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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-06-15 · Heft 25 (15.6.1857) · p. Seite 332

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 25 (15.6.1857)
Date
1857-06-15
Page
Seite 332 (sequence 2)
Language
German
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332 örtlichen Ausdehnung, welche jene europäischen Riesenstädte gewonnen haben, ist es die unbedingte Psticht, Gotteshäuser in den verschiedenen Stadtvierteln zu errichten. Weniger denken aber alle diese Gemeinden an die Vermehrung des Personalsman begnügt stch selbst meist an den zweiten und dritten Tempeln der Stadt neue Kantoren anzustellen, weil diese geradezu unentbehrlich. Die Rabbinatscollegien find meist verschwunden. Paris hat nur einen Rabbinen (denn der Groß-Rabbine des Central-Konsistoriums hat mit der geistlichen Pflege der Stadt nichts zu thun) und einen Substituten; Hamburg nur einen (während der dortige kleine Tempel bis jetzt zwei Prediger hatte); Berlin einen predigenden Rabbinatsassessor und zwei ältere, die nur einen geringen Wirkungskreis haben; Wien einen Prediger, einen Rabbiner für rituelle Fragen und einen Chacham für die kleine türkische Gemeinde rc. re. Vergleicht man, wie viele Geistliche christliche, insonders katholische Gemeinden von 10-, 15-und 20,000 Seelen haben, so stellt es stch heraus, daß das religiöse Interesse bei den Juden eine erstaunlich geringe Vertretung an geistlichen Persönlichkeitenhat. Es ist leicht ersichtlich, daß ein einziger Mann, oder selbst zwei in so zahlreichen Gemeinden so absorbirt werden, daß kaum noch von einer seelsorgerischen Pflege im ganzen Umfange des Wortes die Rede sein kann. Wir glauben nicht in dem Rufe zu sein, der geistlichen Gewalt irgend wie das Wort zu reden; aber es wäre lächerlich, hiermit die volle Thätigkeit der Männer zu verwechseln, welche von den Gemeinden selbst berufen und eingesetzt sind, die religiösen Interessen zu wahren und zu pstegen. Was verstehen wir aber unter seelsorgerischer Thätigkeit des jüdischen Cultusbeamten? Zuerst die Predigt, die allerdings noch lauge nicht genug und allgemein zum wesenhaften Bestandtheil des Gottesdienstes geworden, und welcher die Rabbiner und jüdischen Prediger noch lange nicht genug obliegen. Hierzu aber ist es am statthaftesten, daß, namentlich in größeren Gemeinden, mehrere Prediger vorhanden, damit es anziehender und abwechselnder für das Publikum, und in dem Prediger eine größere Anregung vorhanden. Neben diese gleichberechtigt stellen wir die Schule, insbesondere den religiösen Unterricht in derselben, oder die Religionsschule. Der Wahn, daß der Rabbiner zu hoch stehe, um sich mit dem Jugendunterrichte zu befassen, schwindet immer mehr, und jeder Neuanzustellende wird verpflichtet, an demselben sich zu btthätigen. Wir brauchen nicht zu bemerken, welch' vielfache Entwickelung der Religionsunterricht der jüdischen Jugend noch vor stch hat. Zu diesen Beiden treten die Trauung und die Konfirmation, welche, namentlich die letztere durch den Confirmandenunterricht, die Thätigkeit des Rabbinen in Anspruch nehmen. Es darf nicht mehr zugelaffen werden, daß die Trauung, namentlich der ärmern Claffe, jenen bedeutungslosen Charakter einer eindruckslosen Formalität habe, zu welchem fie herabgesunken war. Der angemessene, tief ernste und erhebende Confirmandenunterricht und der eindringliche Confirmationsact sind, unserer vierundzwanzigjährigen Erfahrung gemäß, gerade dem materiellen und zersetzenden Leben gegenüber von unermeßlicher Bedeutung. Die Vernachlässigung dieses Unterrichts und dieses Actes in den großen Gemeinden charakterifirt den Zustand der Vernachlässigung überhaupt, gegen welchen wir hier aukämpfen. Don nicht minderer Bedeutung ist die Pflege des Armenwesens durch den Rabbinen. Wir meinen nicht, daß das Armenwesen der Gemeinde als Institut in die Hände der Rabbinen gelegt werden soll, sondern vielmehr die Sorge um die einzelnen Armen, um die Hülfsbedürftigen aller Art, die Rath und That, Wort und Schrift bei dem Rabbinen finden sollen, um die Waisen, deren Erziehung und Versorgung, um die Wittwen und Greift. Hieran schließt stch die Bemühung des Geistlichen in Ehesachen, namentlich zur Herstellung des Friedens zwischen Eheleuten; ferner die Anwesenheit bei Begräbnissen, der Besuch der Kranken und Leidtragenden u. s. w. Zn allem diesen endlich rechnen wir die Verpflichtung, auch nach außen hin, wo es irgend noth thut, das Judenthum zu vertreten, es würdig zu repräsentiren und Angriffe angemessen abzuwehren. In großen Gemeinden giebt es jetzt auch ein beträchtliches Publikum, welches weniger durch gottesdienstliche Feier anzuziehen ist, als durch Vorträge, Vorlesungen und dergleichen, mit einem Worte: durch eine Wirksamkeit im Salon belehrt und interessirt werden kann. Es ist dies allerdings ein Moment, welches der jüdische Geistliche nicht außer Acht lassen sollte. In der Tieft ist selbst dies nur ein Altes in einer neuen Form und wir müssen ein Beth hamidrasch aufschlagen, wo wir Platz dazu finden. Wir haben diese Uebersicht der ftelsorgerischen Thätigkeit des Rabbinen gegeben, um so durch die Sache selbst zu erweisen, wie thöricht es ist, von den Kräften eines einzelnen, ja zweier Männer eine nachhaltige Wirksamkeit in allen diesen Richtungen zu erwarten. Gewöhnlich ist es dann, daß nur das Allernöthigste geschieht, alles Uebrige in Verfall geräth, und, weil es nur unvollkommen geschehen könnte, gar nicht geschieht.

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