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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-03-16 · Heft 12 (16.3.1857) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 12 (16.3.1857)
Date
1857-03-16
Page
Seite 161 (sequence 11)
Language
German
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161 Vach der religiösen Trauung noch angefochten wurde — dafür fehlt aller halachische Grund, hier beginnt die subjektive Willkür, hierin documentirt sich eine haarsträubende Tactlosigkeit und Rücksichtslosigkeit, über die ich weiter kein Wort verlieren will. Wo bleibt bei solchem Handhaben des Religiösen daS «an * v1'0’3 — Zum Schluffe neben diese drei Fälle noch einen vierten als Gegenbild. Es sollte in den ftrran kurz vor eine Hochzeit gefeiert werden, eine sehr lustige; die Roth drängte nicht zur Eile. War dies dem ganzen Charakter und dem Ernst dieser Zeit angemessen und statthaft? Ein ausdrückliches halachifcheS Verbot findet sich freilich nirgends und deshalb, weil's — nicht geschrieben steht, hatten orthodoxe Rabbiner, uni ihre Meinung befragt, kein Bedenken gegen die Zulässigkeit. Man sollte indessen denken, daß die Unzulässigkeit auö anderweitigen Bestimmungen resultirt und sich von selbst ergiebt — vide Eben Haöser 64, wo Freude und Genuß dem jungen Ehepaar für die ersten Tage zur Pflicht gemacht wird; vide auch Orech Ehajim §. 602., wo verboten ist, in den inviwn einen gerichtlichen Eid von Jemandem zu fordern und die Sitte, gewiß ein Hauptsactor des religiösen Lebens, hat diese Tage der Lust und dem Genüsse so sehr entrückt, daß sie meines Erachtens einem Verbote gleich zu achten ist. ES wäre interessant, hierüber die Meinung anderer sachkundigen Männer zu hören. — r. Nachbemerkung der Redaction. Wir haben die obige Mittheilung eines geschätzten College» ohne Bedenken ausgenommen, so viel sie auch zum Bedenken giebt. Wir werden nicht Anstand nehmen, zutreffenden Bemerkungen Raum zu geben. lieber den vierten Punkt verlangt der Correspondent unsere Meinung ausgesprochen. Und diese geht dahin, daß wir allerdings eine Hochzeit mit dem Charakter der „zehn Bußtage" nicht vereinbar halten. Es liegt dies in dem Bewußtsein, welches unsere Zeit mit diesen Tagen auf's lebhafteste verbindet. Und wenn in der That auö der nvvv daS Bewußtsein der Trauer, wie es in den Jahrhunderten nach der Zerstörung Jerusalems für diese ehemals so glückliche Zeit der Ernte natürlich war, gänzlich gewichen ist, und wir daher so gut, wie man wegen eines glücklichen Ereignisses die Trauer der Omerzeit für den lawa ’i'z aufhob, die Trauer der ganzen vi-^sd für verschwunden, daher oaS Verbot der Trauung in dieser Zeit für antiquirt erachten können: so liegt eS hingegen eben so nahe, die „zehn Bußtage" als, der Buße geweihet, völlig ungeeignet für eine Hochzeit zu erklären. Jndeß können wir dennoch nicht die Behauptung zulassen, daß hierfür ein Verbot vorhanden sei, oder ein Verbot geltend gemacht werden dürfe. Der Rabbine muß all sein Ansehen verwenden, die Betreffenden von der Hochzeitsfeier in diesen Tagen abzuhalten, und seinen Beistand bei dennoch Widerstrebenden genau aufdie Vollziehung der Trauformeln beschränken — aber eine völlige Weigerung aufrecht zu halten, glauben wir ihn nicht berechtigt, weil dies geradezu zu einem Punkte hinsührte, den der Correspondent mit bestreitet, nämlich zu der Willkür der einzelnen Rabbinen, und noch dazu auf einem Gebiete, welches vorzugsweise der Gemeinsamkeit angehört. Gestatten wir dem einzelnen Rabbinen zu verweigern, was seiner subjectiven Ansicht nach Unrecht, ist, so gelangen wir dahin, was der Correspondent in dem „dritten" Falle so lebendig vor die Augen führt. Die Anführungen des Correspondenten scheinen uns dadurch entkräftet, daß überall, wo eine Trauung und ein Trauerfall in Conflict kommen, die Trauung vorgeht und die Trauer nachsteht, s. Jor. Dea §. 342. 360.; E. E. 65, 4. Auf diese Stellen stützt sich auch unsere oben angegebene Meinung. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Mähren, 8. Februar. (Privatmitth.) Die Leser dieser Zeitung kennen bereits auö mehreren Beispielen die giftige Polemik gegen Juden und Judenthum und namentlich gegen dieses geschätzte Organ, deren sich der Redacteur der Wiener Kirchenzeitung, Herr Sebastian Brunner, in seinem Blatte so oft bedient. Der geehrte Herr Redacteur dieser Zeitung, stets bereit, eine Lanze für die beleidigte Ehre und das gute Recht der Juden einzulegen, sah sich aber endlich durch die wüthenden, alle Schranken deö Anstandes überschreitenden Angriffe deö Herrn Brunner zu der Erklärung genöthigt, fortan die Wiener Kirchenzeitung gänzlich zu ignoriren und deren Schmähartikel mit stillschweigender Verachtung hinzunehmen. Es ist aber doch gut, manchmal auf Herrn 12**

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