Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1857)
- Date
- 1857-03-09
- Page
- Seite 143 (sequence 7)
- Language
- German
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143 schulter Knabenchor, dirigirt von einem Chorleiter, leitet die Gemeinde in paffenden Melodien, bei allen Theilen des GebetS, die von ihr laut vorgetragen werden. Sonst betet sie leise mit und der Cantor recitirt laut das ganze Gebet von Anfang bis zu Ende. Der Gottesdienst wird ganz in hebräischer Sprache abgehalten; nur zwei Gebete, für den König und die Gemeinde, werden an Sabbath- und Festtagen von dem Rabbiner in deutscher Sprache vorgetragen; und hat derselbe überhaupt seinem Inhalte nach keine wesentlichen Veränderungen erhalten bis auf rrmy und n’JJV’s, die zum großen Theil abgeschafft sind und nur für "riH und Drp sind sie fast ganz beibehalten worden. Der religiöse Vortrag fehlt bei keinem sabbathlichen und festtägigen Gottesdienst, und wenn auch im Sommer nur alle vierzehn Tage und im Winter nur alle vier Wochen Predigt ist, so findet auch an allen andern Sabbathen eine erörternde Schrifterklärung statt aus dem Inhalte der rmo oder der fnaBtt. In den Sommermonaten werden von dem Rabbiner auch an jedem Sabbath vor dem nnru-Gebet erläuternde Vorträge über die rva» ip'is gehalten. Die israelitische Elementarschule ist eine dreiclassige, an welcher drei tüchtige Lehrer wirken und ist auch der Unterricht im Hebräischen in allen drei Klassen für Knaben und Mädchen vorhanden. Den Religionsunterricht in der ersten Claffe ertheilt der Rabbiner. Derselbe ertheilt außerdem noch in den Wintermonaten den Confirmandenunterricht und findet regelmäßig in jedem Jahre am siebenten Peßachtage eine Confirmation für Knaben und Mädchen statt. Drei Wohlthätigkeitsinstitute, von denen das eine erst vor drei Jahren ins Leben gerufen und die andern beiden zwar schon vorhanden waren, jetzt aber eine ganz neue Umgestaltung erhalten haben, befriedigen vollständig alle derartigen Bedürfnisse. 1) Die Chewra-Kadischa sorgt, neben den bekannten Tendenzen eines solchen Vereins, rücksichtlich des Krankenbesuchs, der Leichenbestattung und der Instandhaltung des Gottesackers, auch für die Krankenpflege bei Armen durch unentgeltliche ärztliche Hülfe, Verabreichung von Arzneien und sonstigen Geldunterstützungen. 2) Ein WohlthätigkeitSverein, dessen Haupttendenz darin besteht, unverzinsliche Anleihen zu machen bis zur Hohe von 50 Thalern, deren Zurückerstattung durch Abschlagszahlungen von 1 Silbergroschen pro Woche von jedem Thaler geschieht, so daß nach ungefähr sieben Monaten die ganze Schuld getilgt ist. Der monatliche Beitrag ist 5 Sgr. und disponirt der Verein bereits über ein Betriebscapital von circa 1000 Thalern. 3) Ein Frauenverein, der neben persönlichen Liebesdiensten bei Kranken und Sterbenden viele Wohlthätigkeiten verfolgt, welche bestehen in Unterstützung armer Wöchnerinnen, bedürftiger Familien, vorzüglich in Krankheitsfällen, Bekleidung armer Schulkinder zwei Mal jährlich und Unterstützung armer Bräute. Auch dieser Verein, der erst seit drei Jahren eristirt, hat bereits einen eisernen Fond im Betrage von mehr als 4OO Thalern, welcher durch freiwillige Beiträge zusammenfloß und fortwährend im Anwachsen begriffen ist. Der Rabbiner, der Cantor, die drei Lehrer und auch der Gemeindediener erhielten alle bedeutende, dauernde Gehaltszulagen und wurden sie, jeder nach Verhältniß, alle so gestellt, daß sie sorglos ihren Amtsthätigkeiten obliegen können. Wer die Zustände der meisten Gemeinden in unserer Provinz kennt, wird es nicht als übertrieben erachten, wenn ich oben gesagt, daß es zur anregenden Nacheiferung ersprießlich sei, einen Bericht über das hiesige Gemeindewesen in diesen Blättern zu veröffentlichen. Wodurch diese Resultate hier erzielt wurden, durch welchen Einfluß die zersplitterten und zerklüfteten Bestandtheile zu einheitlicher gedeihlicher Kraftentwickelung geleitet wurden? dieses zu erörtern liegt nicht in meiner Aufgabe. ^Nekrölog^H Posen, im Februar. Die hiesige Gemeinde hat einen harten, ja einen unersetzlichen Verlust zu betrauern. In der Nacht vom 24. zum 25. d. M. starb nach längern Leiben der Buchhändler, Herr Peter Lippmann. Der Tod dieses Mannes hat hier die allgemeinste Theilnahme erregt. Jeder fühlte, daß die hiesige Gemeinde in ihm nicht nur eine ihrer schönsten Zierden verliere, sondern daß von den Tausenden von Israeliten hiesiger Stadt wohl kaum Einer die durch den Hintritt des Verstorbenen entstandene Lücke ganz auszufüllen vermöchte.