Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 13 (23.3.1857)
- Date
- 1857-03-23
- Page
- Seite 168 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226039-3226053--15992-3244819- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
168 Königs. Behörde erhalten und somit ein fester gesetzlicher Boden für die Gesellschaft gewonnen ist. Hieraus gedachte der Vorsitzende des immer reger und lebendiger werdenden Interesses für die Gesellschaft, deren wohlchätige Zwecke sich in den Kreisen der hiesigen jüdischen Gemeinde inlmer mehr Anerkennung verschaffen. AlS erfreulicher Beweis dafür ward hervorgehoben, daß seit der vorjährigen bis zur diesjährigen Generalversammlung der Gesellschaft 79 Ehrenmitglieder (d. h. solche, welche als Mitglieder nur für die Zwecke der Gesellschaft beitragen) und 21 ordentliche Mitglieder (d. h. solche, welche auch Anspruch auf die Benefizien der Gesellschaft haben) hinzugetreten und die Gesellschaft gegenwärtig 218 Ehrenmitglieder ldarunter 5 immerwährende) und 189 ordentliche Mitglieder, also zusammen 407 zählt. Die Jahresbeiträge pro 1856 haben die Höhe von 820 Thlrn. erreicht, wodurch eS möglich geworben, nicht allein den stärker gewordenen Ansprüchen an die Gesellschaft zu genügen und kein Unterstützungsgesuch abzuweisen, sondern sogar für Badereisen, die für die Patienten den glücklichsten Erfolg hatten, Unterstützungen zu gewähren. Von den von beiden Vereinöärzten ärztlich behandelte» 25 Mitgliedern sind 17 gänzlich genesen und 8 in Behandlung geblieben. Der hierauf von dem Vorstandsmitglied M. I. Bodenstein erstattete finanzielle Jahresbericht ergiebt pro 1856 eine Einnahme von 1004 Thlr. 14 Sgr. 3 Ps. und eine Ausgabe von 866 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., mithin einen Bestand ult. 1856 von 137 Thlr. 23 Sgr., während das Vermögen der Gesellschaft sich auf 1700 Thlr. beläuft. Hieran knüpfte das Vorstandsmitglied A. H. Heymann die erfreuliche Mittheilung, daß das im vorigen Jahre angeregte Project zur Gründung einer besondern Unterftützungskasse für bedürftige Wittwen und Waisen der Mitglieder einen so lebendigen Anklang gefunden, daß dafür bereits 400 Thlr. gezeichnet, und demgemäß, indem der laufende Jahresbeitrag für die der Stiftung besonders beitretenden Mitglieder auf mindestens 2 Thlr. jährlich festgesetzt worden, der nächstjährigen Generalversammlung ein besonderes Statut für dieselbe vorgelegt werden wird. Berlin, im März. (Privatmitth.) ES ist unrichtig, daß die hiesige Gemeinde bereits die Erlaubniß zum Bau einer, so dringend nothwcndigen Synagoge erhalten hat — vielmehr nur zum Ankauf des i Platzes allein, weil sie sonst ein bedeutendes Reuigeld I hätte zahlen müssen. Die Erlaubniß zum Bau kann sie erst erhalten, wenn sie ein bestätigtes Statut hai ben wird. t Berlin, im März. Folgender Bericht ist auch für uns von Interesse: Ein dem Hause der Abgeordneten erstatteter Petitionsbericht, der sechste der Petitionscommission, beantragt für eine Reihe der verschiedenartigsten Gesuche den Uebergang zur Tagesordnung. In der vorigen Session war bereits ein Gesuch einiger Dissidenten zu Tilsit eingereicht wor-; den, die in Bezug auf einen auch anderweitig bekannt! geworbenen Fall (in welchem einem früher dem Judenthum angehörig gewesenen Dissidenten die Eidesleistung in einem Civtlprozeß dadurch unmöglich ges macht wurde, daß er sich weigerte, den gemäß dem Schlußpassus der No. 2. der dem Patente vom 30. März 1847 beigefügten Zusammenstellung ihm auferlegten jüdischen Eid zu leisten, daß aber auch zugleich der jüdische Lehrer seine erforderliche Mitwirkung, falls Ersterer nach jüdischem Ritus zu schwören bereit gewesen wäre, verweigerte) die Lücke in der Gesetzgebung wegen der Eidesleistung der Dissidenten auszufüllen beantragt hatten. Das Gesuch ist jetzt, mit Vermeidung des formellem Fehlers, der damals das Motiv für den Uebergang zur Tagesordnung hergab, der nicht berechtigten Gefammtnamen-Unterschrift nämlich, wiederum eingereicht worden. In der Petition wird dargelegt, daß man den Eid im Allgemeinen abschaffen könnte, um das Bibelwort: „Eure Rede sei Ja ja, Nein, nein!" zu Ehren zu bringen, jedenfalls aber halten sie die Abschaffung des Eides für die Dissidenten als „die wahre und einzig mögliche Aushülfe", und beantragen: einen Gesetzentwurf einzubringen, der für alle Dissidenten im preußischen Staate den Eid aufhebt und jede von ihnen öffentlich abgegebene Versicherung, sofern sie wissentlich falsch ist, mit den höchsten für den Meineid bestehenden Strafen belegt. Der Abg. Lette hat die Ueberreichung dieser Petition an das Präsidium des Abgeordnetenhauses mit einem Schreiben begleitet, in welchem er zu erwägen giebt, ob nicht wenigstens im legislativen Wege eine Abänderung der betr. Bestimmung in der Zusammenstellung zum Patent vom 30. März 1847 dahin herbeizuführen sei, daß für Dissidenten, bezüglich der von ihnen zu leistenden Zeugen- und Par-