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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-18 · Heft 21 (18.5.1857) · p. Seite 277

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 21 (18.5.1857)
Date
1857-05-18
Page
Seite 277 (sequence 3)
Language
German
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L77 daß es außer Christen noch andersglaubende Menschen gäbe. New-Hampshire hat bis auf den heutigen Tag noch keine jüdische Gemeinde, und sollte es wirklich Juden in diesem Staate geben, so muß ihre Zahl so gering, und sie selbst so zerstreut sein, daß, selbst wenn sie, wie dies nicht sehr selten unter solchen Umständen geschieht, auch ihre Religion nicht geradezu verläugnen, sie sich unter ihren christlichen Mitbürgern gänzlich verlieren, und daher von denselben in politischer und socialer Beziehung unbeachtet bleiben. North- Carolina zählt nur eine und zwar noch unorganisirte Gemeinde zu Wilmington, die soweit nur durch einen gemeinschaftlichen Begräbnißplatz zusammengehalten wird) doch sind auch Juden in anderen Plätzen dieses Staates zerstreut anzutreffen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn sie um die Entfernung des intoleranten Artikels aus der Verfassung ihres Staates an dessen Gesetzgebungskörper appellirten, ihre Bitte gewährt würde; und verdienen sie um so mehr Tadel, diesen Schritt noch nicht gerhan zu haben, als Herr Leeser in seiner bei Gelegenheit der Einweihung des genannten Begräbnißplatzes vor nun gerade 2 Jahren gehaltenen Rede sowohl die dabei anwesenden Juden als Christen auf die Ungerechtigkeit des intoleranten und unrepublikanischen Artikels aufmerksam gemacht hat. Das Beispiel ihrer Glaubensbrüder im Staate Georgia sollte sie besonders zu diesem Schritte aufmuntern. Dort bestand nämlich das Gesetz, daß Trauungen nur von den Predigern und Geistlichen des Evangeliums oder Magistratspersonen rechtsgültig vollzogen werden könnten; so daß Juden, wenn sie rechtsgültige Heirathen abschließen wollten, ohne jedoch auf die jüdische Trauung zu verzichten, sich zwei Mal trauen lassen mußten, ein Mal von ihrem eigenen Religivnsbeamten, und dann von einer Magistratsperson. Daß auch dieses Gesetz nur dem Umstande seine Entstehung verdankte, daß man vergaß, daß es außer den Predigern des Evangeliums auch noch Geistliche anderer Religionen giebt, geht daraus hervor, daß der Gesetzgebungskörper des Staates, als die Sache vor einigen Jahren an sie gebracht wurde, unmittelbar die jüdischen Geistlichen und angestellten Lehrer und Chasanim in den berührten Artikel mit einschloß. Und hier muß ich noch einer literärischen Neuigkeit erwähnen, sowohl um zu zeigen, wie auch wir Juden Amerikas ein wachsames Auge auf unsre Rechte haben müssen, als auch wie ich mit vollem Rechte oben behaupten konnte, daß politischer Fanatismus zumeist für uns Juden gefahrdrohend ist. Vor einigen Tagen erschien ein Werk unter dem Titel: „The American Citizen; his Rights and Duties, according to the Spirit of the United States, by John Henry Hopkins, D. v." („Der Amerikanische Staatsbürger; seine Rechte und Pflichten, nach dem Geiste der Verfassung der Vereinigten Staaten, von Dr. Johann Heinrich Hopkins.) Dieses Werk eines Bischofs der Episkopalkirche, dessen Tendenz darauf gerichtet ist, die Abschaffung der Sclaverei als eine christlich-nationale Nothwendigkeit zu demonstriren, geht von dem Grundsätze aus — dessen Begründung die ersten Capitel gewidmet sind —, daß die Verfassung unserer Republik zur Qualification eines Staatsbürgers das Bekenutniß einer bestimmten Religion fordere, — daß diese bestimmte Religion keine andere sei, als die christliche, — ergo, daß unser republikanischer Staat kein anderer sei, als eben ein christlicher. —- Diese Lehre ist die erste Frucht des Abolitionisten- Fanatismus, der in dieser Beziehung noch weit intoleranter ist, als es weiland der Nativisten- (Nichts-Wiffer-)Fanatismus gewesen, der seiner Zeit nur die Katholiken, als einer anderen weltlichen Macht, der des Pabstes, untertban, einzig und allein von Staatsämtern ausschließen wollte. (Siehe meinen Bericht an die Ztg. d. Jud., Jahrg. 1855, No. 35.) Zudem ist der jetzige Fanatismus um so gefährlicher, als er von einem Würdenträger der Kirche, und zwar in ruhiger Weise und mit Anrufung der Hülfe des religiösen Vorurtheiles gepredigt wird, dem Würdenträger der Kirche, die gern in hiesigem Lande dieselbe Stellung einnehmen möchte, welche ihre Mutter in England einnimmt, und sich bei allen Gelegenheiten gegen alle Andersdenkende, ob Juden oder Christen, auf eine wahrhaft aristokratische Weise intolerant und fanatisch zeigt. Und da sollten wir Juden nichts zu fürchten haben, sondern uns sogar noch auf wahrhaft selbstmörderische Weise solchen Fa?- natisten-Parteien anschließend Caveant consules ne detrimentum Respublica capial I — Ehe ich die Politik verlasse, will ich noch einen Gegenstand erwähnen, der von hohem Interesse ist, aber wohl den wenigsten Lesern dieses Blattes bekannt sein wird, — ich meine die sogenannten Sonntagsgesetze, welche, eine Frucht der Lehre vom christlichen Staate, auch im freien Amerika schon viel Aufsehen verursacht, und den Zweck im Auge haben, die puritanisch-strengste Feier des Sonntags durch Schließung aller öffentlichen Geschäfte u. dgl. m. zu erzwingen. Daß durch diese Gesetze, die in der Allgemeinen Verfassung unserer Republik durchaus keinen rechtlichen Anhaltspunkt haben und nur von Staats¬ oder Gemeinde-Gesetzgebungen ausgehen, die religiöse Freiheit der Nicht-Christen und Sabbathtag-Baptisten (eine Wiedertäufersecte, welche den jüdischen Sabbath feiert) be- 21 *

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