Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 17 (20.4.1857)
- Date
- 1857-04-20
- Page
- Seite 221 (sequence 3)
- Language
- German
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221 es als wahr erkennen und empfinden, Kitt n»a *D „denn die Wahrheit ist *8!" plL — das Recht. Die Wahrheit für den Geist, das Recht für das Leben. rrnn pNL pst „Recht, Recht folge nach, damit Du lebest" (5 Mos.), ftpas mao „auf dem Pfade des Rechtes ist Leben" (Spr. Schel.). — Da fragen wir: was ist Recht? Denn auch hierüber ist Streit unter den Menschen. Schlagt Zhr die Gesetzbücher der Menschen auf, so ist hier verboten, was dort geboten; forscht Ihr in den Sitten der Völker, so ist hier Recht, was dort Unrecht; und befragen wir erst die Wirklichkeit: da macht oft genug die Gewalt das Recht, und als sein Recht sieht der Machthaber an, was sein Arm erreichen kann — daß, wie der Wahrheit der Läugner, dem Rechte der Selbstsüchtige inS Angesicht schlägt und sagt: es ist kein Recht, und Alles beruht auf dem, was wir vermögen. Denken wir uns den Menschen einsam und gesondert auf Erden, dann ist kein Recht vorhanden, denn Alles, was er thäte, wäre Recht. Aber mit dem ersten Menschen, der an seiner Seite und mit ihm verbunden ward, ward das Recht geboren und die Bedingung des Lebens. Denn die Verbindung der Menschen mit den Menschen hat nicht allein den Zweck, durch Austausch der Arbeit die Bedürfnisse des Lebens zu befriedigen und das Leben bequemer, reicher und anmuthiger zu machen, sondern sie hat den noch erhabenern Zweck: im gemeinsamen Streben, Wirken und Schaffen immer höhere Stufen der Entwickelung, der Ausbildung, der Tugend und Lauterkeit zu erreichen und dem Leben in Gott und dem Leben im Jenseits zuzureifen. Und darum ist Recht: was innerhalb dieser großen Zwecke der menschlichen Gesellschaft einem Jeden zusteht, einem jeden Menschen in seiner Gleichberechtigung am Leben und an der Gesellschaft. Und fürwahr! das ist es, was die Religion Israels als Recht in die Welt gebracht hat, das ist der große, israelitische Rechtsspruch: nicht Geburt, nicht Rang, nicht Vermögen, nicht Macht, selbst nicht Herkommen und Geschichte machen das Recht: tbsb vsivn „Ein Recht für Alle", rufet die heilige Schrift aus. Denn da find zuerst allgemeine, unveräußerliche, unverletzliche Rechte: nämlich erstens das Recht der Persönlichkeit, bestehend in der persönlichen Freiheit, (*nnn ö'-ia* 'Mb „nur dem Ewigen sollet Ihr Knechte sein!",) in der ungetrübten Denk- und Glaubensfreiheit, im Rechte des Eigenthnms und im Rechte der Ehre; zweitens das Recht als Bürger, als Glied der Gesellschaft, des Staates, unverkürzt und untheilbar durch Geburt, Glaube oder sonstige Momente. Und hierauf erst gestaltet bas Recht sich nach den Verhältnissen jedes Einzelnen zu den Einzelnen, und dies übest Du nach dem israelitischen Lehrspruch: Laß Jedem zukommen, enthalte Niemandem vor, was ihm gebühret; nicht darnach bemiß das Recht, was Dir nützet, was Dir angenehm und vortheilhaft wäre, sondern daß Du nicht verletzest, was Deinem Nächsten gehört, ihm leistest, was er zu fordern hat. Und stehe! die Religion Israels stellte das Recht dicht neben die Wahrheit, und beide als die Grundvesten des menschlichen Daseins auf; sie schloß das Recht nicht aus, als ihrem Reiche nicht angehörig, es dem Staate überlassend. Denn das Recht des Staates ist wandelbar wie seine Gesetzgeber, und die Gerichtshöfe des Staates sind menschliche; Du sollst das Recht üben, auch wenn der Arm des menschlichen Richters Dich nicht erfassen kann, oder wo Du mit dem Wortlaut des geschriebenen Gesetzes Dich decken könntest: am ümbab üvnwn „denn das Gericht ist Gottes!" und darum ist der Wahrspruch der Religion Israels: pLi n»a Wahrheit und Recht! N2N8 —- die Liebe. Aber wie Gott der Schöpfer Baum und Strauch nicht blos mit Laub und Frucht gerüstet, sondern auch mit den Reizen der färben - und duftreichen Blüthe geschmückt; wie er am Himmel nicht blos die Sonne und den Mond sichtbar gemacht für den Menschen, sondern ihn auch mit Myriaden strahlender Sterne übersäte: so ist es nicht die kalte Wahrheit und das strenge Recht allein, in die er des Menschen Wesen begrenzte, sondern indem er ihm Odem des Lebens von seinem Odem einflößte, öffnete er auch in seinem Herzen die ewigen Quellen der Liebe. Was die Liebe ist, jene lautere, reine Liebe, welche die erprobte Gattin und den vielbewährten Gatten umfangen hält in allen Uebeln und Gefahren und Mühsalen des Lebens; welche die Eltern, Vater- und Mutterherz alle Opfer bringen läßt, ihre Kinder zu beglücken, welche die Kinder noch das Andenken der Eltern segnen und heiligen macht, auch wenn deren Grabstein schon in Trümmer sank und der Rasen verschwunden, der ihre Gebeine deckte, welche Bruder an Bruder, Schwester an Schwester knüpft, daß sie sich nicht verlassen im Kampfe des Lebens, jene lautere Liebe, welche dem Hungrigen bricht das Brot, den Nackenden kleidet, der Waise sich erbarmt, der Wittwe sich annimmt, den Kranken pflegt, den Trauernden tröstet, dem bedrohten Nebenmenschen das Leben rettet und zu großen herrlichen Thaten begeistert — was sie ist, diese Liebe? Keiner frägt so, denn Niemand weiß es und Jedermann 17 *