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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-03-09 · Heft 11 (9.3.1857) · p. Seite 140

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 11 (9.3.1857)
Date
1857-03-09
Page
Seite 140 (sequence 4)
Language
German
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140 Liturgie diese Trennung äußerlich bemerkbar macht, in ganz Kurhessen auch nicht eine einzige. Nehmen wir gleich, als die größte Gemeinde Kurheffens, die hiesige in Kassel. Ist sie nicht eine einzige, wie von jeher vereinigte Gemeinde? Sie hat ein Gotteshaus, das von allen hiesigen Israeliten besucht wird, einen gemeinsamen Gottesdienst, einen gemeinschaftlichen Geistlichen, Vorbeter, Lehrer, und so ist es in allen, allen Gemeinden Kurhessens. Wo bietet sich bei solcher Einheit irgend ein objectiver Anhaltspunkt zur Classification dar? Oder sollte die reine subjectiveReligionsanschauung einzelner Gemeindeglieder von der Gesetzgebung als ein vor ihr Forum gehöriges Object angesehen werden? Dann giebt es weder eine Religionsfreiheit, noch eine Gewissensfreiheit, sondern die Gesetzgebung macht sich zum Richter der Gedanken selbst und müßte dann folgerichtig weit eher als die Juden alle jene Christen ausschließen, welche die Göttlichkeit der Bibel und Offenbarung läugnen, deren es wahrscheinlich weit mehr in der Christenheit giebt als unter den Juden. —" Aber wir müssen noch folgende Stelle anführen: „Alle jüdischen Gemeinden — ich könnte wohl sagen der ganzen Welt —- mit Ausnahme der KaraNen, oder wie fie der Herr General-Superintendent Marlin nennt, „der gläubigen Bekenner des alten Testamentes" und deren es nur sehr wenige giebt — in ganz Deutschland aber gar keine — stehen auf dem positiven historischen Boden des talmudisch-biblischen Judenrhums und so wenig derselbe nur das Beispiel einer Gemeinde wird ansühren können, welche freiwillig verzichtet hat oder verzichten will, so wenig wird er ein Beispiel anzuführen im Stande sein, daß gar eine jüdische Gemeinde Kurhessens durch abweichendes Religionsbekenntniß diese schwere Beschuldigung rechtfertige. Der Herr General-Superintendent sagte nach dem uns vorliegenden Berichte, daß er manchen rechtschaffenen Juden kenne und achte. Wir wären begierig, dieselben zu kennen, denn sicherlich würden allesammt dagegen Verwahrung einlegen, zu denen gezählt zu werden, welche freiwillig verzichten oder durch ihre Religion verhindert zu sein, ein Mandat anzunehmen. Ich glaube kaum, daß der Herr General-Superintendent in diesem Sinne sich ausgesprochen hätte, wenn er von den religiösen Verhältnissen der Juden sich unmittelbare Kenntniß verschafft hätte. Wahrscheinlich hat er aber diese nur durch die Evangelische Kirchenzeitung Hengstenbergs sich verschafft, welche die Reform in Berlin einen doppelten Abfall vom Judenthum und vom Christenthum nannte, was schon darum sinnlos ist, weil man von dem, womit man nie verbunden war, auch nicht abfallen kann. Und was würde der Herr General-Superintendent dazu sagen, wenn ein Jude sich erdreistete, die Sittlichkeit und Ehrenhaftigkeit der Reformatoren zu verdächtigen, sie hätten reformstrebend ihrem Glauben den Rücken gekehrt und seien darum weder Fisch noch Vogel? obgleich die Reformatoren des 16. Jahrhunderts offenbar viel weiter von ihrer Kirche sich trennten, als selbst die sogenannten Reformjuden, die am weitesten gehen? Hätten dieselben ihrem Glauben wirklich den Rücken gekehrt, würden sie denn für diesen Glauben sich noch alle die Unbilden gefallen lassen, gegen die *diese Wendung fit für immer schützen würde? Die ganze Reformbestrebung unter den Juden erstreckt sich auf Ceremonien und hiegegen eifern christliche Theologen eines Bekenntnisses, dessen Grundprinzip Reformation ist, und in einem solchen Grade, daß um dieser wenigen mißfälligen Individuen willen Tausende von jüdischen Bekennern gestraft, und herabgewürdigt werden sollen? Und was soll man dazu sagen, wenn die seit Jahrzehenden uns vorgeworfene Werkheiligkeit und im Laufe finsterer Jahrhunderte entstandenen Mißbräuche jetzt auf einmal so hochgestellt und werthgeschätzt werden, daß man Die des Abfalls beschuldigt und ihre Sittlichkeit verdächtigt, welche weiter nichts wollen, als durch liturgische Verbesserungen dahin zu wirken, daß in allen Synagogen und von allen Israeliten Gott im Geiste und in der Wahrheit angebetet werde! Wir wollen uns der Sünde nicht auch schuldig machen, die Subjectivität zum Gegenstände der Beurtheilung zu machen, aber wie sollen wir bei solchem Widerspruche glauben, daß es wirklich ehrlich und gut gemeint sei? Wir werden uns in unfern Bestrebungen, der Läuterung und Veredlung der Liturgie sowohl, als der Ritualen so wenig hierdurch irre machen lassen, als wir uns dazu verstehen werden, um der Gleichberechtigung willen auch nur das kleinste wirkliche religiöse Gebot aufzugeben. Wir haben es betheuert und betheuern es noch, die Religion hindert uns nicht, alle Bürgerpflichten zu erfüllen — wir beweisen es nunmehr tatsächlich, denn welche lassen wir unerfüllt? — man kann uns gleichwohl die Gleichberechtigung entziehen, denn wir sind die Minderzahl und sind die Schwachen, aber ob die Kirche, die dieses veranlaßt, christlich handelt, ob der Staat, indem er hierdurch sich in den Dienst der Kirche begiebt, eine festere Basis sich gründet, werden spätere Geschlechter untersuchen, unparteiisch prüfen und beurtheilen. — " —. Man weiß, daß das Wort, und wäre es das

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