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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-18 · Heft 21 (18.5.1857) · p. Seite 276

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 21 (18.5.1857)
Date
1857-05-18
Page
Seite 276 (sequence 2)
Language
German
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276 abgeschlossenen Vertrage gestützt. Nach -em"von den vereinigten Staaten gegebenen Beispiele würde vielleicht der Augenblick für Frankreich günstig sein, die Revision dieses Vertrages zu verlangen, um jene Clausel zu streichen, welche das Cabinet von Washington nicht dulden wollte." Ehre also der konsequenten Festigkeit der amerikanischen Staatsmänner! Ehre auch der Schweiz, welche endlich das mittelalterliche Gespenst der irreligiösen Ausschließungssucht aus Religionsmotiven aus ihren herrlichen Gauen gänzlich verjagt! Die letzten Worte des Genfer Journals mögen übrigens für unsre Glaubensgenossen in Frankreich zum Sporn dienen, ihre Staatsregierung zur Streichung jener Formel zu veranlassen. Man erinnere sich, welche großen Mühsale jene Clausel jenes französisch-schweizerischen Vertrages über die französischen Juden in der Schweiz, z. B. in Basellandschaft, gebracht hat, von wo man sie noch vor wenigen Jahren vertrieb. Nord - Amerika. Charleston, S. C., im März 1 857. Indem ich daran gehe, nach längerer Unterbrechung wieder einen ausführlichen Bericht über Juden und Judenthum in den Vereinigten Staaten den Lesern der Allg. Ztg. d. Jud. vorzulegen, muß ich dieselben im Voraus um Entschuldigung bitten, wenn ich mich im Folgenden an keine strenge Ordnung halte, sondern Alles gerade so, wie es mir ins Gedächtniß, oder besser, in die Feder kömmt, niederschreibe. Am nächsten liegt nun, wie natürlich, die Neuigkeit, daß wir seit dem 4. dieses Monats einen neuen Präsidenten haben. Es sollte zwar scheinen, daß, da wir Juden in den Vereinigten Staaten vor dem Gesetze mit allen übrigen Bürgern völlig gleichgestellt sind, die Wahl und Installation eines neuen Präsidenten für unsere Glaubensgenossen von keiner besonderen Bedeutung sein könne; in der That aber scheint es blos also. Denn seitdem politischer Fanatismus in unserer glorreichen Union die Herrschaft an sich zu ziehen den Versuch gemacht, und denselben noch nicht aufgegeben hat, kann es für uns Juden nicht gleichgültig jein, welche Partei den Sieg davon trägt. Es bedarf wohl keiner prophetischen Sehergabe, zu behaupten, daß die Juden nimmer die Letzten sind, die der Fanatismus, sobald er einmal zur Herrschaft gelangt, sich zu seinem Opfer ausersieht) von welcher Art er auch immer sein möge, ob religiös oder politisch, —- was für Namen er auch immer tragen möge, ob Sclaverei- oder Nativisten-Fanatismus, er ist immer für die Juden gefahrdrohend. Wohl können sich daher die amerikanischen Juden glückwünschen, daß in dem letzten Präsiventen-Wahlkampfe die alte, konservative Demokraten-Partei den Sieg davon getragen, und den greisen Staatsmann James Buchanan an die Spitze unserer Republik für die nächsten 4 Jahre berufen hat. Zwar ist die von öffentlichen Blättern ausgesprochene Erwartung, daß der Hon. Herr Benjamin von Louisiana (früher von Charleston), ein Jude, in das Cabinet des neuen Präsidenten berufen werden würde, nicht in Erfüllung gegangen; dafür haben wir aber einen Premier erhalten, der während seines 50jährigen Staatsdienstes sich stets als den eifrigsten Vorkämpfer für Religions¬ und Gewissensfreiheit, und bei jeder vorkommenden Gelegenheit insbesondere als Judenfreund gezeigt, — ich meine den im Dienste des Vaterlandes ergrauten und erprobten, aber noch jugendlich frischen und starken General Caß v. Michigan. So lange dieser „Alte Römer", wie er in Amerika benannt ist, an der Spitze unseres Ministeriums steht, hat die Religions- und Gewissensfreiheit nichts zu befürchten. Da ich gerade am Punkte der Politik bin, muß ich noch einer Thatsache Erwähnung thun, welche, obgleich sehr alt, doch für die meisten Leser dieser Zeitung nicht nur sehr, sehr neu, sondern sogar befremdend und staunenswerth erscheinen wird; nämlich die Thatsache, daß es zwei Staaten in dieser Republik giebt, deren Verfassungen, obgleich von dem Grundsätze der Religions- und Gewissensfreiheit ausgehend, dennoch das Recht zur Bekleidung von öffentlichen Aemtern an das christliche Glaubensbekenntniß knüpfen —: New-Hampshire und North- Carolina. Die Verfassung des ersteren Staates geht sogar so weit, nur die Anstellung protestantischer Religionslehrer den Gemeinden zu erlauben (Thl. 1. Art. 6. K. 1.), und nur den christlichen Denominationen gesetzlichen Schutz zu gewähren (Das. §. 2.), während die Verfassung des Staates North-Carolina, welche in ihrer ursprünglichen Gestalt (vom Jahre 1776) nur den Protestanten politische Rechte gewährte, nach ihrer Abänderung von 1835 auch Nicht-Protestanren ein-, und nur Nicht-Christen ausschließt. Diese Bestimmungen, welche dem Geiste und Buchstaben der Allgemeinen Verfassung der Vereinigten Staaten schnurstracks zuwiderlaufen, wurden sicherlich nicht durch Intoleranz gegen die Juden hervorgerufen, sondern verdanken ihre Entstehung einzig und allein dem Umstande, daß man bei ihrer Abfassung gar nicht daran dachte

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