Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 21 (18.5.1857)
- Date
- 1857-05-18
- Page
- Seite 283 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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383 bendigkeit wirkt, wie je früher, und daß eS nur deS Impulses bedarf, um Schöpfungen ins Leben zu rufen, die unter anderen Verhältnissen nur mit der größten Anstrengung langsam herangebildet werden können. — Der bisherige Borstand setzt mit diesem Schlußsteine seiner Thätigkeit seiner Verwaltungsepoche ein ehrendes Denkmal, dessen segensreiches Wirken ihn für die Schmähungen entschädigen möge, die in den untersten Schichten der Gemeinde hier und da gegen ihn laut gewor» den sind. — Nach den Ergebnissen der Repräsentanwahl darf man übrigens mit Zuversicht darauf rechnen, daß diejenigen Vorstandsmitglieder, welche das LooS getroffen hat, auS dem Collegium zu scheiden, sämmilich wieder gewählt werden, eine Anerkennung, Welche die Repräsentantenversammlung dem bisherigen Vorstände gewissermaßen schuldig ist und welche jetzt doppelt schwer ins Gewicht fällt, da sie den Vorgesetzten Behörden den sichersten Ausdruck für die eigentliche Stimmung der Gemeinde darzubicten und die Verdächtigungen und Angriffe, welche von einzelnen Seiten her erhoben werden, am besten zu entkräften im Stande ist. — Die neu- resp. wiedergewählten Repräsentanten haben sämmilich die Wahl angenommen, so daß die Physiognomie des Collegiums im Wesentlichen dieselbe bleiben wird. Damit ist aber auch die Sicherheit gegeben, daß alle bis jetzt begonnenen Bestrebungen einen erfreulichen Fortgang und gedeihliche Durchführung finden werden und daß endlich unser Gcmeindeleben sich zu derjenigen Blüthe entfalten wird, deren Keime eö schon seit einem Jahrhundert in sich trägt. —s — — In einer Untersuchungssache hatte ein zu langjähriger Freiheitsstrafe Verurtheiller in seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das schwurgerichtliche Erkenntniß unter Andcrm auch den Grund geltend gemacht, die unter den Geschworenen befindlichen Juden seien nicht nach jüdischem Gebrauche Meidet worden. Das Obertribunal hak jedoch die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen, und insbesondere den aufgestellten Nichtigkeitsgrund für hinfällig erachtet, da Artikel 73. des Gesetzes vom 3. Mai 1852 Eine Eidesform für alle Geschworenen ohne Unterschied der Religion vorgeschrieben habe, und nur den Mitgliedern von Religionsgesellschaften, welchen daS Gesetz gewisse Betheuerungsformeln an Stelle deS EideS gestattet, sich derselben zu bedienen erlaube; da auch nicht abzusehen sei, weshalb die unter den Geschworenen befindlichen Juden den Eid des Artikel 73. („Ich schwöre eS, so wahr mir Gott helfe!") nicht leisten dürsten, ein Antrag auf den Gebrauch einer besonderen Eidesformel von ihnen aber nicht gemacht sei. Crefeld, 5. Mai. (Privatmitth.) Nachfolgendes enthält dieCölnerZeitung vom heutigen: „Man schreibt uns Ende April aus Berlin: „Se. Majestät der König haben geruht, von dem Oberrabbiner Bodenheimer zu Cresilv seine philologische Schrift „Das Lied Mosis" allergnädigst entgegenzunehmen und demselben in einein CabinetSschreiben allerhöchsten Dank auSdrücken zu lassen." — Der hier erscheinende Anzeiger — ein sehr gut redigirteS Blakt — druckt Ihre Artikel „Etwas über den Aberglauben" als Leitartikel an der Spitze seines Blattes, mit ausdrücklicher Angabe der Quelle, ab. Schade ist es, daß die Fortsetzung dieser Artikel, Ihre Erpectoration über den neuesten Aberglauben, über Tischrücken, Geisterklopfen und ähnliche Sächelchen noch fehlt. Wenn auch für Einsichtige die Absurdität dieser jüngsten Auswüchse deS menschlichen Geistes keiner weitern AuSeinandersetzuug bedarf, so ist doch deren Zahl nicht zu bedeutend und durch eine Behandlung von Ihrer Meisterhand würde der Sacke nicht nur eine neue Seile abgewonnen, sondern auch der Verbreitung der Wahrheit wesentliche Dienste geleistet werben. Aus der Provinz Posen, 13. April. (Privatmitth.) Am 7. d. M. — einen Tag vor Erew Besuch — hat in Ostrowo <Kreis Adelnau) die Grundsteinlcgung einer neuen Synagoge stattgefunven. Dieser Act ist Seitens der Gemeinde auf die feierlichste Weise begangen worden. Herr Rabbiner M. Stößel hielt die Festrede, welche auf die zahlreiche Versammlung den sichtlichsten Eindruck hervorbrachte. Mit dem Grundsteine wurden Dokumente, verschiedene Münzen u. s. w. in den Schoß der Erde versenkt. Mit der Ausführung der ersten Hammerschläge waren der Landrath des Kreises und der Bürgermeister deS Orts beehrt worden. Ihnen folgte der Kaufmann MarcuS, nachdem er jedoch für die Ehre seiner Function einen Beitrag von 100 Thlrn. „zur Ausschmückung deS Altars rc." gespendet hatte. Dieses edle Beispiel ward dann von drei andern Gemeindemitgliedern nachgeahmt, deren jedes, um der Ehre der HammerschlagSausführung theilhaftig zu werden, 50 Thlr. spendete. 21