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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-03-23 · Heft 13 (23.3.1857) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 13 (23.3.1857)
Date
1857-03-23
Page
Seite 173 (sequence 9)
Language
German
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m Die Sammlungen der Chevra Kadischa betragen bereits 30,000 Fl.> so daß also die Gemeindekaffe wenig oder gar nicht wegen deS Gottesackers ins Mitleid gezogen wird. In einem Circulare fordert der Vorstand die Gemeindemitglieder auf, sich thatkräftig durch Subscriptionen am Baue deS neuen Tempels zu betheiligen. DaS Erforderniß von 300,000 Fl. ist kaum zu zwei Drittheilen gedeckt. Die Gemeinde könnte allerdings die noch fehlende Summe von der Sparkasse rc. geliehen bekommen, doch würde sie es vorziehen, wenn kein Fremder zu dem frommen Werke beitragen müßte. Wie ich höre, haben sich 26 Candidaten um die zu besetzende Religionslehrerstelle beworben. Beiläufig ein Minjan von Inländern befindet sich dabei. Die Stein'sche Monatschrift bringt eine Kritik der „synagogalen Poesie" von Carmoly. Es fällt mir nicht ein, das gute Recht der Kritik zu bestreiten. Ist dieses aber auch die Art, wie man Zunz kritisin? Wohl wurde auch Carmoly nicht von Zunz verschont; ist dies aber ein edleS VergeltungSrecht? dthw dn *) ronbi» nbcs Wien, 13. März. (Privatmitth.) Jüngst stand hier vor den Schranken deS Gerichtes ein jüdisches Mädchen, 20 Jahre alt, welches hier im Dienste war, des KindcsmordeS angeklagt, und deshalb zu fünf Jahren schwerem Kerker verurtheilt, und zwar wurden bei der Verurtheilung die Milderungsgründe sehr berücksichtigt. Ich berühre diesen Gegenstand nicht, mm eine Sittrnschilderung zu zeichnen. Es fiel ein Opfer deS Leichtsinnes und man kann nur wünschen, daß dieses daletzte gewesen sei. Leichtgläubig hörte das Mädchen *) Herr Kirchheim macht uns im vniv. isr. den Vorwurf, wir hätten hinsichtlich Zunz unsere Benrtheilung geändert. Darin irrt sich doch der Herr ganz und gar. Wir werden die Verdienste und Leistungen Zunz' nie gering anschlagen — aber daß wir die Ausschreitungen dieser Richtung und die Engherzigkeit, in welche Zunz Hineingeratyen, bekämpfen, ist uns von vielen Seiten gedankt worden. Gerade weil Zunz eine ganze Pflanzschule solcher Gelehrten gestiftet, diese Jüngeren dem Beispiel« des Chefs folgen und einen Unerträglichen Hochmuth über ihre oft so kleinlichen und nichtssagenden Forschungen an de» Tag legen, muß man schon dem Urheber die Achillesferse nicht Nachsehen. Nein, Herr K., so leicht verändern wir unsere Farbe nicht! Redaction. auf die Worte des Verführers und die traurigen Folgest blieben nicht aus, die dann zu dem Verbrechen führten. Ich erlaube mir jedoch eine andere Bemerkung daran zu knüpfen. Von den Richtern nach der Ursache dieser unnatürlichen Thal befragt, gab dieselbe an, wie daS häufig der Fall ist, daß sie die Schande vor der Welt verbergen wollte. Als die Richter hierauf fragten, warum die Angeklagte nicht ins Findelhaus gegangen sei, antwortete dieselbe, die fromm in dem Glauben der Väter erzogen worden, sie wollte ihr Kind vor der Taufe retten. Es besteht nämlich im hiesigen Findelhause der Gebrauch, daß jedes daselbst geborne Kind getauft wird. Armen jüdischen Mädchen, die daselbst entbunden, wird sogar der sogenannte „Kopfzettel", wodurch die Mutter daö spätere Geschick des Kindes erfahren kann, verweigert. Wie es heißt, geschieht dieses, um der Mutter jeden Einfluß auf die Erziehung und speciell auf die religiöse Bildung des Kindes zu entziehen. Wer die Gesetze in Oesterreich kennt, wird wissen, wie haltlos dieser Grund ist. Es entsteht dadurch eine Frage, die die Gesetzgebung in Oesterreich berücksichtigen sollte. Der hochherzige, menschenfreundliche Stifter deS „Findelhauses", Kaiser Joseph II. gesegneten Angedenkens, hat gewiß einen derartigen Gewissenszwang dabei nicht beabsichtigt. So viel mir auch bekannt ist, wurde diese Frage bereits vor mehrern Jahren von Seiten deS Vorstandes der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde ventilirt, und ein Decret d. d. 28. Oktober 1846 bestimmt, daß der Taufzwang aufhöre. Später jedoch trat der alte Usus wieder ein und auf wiederholte Vorstellungen von Seiten des Vorstandes erschien ein Decret d. d. 10. Juni 1849, nach welchem der Taufzwang wieder aufrecht gehalten wird. Gewiß wird der Vorstand, durch den neuerlichen Unglücksfall angeregt, aufs Neue bei den betreffenden Behörden Vorstellungen machen und hoffen wir, daß die neue Zeit, die sich der Humanität rühmt, auf den Verlust eines Menschenlebens Rücksicht nehmen und eine mittelalterliche Anordnung aufheben werde. Durch die hiesigen Journale geht die Notiz, daß das Judengesetz denn doch bald promulgirt werde. Der sonst wohlunterrichtete Mailänder Correspondent des „kanstitutionel" giebt an, daß dieses Decret bereits in Mailand von Sr. Majestät dem Kaiser unterschrieben worden sei. So sehr es auch zu be- 13

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