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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-05-04 · Heft 19 (4.5.1857) · p. Seite 252

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 19 (4.5.1857)
Date
1857-05-04
Page
Seite 252 (sequence 6)
Language
German
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252 misfkonsbeschluß, da eine christliche Regierung positive Functionen dem Judenthume gegenüber hier nicht übernehmen könne. — Man geht zur Tagesordnung."— In der Beurtheilung des Obigen haben wir es zuerst mit der fraglichen Petition zu thun, die wir als den Schritt eines Einzelnen, dem dabei seine Stellung durchaus nicht die genügende Autorisation verleiht, für die ganze jüdische Religionsgenossenschaft Preußens einzutreten, im Allgemeinen nicht billigen, im Einzelnen nicht genügend beurtheilen können, da sie uns in ihrem Wortlaut nicht bekannt ist. Was die einzelnen angegebenen drei Punkte betrifft, so müssen auch wir uns energisch gegen jede Einwirkung des Staates bei Anstellung und Entlassung der jüdischen Cultusbeamten erklären. Was wir wünschen, ist, daß die Normen gesetzlich sestgestellt werden, unter welchen die jüdischen Cultusbeamten von den Gemeinden angesteüt und entlassen werden, in jeder anderen Beziehung danken wir Gott, daß eine weitere Einmischung nicht stattfindet. Die Verpflichtung, Religionslehrer anzustellen, hat bereits das Gesetz vom 23. Juli 1847 ausgesprochen; in Bezug auf den Religionsunterrichtszwang ist eine ministerielle Verfügung erflossen, welche die Sache in bekannter Weise unentschieden erledigt. — Das zweite Moment ist die Aeußerung der Commission des Hauses. An und für sich nehmen wir sie einer christlichen Commission durchaus nicht übel, da jedes Blatt dieser Zeitung ganz Aehnliches vom Standpunkte des Judenthums in Bezug auf die nichtjüdischen Religionen ausspricht. Nur vermissen wir darin jede Logik, da ja bekanntlich für den christlichen Religionsunterricht polizeilicher Zwang besteht, selbst die Kinder der Freigemeindler gezwungen sind, den christlichen Religionsunterricht zu besuchen, folglich das von der Commission angeführte Licht doch nicht gerade von selbst sich die Bahn brechen muß. Auffallend bleibt da nur noch die Aeußerung des Herrn Kultusministers, da die jüngst erftoffenen Ministerialrescripte an die Berliner Gemeinde, welche aufs Strengste auch die geringste Umgestaltung des Gottesdienstes untersagen wollen, doch wahrlich sehr positiv sind. Im Uebrigen können wir mit dem Erfolg nur einverstanden sein. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Württemberg, im April. (Privatmitth.) Die Schwurgerichtsverhandlungen in schwäb. Hall schlossen vor einigen Tagen mit einem Fall, der auch den Lesern dieser Blätter interessant sein dürfte. — Im April 1848 erlebte das sonst stille Dorf Wachbach bei Mergentheim im Taubergrunde seine Crawalle, das Object derselben bildete aber eine jüdische Familie. Im Frühjahre 1848 war in Wachbach das Gerücht verbreitet, es habe der Jsraelite David Rosenfeld eine ihm von Samuel Hirsch in Mergentheim zur Verwahrung übergebene größere Geldsumme im Hause. Rosenfeld wurde gewarnt, denn es beabsichtigten mehrere Dorfbewohner sein Haus nächtlich zu überfallen und zu plündern. Der Gewarnte nahm Wächter ins Haus und diese Nacht lief ruhig ab. Am 3. April aber in der Nacht rückten 40 bis 50 Mann, mit Prügeln u. s. w. bewaffnet, die durch Schwärzen der Gesichter sich unkenntlich zu machen suchten, vor das Haus des Rosenfeld, sprengten die Thür, schlugen die Fenster mit Prügeln ein, verwundeten die Frau, und erst als sich der Haufen überzeugt, daß kein Geld im Hause war, zog er wieder ab. Eine Taschenuhr, die an der Wand gehangen, wurde gestohlen. Die Frau des Rosenfeld erkrankte in Folge des Schreckens. Beim Königl. Oberamtsgerichte Mergentheim erzählten die Glieder der Familie Rosenfeld am 4. April 1848 den Hergang der Sache, gaben aber an, daß sie Niemanden erkannt haben. Beeidigungen nahm der Untersuchungsrichter nicht vor, weil er der Ansicht war, die Furcht vor Mißhandlung könnte leicht zur Beschwörung der Unwahrheit Veranlassung geben. Fast „neun" Jahre waren seit diesen Ercessen abgclaufen, und die Verjährung des Verbrechens war nahe, da kamen einige Magistratspersoncn in Streit und ein Gemeinderath warf dem andern vor, daß er bei jenem Einbruch in das Rosenfeld'sche Haus mitgewirkt habe. — Die Untersuchung wurde wieder ausgenommen. Am 19. Januar d. I. wurden 4 Theilnehmer jenes Crawalls verhaftet und die Verhandlung fand vom 1. bis 3. April vor dem Schwurgerichte in Hall statt. Die Frau deS Rosenfeld stürzte sich am 2. April in Hall aus Furcht vor Mißhandlung, wenn sie die Wahrheit vor Gericht auösage, in einen Brunnen und ertrank. Das Benehmen des Hauptzeugen, David Rosenfeld, so wie dessen Aussagen machten entschieden den Eindruck der Wahrheit. In derselben Stunde, an demselben Tage, wie die Angeklagten vor „neun" Jahren das Verbrechen verübten, wurden sie von dem Gerichtshöfe

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