Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1857)
- Date
- 1857-03-09
- Page
- Seite 148 (sequence 12)
- Language
- German
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148 nähme der israelitischen Familien für die Schule, daS ist das einzige Mittel, das dieses Institut erhalten und heben kann. Wo warmes und reges Interesse für die Schule ist, da wird man auch gegen den Lehrer nicht gleichgültig sein und ihn nicht mit seiner Familie darben lassen. Ich führe ein Beispiel und zwar aus christlichem Kreise an. Vor zwei Jahren war ich dabei, als bei der Revision des Schulgesetzes im großen Nathssaale zu Basel die Besoldung der Elementar- und Volkslehrer besprochen ward. Da traten die Rathsherren kräftig auf für eine bessere Stellung ihrer Lehrer und besonders waren es die Familienväter, die in die Schranken traten und wirklich den Erziehern ihrer Kinder eine Stellung vindicirten, wie sie ihrer Aufgabe würdig. Dafür blüht diese von edlen Gesinnungen beherrschte Stadt immer mehr auf in Handel und Gewerbe. Wenn das israelitische Volk seinen alten Ruhm als Träger der Offenbarung, als lebendiger Commentar der heiligen Schrift, als intelligentes und betriebsames Volk erhalten will, so muß die israelitische Schule gehoben werden. Ein Lehrer. Der Große Rath des Cantons Aargau genehmigte in seiner Novembersitzling den vom Regierungsrath vorgeschlagcnen Beitrag zum Synagogenbaue in Endingcn von 2500 Francs. Nordamerika. San Francisco, 20. Januar. (Privatmitth.) Nachdem seit einigen Monaten, wie Sie bereits berichtet haben, eine jüdische Zeitschrift, the Voice of Israel, von Herrn Bien erscheint, hat jetzt Herr Julius Eckmann hier ebenfalls den Prospectus zu einer solchen an's Licht gesandt. Dieselbe soll den Titel führen: the weekly Gleaner, und hat zum Emblem aus Ihrem Bibelwerke die dort Bd. I. S. 265. gegebene Zusammenstellung der Wappen der zwölf Stämme Israels, auf's Genaueste nachgeahmt, gewählt. Der Prospectus sagt nicht deutlich, waS die neue Zeitschrift bringen soll; nur die eine Stelle fällt uns in ihm auf: „Verbreiten Sie das Blatt unter Christen nicht weniger als unter Juden, da wir beabsichtigen, einen großen Raum seiner Spalten solchem Stoffe zu widmen, der jeden Leser interessirt." Enthält doch auch the Voice of Israel nur in einem verhältnismäßig kleinen Theile seines Raumes Dinge aus dem Gebiete des Judentums. — Sie sehen,' die jüdische Presse schießt in Nordamerika gewaltig in's Laub. The Asmonean in New-Work, Ihe Israelite und Debora in Cincinnati, the Occident und the jewish advocate in Philadelphia, der Sinai in Baltimore, the Voice of Israel und the weekly Gleaner in San Francisco — ob sie eben so Wurzel faßt, wird die Zukunft lehren. Wenn die jüdischen Journale in Nordamerika immer viele Seiten Inserate bringen, so übersehe man nicht, daß — der überwiegend größte Theil — gratis ausgenommen wird, um das Ansehen zu geben und den Raum zu füllen! Nothwendige Berichtigung. In No. 7. der Ztg. d. Jud. in dem ersten Theile meiner Skizzen aus dem jüdischen Eherechte sagte ich, daß von der Ehe mit der Stiefmutter unserer verstorbenen Frau weder in Bibel, noch im Talmud, noch im bürgerlichen Gesetz Erwähnung geschehe, man müßte demnach eine solche Ehe unbedingt erlauben. Indessen erlaubt schon der Talmud (Jebamoth 21, 1.) diese Ehe unter dem Namen der Ehe mit der Gattin des Schwiegervaters. Alfasi und Maimuni erlauben demnach eine solche Ehe ohne Weiteres. Der hieros. Talmud aber verbietet diese Ehe, weil sie denn doch, obgleich biblisch erlaubt, den Anstand verletzt, und die Tosafoth sind der Meinung, um diese beiden dioergirenden Ansichten auszugleichen, daß man diese Ehe erst späterhin verbot. Dieser Ansicht stimmt auch Aschen bei. Allein diese Ausgleichung hält nicht Stich; denn R. Chanina, der im hieros. Talmud diese Ehe verbietet, ging aus der Schnle Jehuda des Heiligen hervor, war ein Zeitgenosse Chijas lKeluboth 103, 2.) und der Lehrer Rab's (Ende Jana); er lebte demnach viel früher als Raba, der im babylonischen Talmud diese Ehe erlaubt (Jebam 21.). Unser diesfallstger Code? E. H. 15, 24. läßt auch diesen Fall unentschieden. Ein gleicher Zweifel entsteht über die Ehe mit der Gattin des Schwiegersohnes, und es ist die Frage, ob diese Ehe eben so verletzend wäre, wie die Ehe mit der Gattin des Schwiegervaters. Gaya, 26. Febr. 1857.' vr. M. Duschak.