Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1857)
- Date
- 1857-05-25
- Page
- Seite 291 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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LSI I ’l des Judenthums damals herrschte, verbunden geblieben wäre, dem Zudenthume der Untergang an vielen Orten drohte. Hier galt es, von innen heraus entgegenzuwirken, das religiöse Bewußtsein zu wecken, die Religion des Judenthums zu klären und in würdige Erscheinung zu bringen, den Geist aufzurichten und eine neue Flamme für die angestammte Religion zu entzünden; hier galt es, das Leben in Fluß zu bringen, die Geister zu interessiren, zu betheiligen; hier galt es, die Folgen der Religionslosigkeit klar zu machen, den Stillstand zu verbannen, Institute zu schaffen, den Gemeingeist zu beleben. Hierfür zu wirken, in allen diesen Richtungen neues Leben zu schaffen, mit Ausdauer kleine Anfänge zu pflegen und von langsamen Fortschritten sich nicht beirren zu lassen, selbst spärliche Erfolge zu sammeln und durch ihre Vereinigung groß und fruchtbar zu machen — dies war die besondere Aufgabe der verflossenen zwei Jahrzehende.- Wir begnügen uns mit diesen kurzen Andeutungen. Es war nicht unsre Absicht zu detailiren. Wir glauben gezeigt zu haben, daß während der zwei Jahrzehende dieser Zeitung in einer, dem Ueberblick überraschenden Weise dem Verfall und dem Rückschritt entgegen gearbeitet, wesentliche Fortschritte nach allen Richtungen erreicht worden sind, und daß das Leben des Judenthums sich in so schöner Fülle wieder zu entfalten beginnt, daß alle ertreme Parteiansicht, alles hypochondrische Mißvergnügen und alle getäuschte Eitelkeit es nicht zu läugnen vermögen. Kerichtigung einer Angabe in dem Artikel „zum zweiten Mai" in No. 20. d. Bl. Je freudiger vorgenannter Artikel, der Erinnerung an das vor zwanzig Jahren stattgehabte Erscheinen der ersten Nummer der Allg. Zeitung d. Judenthums gewidmet, den Unterzeichneten berührte, da gerade in jener Nummer vor 20 Jahren ein Aufsatz von demselben über die religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sachsen enthalten ist, um so mehr fühlt er sich verpflichtet, eine neuliche Angabe des geehrten Herrn Redacteurs in Bezug auf die Stellung der Juden in Sachsen zu berichtigen. — Es ist nämlich ein Jrrthum, wenn es S. 263. Col. 2. heißt, daß die sächsischen Juden aus Dresden und Leipzig beschränkt seien. — Die sächsischen Juden sind vielmehr durch das Gesetz vom 12. Mai 1851 jetzt den christlichen Staatsangehörigen in allen bürgerlichen und politischen Rechten völlig gleichgestellt und sind alle früheren Ausnahmsgesetze außer Wirksamkeit gesetzt. —- Ein Mitglied der zweiten Kammer wollte zwar bei der Berathung des nurgedachten Gesetzes die Beschränkung auf Dresden und Leipzig stehen gelassen haben, allein dessen Antrag ward auf Antrag der Staatsregierung von der ersten Kammer und sodann auch von der zweiten Kammer zurückgewiesen (Vgl. die Verhandlungen in No. 17. der Allg. Zeit, d. Judenth. Jahrg. 1851.). Blos hinsichtlich der Auswärtigen ist die frühere Gesetzgebung noch maßgebend. Ein auswärtiger Israelit, der in Sachsen Heimaths- oder Bürgerrechte haben will, kann solche daher nur in Dresden oder in Leipzig erlangen. Ist er aber einmal in Besitz dieser Rechte in einer der nurgedachten beiden Stavte, so ist er dann sächsischer Israelit und als Solcher zur Niederlassung oder Ansässtgmachung im ganzen Lande berechtigt. — Dies zur authentischen Berichtigung jenes Jrrthums, der auch in andern Schriften und Aufsätzen, die Verhältnisse der Juden in Deutschland betreffend, zuweilen vorkömmt. Dresden, 17. Mai 1857. vr. B. Beer, Vorsteher der ist. Religionsgemeinde allhier. Wir geben diese Berichtigung mit großem Vergnügen, nicht allein um des Inhalts willen, sondern auch im freundschaftlichsten Gefühle für den Verfasser, der in der Emancipationsangelegenheit in Sachsen sich so großes Verdienst erworben, und einer der Männer ist, welche als die ersten und ausdauerndsten Mitarbeiter der Allgemeinen Zeitung des Judenthums unsre dankbare Erinnerung in Anspruch nehmen. Die Redaction. Vo-m Institute Mr Förderung der israelitischen Literatur. Als Agenten haben wir ferner zu nennen: Herrn Louis Pollitz in Hüls bei Crefeld für Düsseldorf. Herrn Rabbiner Dr. Landauer in Brilon. Auch bei Herrn Buchhändler Oskar Seiner in Leipzig können Anmeldungen geschehen, und zur Zeit die Eremplare in Empfang genommen werden. Wie Juden in den Wauaufürstenthümern. Unsere Leser wissen, daß die Völkerschaften, welche die beiden Donaufürstenthümer, Moldau und Walachei, bewohnen, in einen neuen Bildungsproceß eingetreten. Es 22* 1