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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-04-20 · Heft 17 (20.4.1857) · p. Seite 224

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 17 (20.4.1857)
Date
1857-04-20
Page
Seite 224 (sequence 6)
Language
German
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224 irnd zu einer Gemeinde von 500 Seelen übergehen will, welche nicht einmal immer im Jahre minjsn am Eabbath hat, und höchstens ein Mal im Jahre höhere Bedeutung durch die Meßfremden besitzt. Wenn man aber auch Sachs als tüchtigen Redner — Prediger ist er viel weniger — und als verdienten Gelehrten gelten läßt, so hat er doch während seines langen Hierseins auch nicht das Geringste gethan, was ihm einen positiven Boden in der Gemeinde geschafft hätte. Von eigentlicher Seelsorge weiß er nichts, der studirenden Jugend ist er unzugänglich, die Gemeindejugend unterrichtet er nicht, der erste Versuch zu confirmiren, mißlang auf unerhörte Weise, Institute zu schaffen, zu organisiren und zu dirigiren versteht er nicht; und so ist eS leicht einsichtlich, daß er sich hier mißbehaglich fühlt, wo er sich zuletzt doch als fünftes Rad am Wagen erscheinen muß. Diese kurze Skizzirung wird die Sachlage klar machen. Es ist nur zu gewiß, daß eS hier in Berlin den Juden gänzlich an schaffenden Kräften fehlt, so daß mit Ausnahme einiger Schulanstalten hier Alles entweder vegetirt oder ruinirt. Die geringste Veranlassung zeigt dann, daß sich Alles im Zustande der Zersetzung besindet und nur Der durchdringt, welcher einige Schreier für sich hat. Einem gleichen Schicksal ist ja auch die Reformgenossenschaft anheim gefallen. —. Am vergangenen 15. März wurde die zwölfte Generalversammlung des Vorschuß-Vereins für hülfSbedürftigeMitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde abgehalten. Die Mitglieder des Vereins warm zahlreich erschienen, und es läßt die gesteigerte Theilnahme hoffen, daß auch der vom Vorsitzenden ausgesprochene Wunsch in Erfüllung gehe, in weiteren bisher unbetheiligten Kreisen für die Zwecke des Vereins zu wirken, wie durch Vermehrung der Geldmittel eine immer größere Wirksamkeit zu ermöglichen. Aus den Mittheilungen deS Vorsitzenden über die Leistungen des Vereins im Jahre 1856 geht hervor, daß der genannte Verein in diesem Zeiträume in 256 einzelnen Vorschüssen eine Summe von 10,275 Thlr. ausgeliehen hat, wovon die hauptsächlichsten 76 ä 30 Thlr., 47 » 40 Thlr., 88 ä 50 Thlr., 2 ä 60 Thlr., 4 ä 75 Thlr. und 5 ä 100 Thlr. Von den Vorschußempfängern waren 129 Handwerker und 127 Handelsleute. Wie sehr sich die Wirksamkeit des Vereins gesteigert, ergiebt eine Uebersicht der Jahre 1846—57, wonach in Summa bis 1. Januar c. 57,160 Thlr. ausgeliehen worden. Die Rückzahlungen wurden im Ganzen sehr pünktlich geleistet, indeß mußten doch zehn Bürgen mit einer Summe von 1392/a Thlr. in Anspruch genommen werden, also c. 1 */a pCt. der im vorigen Jahre ausgeliehenen Gesammtsumme. Die Einnahmen deS Vereins weisen daS Hinzutreten einer großen Zahl neuer ordentlicher Mitglieder nach, die zusammen 500 Thlr. beigesteucrt haben. Im Ganzen vermehrte sich das Vermögen deS Vereins um 738 Thlr. 25 Sgr. und betrug am 1. Jan. d. I. 5112 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf., wovon nur 166 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. in Kasse, sonach 4946 Thlr. 25 Sgr. auSgeliehen waren; eine gewiß erfreuliche Erscheinung, daß die Gelder des Vereins nicht brach in der Kaffe liegen, vielmehr durch Circuliren in den betheiligten Kreisen dem Handel und Gewerbe Gelegenheit zum Verdienst gewähren. Die im vorigen Jahre von der Generalversammlung versuchsweise auf ein Jahr beschlossene Erhöhung der Marimalsumme von 50 Thlr. Vorschuß auf 100 Thlr. wurde jetzt durch Stimmenmehrheit definitiv in die Statuten ausgenommen und der betreffende Paragraph der Statuten dahin umgeändert. Schließlich erfolgte die Wiederwahl der nach den Statuten ausscheidenden Vorstandsmitglieder durch Stimmenmehrheit. Berlin, 10. April. lPrivatmitth.) Durch Ministerial-Rescript vom 30. März c. ist der bisherige Landgerichts - ReferendariuS Lehmann in Cöln auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advocaten für den ganzen Bezirk des K. Rhein. Appellations-Gerichts (also für das ganze Gebiet des Rh. Gesetzes) ernannt worden. — Bekanntlich hat der Minister vor mehreren Jahren durch ein General-Rescript allen israelitischen Beamten im Justizdienste eröffnet, daß diejenigen Aemter, mit denen die Möglichkeit, von Christen Eide abzunehmen, verbunden sei, ihnen nicht zugetheilt werden könnten. Aus diesem Grunde haben die selbst zu Assessoren ernannten Israeliten in Preußen nur die Aussicht, eine Rechtsanwaltschaft zu erlangen, wenn sie in der Concurrenz mit ihren christlichen Collegen, die oft durch langjährige Thätigkeit als Richter sich ein gewisses Vorrecht erworben haben, glücklich sein möchten. In der Rheinprovinz aber, welche noch die französische GerichtSverfaffung hat, konnten bisher die Juristen nach freier Wahl in die Magistratur oder Advocatur eintreten.

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