Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 15 (6.4.1857)
- Date
- 1857-04-06
- Page
- Seite 204 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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204 Ebräer-ComitöS, des Inhalts r Zum russischen Unterthanenverbande gehörige Ebräerinnen, deren Männer ausländische Ebräer und überhaupt ausländische Unterthanen waren, haben daS Recht, falls sie, ohne das Vaterland zu verlassen, Wittwen geworden, oder von ihren Männern geschieden sind, nach Beibringung der Documente über den Tod ihrer Männer oder über ihre Scheidung von letzteren, in den russischen Untrrthanenverband zurückzukehren. Die Kinder aus solchen Ehen, die den Müttern geblieben sind, können sich während ihrer Minderjährigkeit bei denselben aufhalten, haben sich aber nach Erreichung ihrer Volljährigkeit darüber zu erklären, ob sie russische Unterthanen werden, oder Rußland verlassen wollen. — Petersburg, 19. März. (H. N.) Das Amnestie- Manifest, welches der Kaiser am Krönungstag erlassen hat, stellte bekanntlich die Juden in Bezug auf die RecrutirungS-Pflicht den übrigen russischen Unterthanen gleich. In Ausführung dieser Verfügung sind denn auch die betreffenden Bestimmungen des allgemeinen Recrutirungs-Gesetzes abgeändert worden, wovon ein in der letzten Nummer der „Senatszeitung" veröffentlichter Ukas Kenntniß giebt. — Ein anderer Ukas gestattet, daß die Juden, welche in Sibirien wohnen, mit Ausnahme der zur Strafe dahin verbannten, nach dem allgemeinen Gesetze der Kaufmannschaft von Sibirien zugezählt werden können. Petersburg, 14. März. (B.-H.) Auf Vorlage der Juden-Comite ist den Juden gestattet, von denjenigen Glaubensgenossen eine Grundsteuer einzutreiben, die sich auf ihrem Grundeigenthum niederlaffen; doch dürfen zwischen jüdischen Capitalisten, die Colonien anlegen, und ihren jüdischen Insassen derartige Verhältnisse (Grundzinöverträge) auf nicht kürzere Zeit als auf 25 Jahre geschloffen werden. Anzeigen. “IBS Restauration und Gastwirtschaft von §, Hlrschel, Dresden 9 Töpfergasse No. 13. 1. Etage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Die Gemeinde Bnai Jeshurun zu New-Nork sucht einen NTvp b^m )vnt welcher fähig ist, ein Chor zu unterrichten und zu leiten, so wie auch alle Theile des öffentlichen Gottesdienstes (laut WE&o ‘pVia mit Würde und vollkommener Sachkenntniß zu dirigiren. Salair fürs erste Jahr nicht über Tausend Dollars. Die Wahl wird im Laufe Junius stattfinden. Candidaten, welche ihrer Fähigkeit sich bewußt sind, werden eingeladen, sich — auf eigene Kosten — hier spätestens bis Ende Mai zur Prüfung zu stellen, und mit ihren Zeugnissen sich zu melden bei D. Samson, Vorsteher, Nro. 267. Washington Street, New-Uork. Die Synagogen-Gemeinde zu Gronau bei Hildesheim sucht auf Michaelis d. I. einen tüchtigen Elementar- und Religionslehrer, welcher auch das Vorbeter¬ und Schächteramt versehen kann. Die Stelle bringt incl. Sporteln nebst freier Wohnung, Feuerung und Licht ca. 220 Thlr. baar auf. Auf srankirte Anmeldungen und Zeugnisse ertheilt Auskunft Hirsch Oppenheimer, Vorsteher der Syn.-Gemeinde zu Gronau. Lehrer-Vakanz. Durch das Ableben des Religionslehrers Levisohn ist die Stelle eines Lehrers an der hiesigen israelitischen Religionsschule vacant geworden und soll alsbald wieder besetzt werden. Mit derselben ist ein firer Gehalt von circa 200 Thalern, ohne Nebenaccidenzien, verbunden. Hierzu geeignete geprüfte Bewerber wollen ihre Zeugnisse binnen 3 Wochen anher gelangen lassen. Fulda, am 1. März 1857. Das Vorsteheramt der Israeliten der Provinz Fnlda. H. Epstein. S. Trepp. S. Oppenheimer. S. Hesdörffer. Jüdell. Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist die Stelle des Religionslehrers, der gleichzeitig das Amt als Vorbeter beim Gottesdienste zu versehen und auch die Schechita für den Bedarf der Gemeinde zu besorgen hat, anderweitig zu besetzen, mit welcher ein jährlicher Gehalt von Thlr. 300. und ein Nebeneinkommen von etwa Thlr. 100. verbunden ist. Gehörig ausgebildete Leute, die auf diese Stelle reflectireu, belieben sich unter Einreichung ihrer Qualifications-Atteste bei dem Vorstande in portofreien Briefen zu melden. Stallupoenen, den 18. März 1857. Per Vorstand der israelitischen Gemeinde.