Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 14 (30.3.1857)
- Date
- 1857-03-30
- Page
- Seite 185 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226039-3226054--16010-3244838- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Hanau 1× ep/1047937
OCR text
185 In deine Hand unser Gott u. s. w. 'l21 Vs ^2N2°> Der Mutter stehe du in deiner Gnade bei, daß sie dieses Kind mit Liebe und Treue versorge und verpflege mit Ernst und Milde es erziehe zur Weisheit und zur Gotteserkenntniß, zur Gottesfurcht und zur Tugend, daß es ein nützlicher Bürger dieser Erde und dereinst ein seliger Erbe des Himmels werde. Amen. wb» Worms, im März. (Privatmitth.) Am Grabe des verstorbenen Predigers und Religionslehrers Herrn Kunreuter in Bockenheim hielt der dortige evangelische Pfarrer, Herr März, die Leichenrede. Die in nicht weiter als eine Stunde von Bockenheim entfernten Orten sungirenden Rabbinen zu Hanau und Frankfurt a. M. wurden von den Herren Vorstehern zu B. einzuladen. ... vergessen. Ob auch hierbei die Rechtspraris, dast rmniD ein Daus (Jore Dea §. 232.) ist, anwendbar sei? — Der junge Gelehrte jüdischen Glaubens, Herr vr. jur. F. Schloß, Verfasser der auch in diesen Blättern besprochenen Schrift „Die Privilegien der Jüdinnen", ist vor einigen Wochen in Frankfurt a. M. gestorben.— Sie sagten jüngst in der Mecklenburg-schwerinschen Angelegenheit, daß die Intoleranz gegen Juden bald auch nach einer andern Seite hin sich äußert; dasselbe ist der Fall bei dem protestantischen Pfarrer Ohli in Kriegsheim (einige Stunden von hier), der zuerst den Kranz der Unsterblichkeit erringen zu können glaubte, daß er den Gebrauch des gedachten OrteS: auch bei jüdischen Begräbnissen die Glocken der Kirche zu läuten, abschaffte und hierdurch auch einem jüdischen Bewohner daselbst einen Prozeß zu machen wußte, und der nun auch in der „Neuen Preußischen Zeitung" gegen das Project, hierorts ein Lutherdenkmal zu errichten, auftrat und mit Injurien mancher Art um sich warf, um derenthalben er selbst nun eines Prozesses gewärtig sein darf. — In der Gesammtbevölkerung der römischen Staaten, die nach neuester Zählung 3,133,905 beträgt, sind nur 9237 Israeliten. In Hamburg allein leben 14,000, in Rew-Nork 30,000 Israeliten (die sich im letzteren Orte in 20 Gemeinden vertheilen), somit scheint das Land der Ghettos und der«.. Banditen kein ganz gastfreundlicher Boden zu sein. — Oesterreich ist jetzt das Land, in welchem fünf hebräische Zeitschriften (Tans ottp na2, pmr '2212 und •nw ■02N) erscheinen; zählen wir hierzu noch den 212 I»n, den Tapirs und die in Jerusalem erscheinende (?) isN'-na-'b D->73T! ^21, so muß der Aufschwung der hebräischen periodischen Literatur höchst erfreulich erscheinen. Was die jüdische Journalistik im Allgemeinen betrifft, so erschienen in England 1, in Holland 1, in Italien 1, in Frankreich 3, in Deutschland 8 (die Jahrbücher nicht mit eingerechnet) und in Amerika 10*) Journale. — Vor einigen Monaten ereignete sich das Curiosum, daß in der Gemeinde * *. die Frauen des Predigers und des Vorbeters an einem und demselben Tage von Zwillingen entbunden wurden. — Die Auswanderung unserer Glaubensbrüder aus hiesiger Provinz nach Amerika hat keinen Stillstand erfahren und vergeht keine Woche, in der nicht mehrere derselben die alte Heimäth zurücklassen und über den Ocean gehen. Großherzogth. Baden, im März. (Privatmitth.) Die Extreme berühren sich; während in Mannheim ein vielleicht allzu theatralischer Cultus fortwährend begeistert, steht die Synagoge in Carlsruhe ziemlich leer, weil die Beschaffenheit des Locals sowohl, als die immer tiefer einreißende Unordnung und Geschmacklosigkeit des Cultus nicht nur die modern Gebildeten, sondern auch viele konservativ gesinnte Gemeindeglieder vom Besuche der Synagoge abschreckt. Die Hyperorthodoren haben ohnehin ihre Minjorim, welche ihnen den Gemeindegottesdienst entbehrlich machen. Zwar sind Privatsynagogen und Betversammlungen schon seit 1824 durch öffentliche Verordnung verboten, allein in Carlsruhe, dem Sitze unserer obersten Cultusbehörde, hat gerade die so sehr auf ihre Loyalität pochende Partei sich von Anfang an und bis auf diesen Tag herausgenommen, jener Allerhöchst bestätigten Verordnung zuwider, und der Synagoge zum Hohn und Nachtheil, ihre Seelen an Privatgottesdiensten zu weiden. Kommt dies dann auch anderwärts vor, und man will dem entgegentreten, so wird darauf gepocht, daß es ja auch in Carlsruhe so sei! — Aehnlich geht es mit andern Einrichtungen. Der gottesdienstliche Choralgesang ist durch den großherz. Oberrath längst angeordnet, gerade in Carlsruhe aber *) Dies zur Ergänzung der Korrespondenz aus San Francisco in No. 11. d. Bl. 3n New-Kork erscheinen 2, in Cincinnati 3, in Philadelphia 2, in Sun Kran? cisco 2 und in Baltimore 1 Journal.