Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 16 (13.4.1857)
- Date
- 1857-04-13
- Page
- Seite 211 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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SU Niger« Rabbiner bei seine» Entscheidungen häufig in großer Verlegenheit. Er möchte so gern der Vernunft, der Menschlichkeit und noch mehr den veränderten Lebensverhältniffen und Anfichten Rechnung tragen, waS ihm aber die Rücksicht auf seinen Wirkungskreis oft verbietet und er auch — und nach meiner Ansicht mit Recht, — Bedenken trägt, gegen solche noch feststehende halachische Bestimmungen, die durch eine übereinstimmende Erklärung selbst freisinnigerer Theologen und Gelehrten noch nicht entkräftet worden sind, alS Einzelner nach eigenem Gutdünken zu entscheiden. Ich behalte mir vor, auS meiner PrariS über mehrere derartige Fälle in diesen Blättern zu berichten und sie zu erörtern, und fordere hiermit die geehrten College» auf, dasselbe thun zu wollen; vielleicht, daß auf diesem Wege, der geeignetste für die ersten Zeiten, da Rabbinerversammlungen, wie eS scheint, sobald nicht wieder zu Stande kommen, — eine vielseitige Verständigung und Einigung über manche derartige Fälle erzielt werde. Sie, geehrtester Herr College, werden gewiß hierbei thätigst Mitwirken und gern die Spalten Ihres Blattes diesen wichtigen und heilvollen Besprechungen öffnen. Um so weniger find daher diejenigen, Rabbiner — wenn sie auch der strengsten stabilen Richtung huldigen — zu entschuldigen, wenn sie diesen Zwiespalt noch vergrößern, dadurch, daß sie bei solchen Fällen noch strenger, als die strengste Halacha es fordert, entscheiden, sich hierbei von dem finstern, unduldsamen Parteigeist leiten lassen und auch nicht die geringste Rückficht auf die veränderten Zeitverhältniffe nehmen, welches Letztere unsere, alS Autoritäten anerkannten alten Casuisten doch stets thaten. (Siehe Jvre dea §. 148, 12. 149, 4. im Rema 151, 10. und an andern Stellen und gewiß werden die §§. 152, 153, 154, 155 des Zore dea von Jedem, auch dem Stabilsten, als solche, die auf unsere Verhältnisse nicht mehr anwendbar find, betrachtet und daher außer Geltung gesetzt.) Jeder Rabbiner kann, ja muß daher in unserer Zeit einer Katlanit h zu heirathen erlauben, da er, selbst innerhalb der strengen Halacha, hierfür hinreichende Gewährsmänner hat, so wie wir auch in unserer Zeit auf sehr Vieles, was wegen N22d stüher verboten ward, kein Gewicht mehr legen. Dazu kommt noch, daß der Hauptgrund des Verbotes: v"ivr „ihr Unglücksstern hat an ihrem Unglücke Schuld" (s. die Erklärung des mer-, im zu E. E. §. 9.) nach unfern reinen Religionsbegriffen über Gott und seine Fürsehung durchaus keinen Einfluß mehr auSüben darf, wir vielmehr verpflichtet find, dagegen stets zu lehren und zu handeln. Aus diesem Grunde äußert sich auch Maimonides in seinem „Gutachten" günstig für deren Wieder»erheirathung, da solches kein Verbot, sondern nur eine Art von Ahnung (töitra), Furcht und Besorgniß ist, daher man einer solchen Frau sagt: wenn Du Jemanden findest, der Dich heirathen will, so zwingen wir ihn nicht, sich wieder von Dir zu trennen; auf dem Wege der Umgehung ließ man sie in Gegenwart zweier Zeugen sich verloben, worauf das yn ma ihr die Katuba schrieb, sie unter die Chuppa führte und die sieben Benedictionen sprach; so verfuhren die Religionsbehörden des Rabbenu Jizchak riia^nn b:s>3, des Rabbenu Joseph Halevy, seines Schülers, und aller spätem Lehrer und so verfahren auch wir in Egypten, indem wir einer Katlanith wieder zu heirathen erlauben (s. Kesef Mischne zu Maimonides im Jad Hachahacka zu i-jjm ■>Yiö,'N 'rt Cap. 21. §. 31.). Noch entschiedener ist hierin das Nechtsgutachten des naivi (verfaßt von Rabbi Israel, genannt Rabbi Jserlen) R. G. 211.: „Anfrage: Wirsehen, daß viele Gelehrte und streng nach den religiösen Vorschriften lebende würdige Männer (ö^tis a^aan naa *-[iö3>a ■’C-iO) nicht darauf achten, eine Frau zu heirathen, welcher schon zwei Männer gestorben sind, und daß Niemand ihnen solches wehrt oder darüber sich tadelnd äußert. Hat diese Erleichterung eine Stütze oder nicht?" Nachdem er in seiner Antwort die Ansicht einiger Casuisten angeführt hat, nach welcher solches nicht erlaubt ist, gründet er diese Erleichterung auf die Ansicht des ynt “m, nach welcher dieses Verbot nicht auf einer bestimmten und gewissen, sondern nur zweifelhaften Gefahr beruht (NiB»n psv), was dieser aus dem Talmud beweist und also am Schluffe sich ausdrückt: „Ferner machen wir täglich die Erfahrung, daß die Männer der Frauen, die zum dritten Male heirathen, viele Jahre lebenund Söhne undTöchter zeugen." „Aufdieses", fährt der fort, „stützet man sich, indem man auf eine solche nur zweifelhafte Befürchtung keine Rücksicht nimmt, wie wir überhaupt auf viele andere Dinge nicht achten, bei welchen unsere Weisen eine Gefahr nur bezweifeln. Auch scheint es mir, daß, weil wir Israeliten nur von geringer Anzahl find, daher bei unfern Heirathen keine so große Auswahl haben, sich Viele solches erlaubt haben. Endlich bin ich der Ansicht, daß wir verpflichtet find, besonders bei jungen Frauen, denen ein solches Unglück widerfahren ist, darauf zu achten, daß sie nicht zum ewig en Ledigbleiben ge-