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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-06-08 · Heft 24 (8.6.1857) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 24 (8.6.1857)
Date
1857-06-08
Page
Seite 326 (sequence 8)
Language
German
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326 Triesch, im Mai. (Privatmitth.) Triesch, vor Jahrzehenden noch in hebräisch gelehrten Kreisen wohl gekannt und an Weltbildung nimmer zurückbleibend, ist durch Zeit- und locale Verhältnisse zur kleinen Cultusgemeinde geworden und ihre Mitgliederzahl bis auf ein Minimum zusammengeschmolzen. — Aber wie ein Mann von Erziehung nimmer ganz verloren geht und stets die Spuren der guten elterlichen Hausordnung an sich trägt, so ist dies auch bei der Gemeinde Triesch der Fall; jede fortschrittliche Anregung findet da Anklang und wo möglich Ausführung, und trotzdem der materielle Zustand im Allgemeinen gelitten hat und die Mehrzahl der leistungsfähigen Mitglieder auswärts wohnt, blieb und bleibt sie in Erfüllung ihrer Aufgabe nirgends zurück, verstand und versteht es wohl, den religiösen wie den Zeitansprüchen vollkommen Rechnung zu tragen und steht daher als Cultusgemeinde achtunggebietend da. Der Gottesdienst ist geregelt und würdevoll; ein gut geleiteter, musikalisch gebildeter Chor, eine musterhafte Ordnung und ein imposantes, geschmackvoll ornirtes Gotteshaus erhöben ihn und verleihen ihm eine vorzügliche Weihe; leider sind das Wiener Sidur und Machsor daselbst noch nicht acceptirt, so daß der ursprüngliche, unverkürzte Gottesdienst, mit Hinzufügung der Chorgesänge, oft die entsprechende Dauer einer Andacht überschreitet. — Die Leichenordnung ist ebenfalls eine musterhafte und wäre tadellos, wenn das große Publikum sich dabei auch irgend einer Norm unterzöge. — Stiftungen und Fundationen besitzt Triesch, so zahlreiche, mannigfache und mitunter reich dotirte, wie wenige Gemeinden dieses Umfanges; eS hat einen reichen Talmud-Thora-Fond, ein gut dotirtes Armeninstitut und außerdem viele und schöne Armenstiftungen, welche aber bei dem großen Pauperismus leider nicht immer ausreichen. — Nur das Unterrichtswesen, vor wenigen Jahren noch sehr entsprechend, bietet jetzt einen wunden Fleck. — Es werden in der hebräisch-deutschen Schule zwar alle jene Gegenstände gelehrt, auf die man billig Anspruch machen kann, aber die Vortragsweise ist keine angemessene, keine systematische und keine anregende; der Unterricht ist auf Gedächtniß- und nicht auf Verstandesvermögen basirt, es wird weder der Geist, noch das Gemüth der Kinder gebildet und ihre Sittlichkeit, ihr Ordnungssinn und ihre Reinlichkeit nicht gehörig gepflegt — aber auch dieser wunde Fleck wird in Kurzem geheilt sein, die Gemeinde — der Vorstand an der Spitze — den üblen Zustand wohl erkennend, ist jetzt eifrig bemüht, mit dem Wintercurse eine entsprechende zeit- und geistgemäße Schule ins Leben treten zu lassen, wozu eben ein tüchtiger Fachmann als Lehrer gesucht wird. — Doch noch an einem organischen Fehler und chronischem Uebel leidet Triesch, und das ist die Abwesenheit seiner Angehörigen! Ist eS für einen Staat ein Unglück, wenn seine eigenen Geldkräfte nicht ausreichen und er zu fremden Capitalien seine Zuflucht nehmen muß, um so lähmender und nachtheiliger ist es für eine jüdische Cultusgemeinde, die Mehrzahl der leistungsfähigen Mitglieder nicht in ihrer Mitte zu haben. — Jede Anregung , jede. Verbesserung, jeder Fortschritt, kurz jede Angelegenheit, welche Geldkräfte — wenn auch nur mäßige — erfordert, erfährt zumeist von den Auswärtigen, die das Bedürfniß und die Tragweite des angeregten Gegenstandes nicht kennen oder auch falsch und einseitig beurtheilen, die strengste Kritik, den schärfsten Tadel, und nicht selten auch gänzliche Verweigerung eines Beitrages — abgesehen von jeder persönlichen Leitung — und dadurch muß so manche gemeinnützige Sache auf sich beruhen bleiben, weil die Einheimischen allein sie nicht durchzuführen vermögen. — M. L. B. Prag, im Mai. (Privatmitth.) Sie haben in No. 21. Ihrer Zeitung die vorläufige Suspension des Verbannungsdecrets des Saazer Bürgermeisters mitgetheilt. Dasselbe ist nun höhern Orts nach einem Gesetze von 1849 als gesetzwidrig erklärt und annullirt. Der Bürgermeister wurde beauftragt, Alle, die es angeht, von dieser Entscheidung in Kenntniß zu setzen. Welch ein Gegensatz zu Schleswig, wo noch heute ein Gesetz vom Jahre 15 53 aufrecht erhalten wird, dem zu Folge in gewissen Orten kein Jude wohnen darf und dem vor einiger Zeit in der Person deS früheren Lehrers in Wolfenbüttel und Seesen, Herrn GanS, ein Opfer fiel. Derselbe hatte sich dort — leider unbekannt mit diesem mittelalterlichen Gesetze — angekauft und wurde auf barbarische Weise davon gejagt; nur vier Wochen ließ man ihm Zeit, sein Eigenthum, Haus und Hof, wieder zu verkaufen. Er gerieth dadurch in so viele Calamitäten, daß er nach und nach Alles verlor, sogar seine Gesundheit — heute ist er todt und hinterläßt eine trauernde Wittwe mit vier unversorgten *»

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