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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-18 · Heft 21 (18.5.1857) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 21 (18.5.1857)
Date
1857-05-18
Page
Seite 279 (sequence 5)
Language
German
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279 .! £ i t trächtigen."-„Würde der Kongreß in seiner gesetzgeberischen Eigenschaft der Ansicht der Bittsteller beitreten, so würde er dadurch das Princip aufstellen, daß der Gesetzgebungskörper das wahre Tribunal sei, das darüber zu entscheiden habe, was Gottes Gesetz sei."- -„Ist dieses Princip einmal adoptirt, so kann es unmöglich mit bestimmten Grenzen umgeben werden. In allen Religionsversolgungen, womit beinahe jede Seite der neuern Geschichte befleckt ist, litten dieOpfer nur für die Uebertretung dessen, was die weltliche Negierung als Gesetz Gottes erklärte. Um ähnlichen Uebeln vorzubeugen, hat die Verfassung unseres Landes wohlweislich der Regierung die Bestimmung über das, was Gottes Gesetz sei, nicht eingeräumt; dies Recht bleibt jedem Bürger Vorbehalten; und während er die gleichen Rechte Anderer respectirt, kann er von keinem menschlichen Tribunale für seine eigenen Schlüsse zur Verantwortung gezogen werden." -„Ausgebreitete religiöse Kombinationen zu politischen Zwecken sind, nach der Meinung des Ausschusses, unter allen Umständen gefährlich. Ein erster Versuch solcher Art ruft die Feststellung eines Principes hervor, das seine gefährlichen Neuerungen nur auf dem Ruin des Geistes unserer Constitution und der religiösen Freiheit unserer Bürger gründen würde. Einmal zugelaffen, so steht sicher zu fürchten, daß die künftigen Maßregeln der Regierung von diesem Einflüsse stark angesteckt, wenn nicht gar beherrscht werden. Aller religiöse Despotismus begann mit Kombination und Einfluß; und sobald dieser Einfluß auf die politischen Institutionen einwirkt, so wird die Macht der weltlichen Regierung sich bald unter ihn beugen; und die traurigen Folgen bei anderen Nationen liefern eine schreckliche Warnung für uns."- -„Auch haben wir keine Garantie, daß man bei diesem Punkte (dem Verbote der Posten am Sonntage) stehen bleiben werde. Sobald das Princip einmal festgestellt ist, daß die Religion, oder religiöse Observanzen mit unserer gesetzgeberischen Thätigkeit verwebt werden müssen, so müssen wir es bis aufs Aeußerste verfolgen. Es ist die feste Ueberzeugung des Ausschusses, daß das einzige Mittel, diese Folgen mit den daraus entstehenden Massen von Uebeln zu vermeiden, darin bestehe, strenge an dem Geiste der Verfassung festzuhalten; und dieser betrachtet unsere Regierung nur von dem Standpunkte, daß sie eine reinweltliche Einrichtung ist, gänzlich entblößt von aller religiösen Autorität." — „Was andere Nationen religiöse Toleranz nennen, nennen wir religiöse Rechte; sie werden nicht ausgeübt kraft einer von der Regierung ausgehenden Nachsicht, sondern als Rechte, welche die Negierung keinem Theile der Bürger, wie geringe er auch immer sein mag, entziehen darf. Despotengewalt mag diese Rechte verletzen, aber Gerechtigkeit bestätigt dieselben nichts desto weniger. Hat unsere Nationalgesetzgebung sich einmal eines Actes schuldig gemacht, der eine religiöse Streitfrage in sich schließt, so hat sie ihre gesetzliche Grenze überschritten. Dann ist ein Rechtsbeispiel (preee^ent) gegeben, und in diesem Lande der Grund gelegt für die göttliche Prärogative, welche sich im schönsten Theile der alten Welt (Spanien) als eine verheerende Geißel erwiesen."-So weit der damalige Bericht der Commission. Ich muß die Redaction und die Leser der Ztg. d. Iud. nochmals um Verzeihung bitten für diese lange Abschweifung in die Politik; ich erachtete dieselbe für nothwendig, um zu beweisen, wie auch wir Juden der amerikanischen Republik mit eifersüchtigen Augen über unsre Rechte zu wachen haben. — Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß auch die amerikanischen Juden, trotzdem daß sie durch Nationalitäten, Glaubensrichtungen, Bildungsgrade u. dgl. m. von einander geschieden sind, dennoch in einem Bestreben, das von jeher unser Stolz gewesen, einig sind, so hat es der diesjährige Winter mehr noch als alle seine Vorgänger bewiesen. Wie außerordentlich streng dieser gewesen, mögen meine Leser schon aus dem Umstande ersehen, daß in der Gegend von Charleston, „wo der Pfeffer wächst", mehrere Nächte das Wasser in unseren Cisternen fror. Da galt es der Armuth steuern. Und wir können stolz darauf sein, in welcher großartigen Weise unsere Glaubensbrüder im ganzen Lande diese herrliche Pflicht erfüllten; davon liefern die Berichte der verschiedenen Wohlthätigkeitsvereine, deren es überall, wo Juden leben, oft mehrere giebt, das herrlichste Zeugniß. Die vielen Tausende, welche gespendet wurden, beweisen, daß wir Juden auch im hiesigen Lande der Freiheit immer noch sind, und verdienen zu heißen — Und hier muß ich noch eines edlen Zuges eines unserer christlichen Mitbürger hiesiger Stadt erwähnen. Der frühere Gouverneur unseres Staates und nachmaliger Vertreter unserer Stadt beim Kongreß zu Washington, der wahrscheinlich nächstens als amerikanischer Gesandte nach Berlin abgeht, beschenkte vor einigen Tagen bei seiner Rückkehr nach Charleston einen jeden religiösen und wohlthätigen Verein dahier mit 500 Dollars, und schloß dabei auch die Juden mit ein. Der Name dieses Wvhlthäters ist William Aiken.- Daß die erste Konferenz amerikanischer Rabbiner rc. 4 h

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