Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 24 (8.6.1857)
- Date
- 1857-06-08
- Page
- Seite 324 (sequence 6)
- Language
- German
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324 was die kaiserliche Familie betrifft. Der tiefbetrübende Trauerfall, der die kaiserliche Familie auf ihrem Sieges- und Freudenzuge durch die ungarischen Lande traf, durch den Tod der ältesten Tochter Ihrer Majestäten, der Erzherzogin Sophie, findet auch den tiefsten Nachhall in allen jüdischen Herzen und wir sagen: an:'' mpan, — AuS Böhmen, Mitte Mai. (Privatmitth.) Die Saazer Judenverfolgungsangelegenheit hat überall hin große Sensation erregt und der Presse Gelegenheit geboten sich über diesen Gegenstand auszusprechen. Ein Artikel, den der „Wanderer" unter der Aufschrift: „Von der Elbe" mittheilt, verdient hier in extenso abgedruckt zu werden. Er lautet: „Das Verfahren des Stadtrathes von Saaz gegen die seit Jahren dort wohnenden Israeliten hat nicht verfehlt, im ganzen Lande und über dessen Grenzen hinaus Aufsehen zu erregen, und bildet in Böhmen, wo die Zahl der Juden eine sehr beträchtliche ist, einen Gegenstand lebhafter Discussion. Der Sachverhalt ist nach verläßlichen Mittheilungen folgender: Nach dem Inhalte der von den Kaisern Ferdinand I. und Ferdinand III. vom Jahre 1533, 1544 und 1637 der Stadt Saaz verliehenen Privilegien durften sich daselbst „keine unter fremder Obrigkeit stehenden Juden aufhaltcn." Diese Privilegien wurden bei jedem Regierungswechsel von dem jeweiligen Monarchen in der Regel der Stadt ausdrücklich bestätiget, während, wie bekannt, bei dem Regierungsantritte Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph sämmtliche Privilegien, soweit sie mit den geänderten Gesetzen im Einklänge stehen, nur eine Bestätigung im Allgemeinen erhielten. Von der Ansicht ausgehend, daß die erwähnten Privilegien mit mehreren bestehenden Gesetzen, insbesondere mit dem Gemeindegesctze, im Widerspruche stehen, setzte der Saazer Stadtrath in den letztvergangenen Jahren dem Aufenthalt der Juden keine Hindernisse in den Weg, daher sich bis heute beiläufig 30 Familien daselbst ansässig machten. Zweifelsohne wäre in dicsein Verhältnisse nichts geändert worden, wenn nicht ein Umstand zu Tage getreten wäre, der gewisse, persönliche Interessen, die sich nur ohne alle Concurrenz wohl und behaglich fühlen, zu beeinträchtigen drohte. In neuester Zeit sind nämlich mehrere Juden um Handels- und Gewerbbesugnisse cingcschritten, welche ihnen auch von Seiten der politischen Behörden zu Theil wurden, ungeachtet sich der Stadtrath in der abverlangten Aeußerung gegen die Gewährung derselben aus sprach. Die plötzliche Weisung an die Israeliten, die Stadt binnen 14 Tagen zu verlassen, dürfte nun diesem Vorgänge insofern nicht fremd sein, als dadurch auf indirecte Weise die Handels- und Gewerbbefugnisse der Juden illusorisch würden. Es ist gewiß eine neue und cigenthümliche Art, Geschäftsleuten angehende Mitbewerber vom Halte zu schaffen, wenn ausschließlich zu ihren Gunsten die Privilegienlade aufgethan und staubige Pergamente aufgerollt werden, deren Inhalt nicht gerade den „begnadigten" Ständen zum Ruhme gereicht, am allerwenigsten aber in unserer Zeit zur praktischen Anwendung geeignet ist. In Folge der Beschwerde, welche von den Israeliten in Saaz an das dortige k. k. Bezirksamt gerichtet wurde, hat der Stadtrath die Durchführung des Ausweisungserlasses bis zur Herablangung der höhern Entscheidung über die Geltung oder Nichtgeltung des citirten Privilegiums ststirt. Man sieht der Entscheidung der Staatsverwaltung in dieser Angelegenheit um so mehr mit gespannter Erwartung entgegen, als die bürgerliche Gleichstellung der Juden in gewissen Classen der Gesellschaft, namentlich in denen der Behäbigkeit im Gegensätze zur Rührigkeit und Sparsamkeit herrscht oder in denen die Juden als Darleiher höchst willkommen, als Gläubiger aber höchst unwillkommene Mahner sind, noch immer auf zähen Widerstand stößt, und es außer Saaz noch andere „königl. privilegirte" Städte giebt, die sich ähnlicher Vorrechte rühmen. Zur Ehre der letzteren sei es jedoch ausdrücklich hervorgehoben, daß in ihrem Weichbilde durchgängig der Geist der bessern, geläuterten Einsicht herrscht, und daß Beispiele ehemaliger Unduldsamkeit gegenwärtig nicht mehr Vorkommen." „Es ist bereits zwei Dccennicn, daß eine in der Finanzwclt geachtete Persönlichkeit israelitischer Abkunft, die in einer Stadt im südlichen Böhmen übernachtete, um Mitternacht geweckt, die Stadt verlassen mußte, weil diese das Privilegium besitzt, daß kein Jude innerhalb ihrer Ringmauern über Nacht Hausen durfte. Es gehört bereits der Vergangenheit an, daß die Juden früh Morgens zu einer gewissen Stunde durch die Thore der privilcgirten Städte hereinpassirten, um da ihren Geschäften nachzugchen und unweigerlich mit Sonnenuntergang wieder zu den Thoren der privilegirten Städte hinauspassiren mußten. Schon vor dem Jahre 1848