine christliche Kirche verbunden ist. So z. B. wurde es einem Bekannten von mir nicht gestattet, ein Dorf zu kaufen, obgleich er alle Anrechte auf Frohnen und Dienstleistungen aufgeben und nur die auf den Häusern ruhenden Abgaben erheben wollte, weil in dem Dorfe eine christliche Kirche vorhanden. Sie sehen hieraus abermals, wie wenig den Mittheilungen in ausländischen Blättern zu trauen ist; diese greifen in der That oft Nachrichten rein aus der Lust, oder entstellen die Wahrheit bis zur Unkenntlichkeit. Dänemark. Kopenhagen, 4. Juni. (Berichtigung.) Niemand würdigt wohl mit innigerer dankbarer Anerkennung Ihre Verdienste um das Judenthum und die Judenhcit als Unterzeichneter, der ja selbst in den zwanzig Jahren Ihres Kämpfens Ihnen aus dem kalten Norden eben so viel Material als mancher Einer aus dem heißen Süden geliefert hat, und dennoch muß er den Sieg, den Sie zum Theil so glücklich errungen, einzig und allein Ihrer Unparteilichkeit, ja Ihrer Wahrheitsliebe zuschreiben, daher darf er hoffen, daß Sie folgende Berichtigung in Ihrem Blatte aufnehmen. In dem Artikel „Zum zweiten Mai" Nro. 22. heißt es unter Anderem: „Außerdem Hatte man Versuche (den Gottesdienst zu verbessern) in Wien und Kopenhagen gemacht." Was den verbesserten Gottesdienst in Kopenhagen betrifft, so war dieser bereits vor 21/» Decennien mehr als ein bloßer Versuch, da derselbe schon im Jahre 1833 von unserm Herrn l)r. Wolff in allen Punkten in seiner umfassenden Ausdehnung eine f e st g e st e l l t e Umformung erfahren hatte; und eben weil er die richtige Mitte repräsentirt, so erfreuet er sich noch immer eines fröhlichen Gedeihens, ohne bis jetzt auch nur eine unwesentliche Veränderung erlitten zu haben. Also dieser gebührt nicht allein das Erstgeburtsrecht unter den Erstlingen, emporgewachsen aus dem Boden kirchlicher Freiheit des neueren Judenthums, sondern auch die Anerkennung der Reife — Tora — tim — würdig, vor den Altar der Cultusgeschichte der Neuzeit nievergelegt und für die Zukunft aufbewahrt zu werden. Mil Freuden sind wir übrigens Schritt vor Schritt Ihrem Rückblicke auf die dahingeschwundenen zwei Ddcennien gefolgt und haben überall die reinsteWahrheit darin gefunden. Wir könnten, und mit uns wohl gar Viele, Belege dazu liefern, und begnügen wir uns für heute, eine Thatsache zu berichten, die da zeugt von der Richtigkeit Ihrer Schlußbcmerkung. Geben wir das Resume dieser wieder, so lautet cs ungefähr wie folgend: