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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-11 · Heft 20 (11.5.1857) · p. Seite 263

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 20 (11.5.1857)
Date
1857-05-11
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
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263 seitdem die Befürchtung der norwegischen ToryS, das Land von Juden überschwemmt zu sehen, auch nur im Entferntesten sich erfüllt habe. — In Preußen waren 1837 unsre Glaubensgenossen noch von den mannichfaltigsten Beschränkungen bedrückt. Nicht allein daß ihnen die Niederlassung von einer Provinz in die andere völlig verschlossen war, ja sogar einzelne Landestheile von Juden nicht bewohnt werden durften, so galten auch 22 verschiedene Gesetzgebungen in Preußen für die Juden; nicht nur die Staats¬ und städtischen Aemter, sondern auch nicht unbedeutende Gewerbe waren ihnen versagt; nicht nur Orden und Würden, sondern selbst Unterofficiersrang und der Eintritt in die Garde war ihnen verschlossen; hatte man doch selbst in der Rheinprovinz das Decret Napoleons von 1808, ein eben so ungerechtes, wie resultatloses, aufrecht erhalten, während es in Frankreich selbst der Bestimmung des Decrets gemäß schon 1818 erloschen. In den gedachten zwei Zahrzehenden sind alle diese Schranken gefallen. Die Gewerbeordnung von 1815 hob jede Gewerbebeschränkung auf; das Gesetz von 1847 brachte ihnen freies Niederlassungsrecht; die Städteordnung erschloß ihnen den Eintritt in alle städtischen Aemter und Würden, die Verfassungen von 1848 und 1851 ertheilte ihnen völlige Gleichberechtigung; Angriffe auf diese Verfassungsbestimmungen in parlamentarischem Wege wurden zurückgewiesen; und wenn nun auch die ministerielle Interpretation sie realiter von den meisten Staatscarriören fern hält, so wird die Zeit diese Interpretation vor dem klaren Verfaffungsworte hinwegführen, so wie die Vergangenheit gerade für die preußischen Juden den glänzendsten Fortschritt erwiesen hat. — Obgleich int österreichischen Kaiserstaate noch immer betreffs der Juden ein Provisorium vorhanden und ein die Rechtsverhältnisse unsrer Glaubensgenossen regelndes Gesetz zu erwarten steht, so braucht man sich doch nur ihrer Zustände noch vor einem Jahrzehend zu erinnern, um die wohlthätige Veränderung anzuerkennen, die daselbst vorgegangen. Die besonderen Judensteuern sind verschwunden; die Ghettis sind aufgehoben; die gewerblichen Beschränkungen behoben; die Beschränkung der Seelenzahl, z. V. in Mähren, beseitigt,; Freizügigkeit, wenn auch mit Ausnahmen, gewährt; in der Armee sehen wir verdiente Officiere, an Universitäten zu Prag und Wien jüdische Docenten — kurz, die Gesammtrichtung als eine solche, daß sie auch die noch vorhandenen Schwierigkeiten zu besiegen verheißt. — Wir wollen hier nicht die sämmtlichen deutschen Staaten die Revue passiren lassen; heben wir nur zwei hervor. Im Jahre 1837 wurden in Sachsen gerade die ersten Landtagsverhandlungen gepflogen, um den gesetzlichen Zustand, der bis dahin höchst mittelalterlich geblieben, zu verbessern. Durfte doch damals noch kein Jude einen offenen Laden haben, ein zünftiges Gewerbe treiben, ein Haus besitzen. Heute genießen die sächsischen Juden, wenn auch auf Dresden und Leipzig beschränkt, volles Bürgerrecht, der Cultus erhält einen Zuschuß aus Staatsmitteln und alle wohlthätigen Institute werden von der Gnade des königlichen Hauses reichlich bedacht. Ein volles Gegenbild zeigt uns Kurhessen, wo 1834 schon die Juden in der papiernen Verfassung völlig gleichgestellt worden, jetzt aber sogar die städtischen Ehrenämter ihnen verschlossen sind. — Eine außerordentliche Befriedigung gewährt uns die Schweiz. Hier, wo die Unduldsamkeit ihren stärksten Herd aufgeschlagen zu haben schien, wo der Kantönligeist den Juden geächtet hatte, ist unter der Einwirkung der jetzigen Bundesverfassung, namentlich durch die Energie des Cantons Aargau die völlige Gleichberechtigung constatirt. Die schweizerischen Israeliten sind vollberechtigte schweizerische Bürger; mit geringen Ausnahmen wohnen solche jetzt in allen Kantonen, Officiere jüdischen Glaubens dienen in der schweizer Armee, und die Aargauische Staatskasse zahlt nicht allein zur Erhaltung des jüdischen Cultus, sondern hat erst vor Kurzem eine ziemliche Summe zur Erbauung einer Synagoge beigesteuert. — Auch in Italien berühren sich die Ertreme. Während Sardinien die volle Gleichberechtigung der Israeliten aufrecht erhält, in der Turiner Deputirtenkammer ein Israelit sitzt, diese Deputirtenkammer jüngst beim Vegräbniß des Oberrabbinen zu Turin ihre Sitzung aufhebt — herrscht in den übrigen italienischen Staaten das vollste Mittelalter, und die einzige Besserung, die wir anführen können, ist, daß Pio IX. die Thore des römischen Ghetto beseitigt und die demüthigende Ceremonie auf dem Capitol aufgehoben hat. Sonst holt die Inquisition manches ihrer verrosteten Schwerter hervor, um es gegen die Juden zu schleifen. — Stellen wir noch ein großes Gegenbild in der pyrenäischen Halbinsel und in der Türkei zusammen. Als in der ersteren vor einigen Jahren ein helleres Licht aufzugehen schien, fühlten sich zwar die Cortes nicht frei genug, um die Aufhebung des Verbannungsdecrets von 1492 auszusprechen, aber eS wurde doch die Garantie gegeben, daß Niemand in Spanien seines Glaubens wegen verfolgt werden dürfe. Aber das Licht verdunkelte schnell wieder, und während die Felsenspitze von Gibraltar unter dem Schutze des englischen Löwen, einer zahlreichen Gemeinde den vollen Rechtsschutz gewährt, ist Spanien wieder, und wahr- 20 *

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