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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-03-30 · Heft 14 (30.3.1857) · p. Seite 186

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 14 (30.3.1857)
Date
1857-03-30
Page
Seite 186 (sequence 8)
Language
German
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188 besteht er nicht, und hierauf berufen sich auch anderwärts Diejenigen, welche der schönen Institution abhold sind. Als im September vorigen Jahres eine Verordnung über die Synagogenfeier der Vermählung unseres geliebten und verehrten Herrscherpaares erschien, war man sehr erstaunt, alle Psalmrecitatio- NeN dem Vorsänger und der Gemeinde zugewiesen, auch kein deutsches Lied angeordnet und so den Chorgesang gänzlich umgangen zu sehen; allein dies geschah gewiß nur auS Rücksicht auf die Synagoge zu CarlSruhe, die eben keinen Chorgesang hat. Denn daß man nicht alle Neuerungen überhaupt, und das deutsche Element insbesondere nicht ganz verdrängen wolle, daS beweist doch das bei jenem Anlässe angeordnete, von Herrn Altmann, dem geistlichen Mitglied« deS OberratheS, verfaßte schöne deutsche Gebet.— Wir wollten auch gar nichts dagegen einwendcn, daß die Synagoge zu Carlsruhe als Typus für sämmtliche Synagogen des Landes hingestellt würde, ja es wäre dies ganz in der Ordnung; aber dazu müßte sie sich selbst würdig erweisen, und nicht, wie dies jetzt der Fall ist, sowohl hinsichtlich der äußeren Erscheinung, als auch und noch viel mehr hinsichtlich der CultuSordnung, nicht nur hinter der Synagoge von Mannheim, sondern auch hinter vielen, ja den meisten Synagogen der kleinern Städte und Dörfer Zurückbleiben. Wir wollen noch ein Beispiel anführen, um zu zeigen, wie unpassend, ja wie nachtheilig es ist, die Synagoge zu Carlsruhe in ihrer jetzigen Verfassung als Muster aufzustellen. In dieser Synagoge wird feit vielen Jahren alljährlich eine Consirmation der zu entlassenden Schuljugend abgehalten, davon halten jedoch einige Familien ihre Kinder zurück, weil sie diese schöne Synagogenftier als eine Neuerung verwerfen, und daher hat man auch nie versucht, sie dazu zu zwingen, um so weniger, da es bekannt ist, daß sie ihre Kinder in der Religion genügend unterrichten lassen. Nun kam es aber in einem andern Rabbinate vor, daß einige Familienväter ihren Kindern gar keinen Religionsunterricht ertheilen ließen, daher der Rabbiner darauf drang, daß sie wenigstens am Confirmandenunterricht Theil nehmen sollten; doch — er wurde mit dem Bedeuten abgewieseu, daß auch in CarlSruhe kein Zwang für die Confirmation bestehe I Roch einmal les extrömes se touchent. Solche Erscheinungen sind aber um so mehr zu beklagen, da in der Carlsruher israelitischen Gemeinde bei der Mehrheit aller kirchlichen Schattirungen noch ein tiefer und reicher Fand religiösen Sinnes und GemücheS vorhanden ist, und von hier aus ein heilsamer Samen nach allen Gemeinden des Landes verbreitet werden könnte, wenn nicht jede derartige Bemühung an den Machinationen einiger Hyperorthvdoren scheitern möchte. Preußen. Berlin, im März. (Privatmitth.) Sie haben in No. 13. bereits über die Unterstützungsgesellschaft jüdischer Handwerker und Künstler berichtet, werfen wir gelegentlich einen Blick auf einen andern Verein, so bildet er einen eigenthümlichen Eoutrast zu dem obigen. Während wir für den letzter« wohl mit Recht die schönsten Hoffnungen und die Uebeczeugung hegen können, daß er einer immer mehr sich entfaltenden Blüthe entgegengeht, stehen wir hier vor den Trümmern einer ehemaligen Größe oder höchstens wie vor einem Gebäude, dessen Errichtung so manches freudige Opfer und so manche willige Kraftanstrengung gekostet, nun verwahrlost seinem Sturze nahe ist. — Wir meinen nämlich den Studienbeförderungsverein (D-nirti 'n), der 1845 von dem geistlichen und Lehrerfache sich widmenden jungen Männern zu gegenseitiger Unterstützung gegründet wurde und durch den Wohlthätigkeitssinn der hiesigen GöstNer jüdischen Wissens und Lebens, so wie durch die Vereinigung mit einer andern, ihm an Zweck und Tendenz verwandten Gesellschaft (Machsike bachure chemed) schon in den ersten Jahren seines Bestehens zu einem nicht unbedeutenden Ansehen gelangte. Seinem löblichen Zweck könnte auch unmöglich die gebührende Anerkennung versagt werden, denn nicht nur materiell sollten die Hülfsbedürftkgen unterstützt, es sollten nicht nur die Kranken geheilt, die Unglücklichen getröstet werden, vielmehr sollte sich diese Unterstützung auch auf daS geistige Gebiet ausdehnen, auf die Ertheilung des Unterrichts, die Beschaffung der nöthigsten und nützlichsten Bücher u. s. w. So sollte den Mitgliedern Gelegenheit geboten worden, sich in den Lehrfächern auszubilden, die sie in den von ihnen besuchten Anstalten vermissen. und jeder einzelne Befähigte übernimmt statutengemäß die Verpflichtung, einen wöchentlich zweistündigen Unterricht unentgeltlich zu ertheilen. Die Aufsicht dieses Unterrichts obliegt einem

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