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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-04 · Heft 19 (4.5.1857) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 19 (4.5.1857)
Date
1857-05-04
Page
Seite 256 (sequence 10)
Language
German
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256 das Vorhandensein der speeiell zu nennenden Kennzeichen deS Todes schriftlich und an EideSstatt versichert. Wo ein beamteter Arzt am Orte wohnt, muß dieser sein Vidi unter daS Attest setzen und ihm außerdem von AmtSwegen zur Pflicht gemacht werden, zeitweis«! eine nochmalige Besichtigung der betreffenden Leichen vorzunehmen. Um jedes Bestechungsgelüste abzuwehren, muß bestimmt werden, daß der beamtete Arzt für seine genannte Amtsverrichtungen keinerlei Gebühren zu fordern habe oder annehmen darf. 4) Wenn ein Leichenhaus oder ein ähnliches Institut eristirt, soll es gestattet sein, jede Leiche bis zum Eintritt der gesetzlichen Beerdigungsfrist dort aufzubewahren. Her Curiosität wegen ,theile,ich noch mit die Arußerung eines beamteten Arztes, welcher natürlich bei? der jetzigen „jüdischen Beerdigungssteuer" Nichts gegen den Mißbrauch deS frühen BeerdigenS einzuwenden hat: „Er halte meine Besorgniß für übertrieben, denn gerade die jüdischen Leichen würden von den Glaubensgenossen vor der Beerdigung ceremoniell dermaßen maltraitirt, daß jeder Scheintodte wiedercrwachen müßte." — Trotz aller dieser offenen und versteckten Hemmnisse wage ich dennoch zu hoffen, daß meine Worte hier und da zu einem ehrlichen und gefühlvollen Herzen dringen und mit der Zeit meine Wünsche zu unserem Heile und unserer Ehre sich verwirklichen werden. Aachen, 14. April. (Erwiderung.) In einem anonymen Correspondenzartikel „Vom Rheine", wird über die hiesige Gemeinde in No. 15. dieses- Blattes (wenn auch versteckt, jedoch nur zu deutlich) so lieblos abgeurtheilt, daß der Unterzeichnete es für Pflicht hält, der harten Anklage: „es besitze dieselbe nur wenig Herz für die Lehrer ihrer Kinder", entgegen zu treten. Zunächst ist eS falsch, daß die Gemeinde einseitig mich habe penstoniren und zum Gastwirthe machen wollen, da ich auS eigenem Antriebe um Concession angetragen, weil eine anständige israelitische Gastwirthschaft am hiesigen Orte ein längstgefühltes Bedürfniß ist. Ferner ist es falsch, daß die Gemeinde, ungeachtet der verweigerten Concession, mich dennoch gleichsam gegen meinen Willen pensionirt habe. Mein seit Jahren geschwächter Gesundheitszustand machte eS mir längst wünschenswerth, vom Amte entbunden zu werden, um mich für den Abend meines Lebens meiner Familie zu erhaltM. Sehr willkommen war 'Ä daher der Vorschlag., iaMsthestand zu setzen^ssö. w»llkÄnmeüiodgffchEmachl!vVllzogener Pensiomruchg . iait inuine*; ije-igM uTtellOtzz vollkommen zufrieden bin.*) Hieraus erhellt! wohl hinreichend , wie meine Lage keine bedauernswerthe ist, und daß sie eS nicht ist, verdanke -ich nächst Gott nur meiner Gemeinde, die mir nicht nur jetzt, sondern seit einer Reihe von Jahren, namentlich auch bei meinem Jubelfeste im Jahre 1854, viele Beweise ,von Liebe und Dankbarkeit gegeben hat. Außerdem ist mir bei Gelegenheit meiner Amtsniederlegung von Seiten des Herrn Rabbiners, des städtischen! Schulinspectors und .deS Gemeindeverbandes durch Wort und Thal alle ehrende Anerkennung geworden: Was nun die gerügte Bestimmung anbclangt, daß mein Nachfolger von seinem.Gehalte jährlich 50 Thaler zu meiner Pension beizutragen habe, so ist dies eine Farm, welche von Staats- und Communalbehörden häufig angewendet wird, um schwer belasteten Körperschaften eine Erleichterung zu gewähren. **) Dieselbe ist jedoch im vorliegenden Falle so zu verstehen, daß zuvörderst der bisherige Normalgehalt von 300 auf 400 Thlr. erhöht wurde und mithin der Zuschuß zur Pension von dem Mehrbeträge »6 100 Thlr. abzuziehen ist, so daß der Gehalt des Nachfolgers den weinigen schon jetzt um 50 Thlr. übersteigt. Sind solche Thatsachen, deren ich noch , sehr viele aufzählen könnte, wohl geeignet., eine Gemeinde als herzlos zu kennzeichnen und wird der anonyme Herr Correspondent jetzt einsehen, daß er für seine „Behauptung" keine unpassenderen „Belege reden, lgssen konnte"? A. Fiebermann, quieScirter Lehrer. Aus der Provinz Posen, 12. April. (Privafmitth.) Nach neuern Nachrichten hat Rabb. vr. Joel in Schwersenz, Verfasser des „Neärosell ha-Sohar“, *) Es ist notorisch, daß ich der einzige Elementarlehrer der Stadt Aachen bin, dem eine solche Begünstigung zu Theil geworden, indem die Stadt ihre dienstunfähig gewordenen Elementarlehrer nicht pensionirt.^ Sodann ist die Höhe meiner Pension nach Maßgabe der für Staatsbeamte bestehenden gesetzlichen Vorschriften nörmirt worden. Corresp. ' **) Der hiesige Jahresetat beträgt T ausend Thalet, wovon 10 — 12 Mitglieder ein Drittel zu tragen haben! Corresp. .

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