Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1857)
- Date
- 1857-03-09
- Page
- Seite 139 (sequence 3)
- Language
- German
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139 die Professoren der protestantischen Theologie, wie viele Cläffen würden herauskommen? — Wenn das Christenthum wirklich von solcher Beschaffenheit ist, daß, wie man vorgiebt, sein Interesse die staatliche Ausschließung aller Nichtchristen erheischt, wenn es wirklich die lieblose Zurücksetzung und schmerzliche Kränkung vor dem eignen Gewissen rechtfertigt, warum will man sich nicht wenigstens damit begnügen? warum zu dem Schlage, den man unserm Herzen und unserer Ehre versetzt, auch die Verhöhnung hinzufügen, als ob wir die Schuld davon trügen? — Sie classificiren die Juden, Herr General-Superintendent! Worauf stützen Sie diese Classification? Auf bereu verschiedene Bekenntnißschriften? Unmöglich! denn" alle Juden Deutschlands, ja ganz Europas und aller Welttheile, mir Ausnahme der wenigen Karatten, haben dieselben Bekenntnißschriften! Oder spricht aus Ihnen die Erfahrung, der Umgang mit den Juden? Sie mögen deren Hunderte, Tausende kennen gelernt haben, was will das gegen die Gesammtheit sagen, um darauf eine Classification zu gründen und aus ihr eine solche Schlußfolgerung zu ziehen? Ich zweifle sehr, ja ich muß es entschieden in Abrede stellen, daß Ihnen die Differenzen im Schoße des Judenthums genau bekannt find, und am wenigsten, worin die Reformstrebenden von den Talmudisten sich unterscheiden. Sie denken sich unter diesen beiden den schroffsten Gegensatz und sprechen den Ersteren den Glauben ab. Es ist befremdlich, von dem obersten Geistlichen einer Kirche, die sich die reformirte nennt, Reformbestreb ungen als Abfall vom väterlichen Glauben bezeichnen zu hören. Es giebt sehr viele strenge Talmudisten, die reformstrebend find, und sehr viele reformstrebende Juden, die nicht minder als die strengsten Talmudisten auf dem positiven Glaubensboden stehen. Es handelt sich im Schoße des Judenthums gar nicht um einen Dogmenstreit, sonst müßten ja längst schon Spaltungen stattgefunden haben, und in allen Gemeinden, wo divergirende Meinungen herrschen, auch Trennungen sich kund geben. — Dem ist aber nicht also. Die Reformbestrebungen im Judenthum beziehen fich ausschließlich auf Entfernung dessen aus Ritus und Liturgie, was nach Ansicht der Reformstrebenden erst später entstanden ist oder in dem Positiven keine Basis hat oder auch die Erhaltung des Wesentlichen beeinträchtigt. Der größte Theil der sogenannten Reformjuden steht ebenso ganz und gar auf dem Boden des historischen, positiven Judenthums, als die reformfeindlichen. Sie sind hinsichtlich der jüdischen Glaubenslehre, ganz wie früher, eine religiöse Gemeinschaft und unterscheiden sich nur darin, daß die Reformstrebenden hinsichtlich der Formen eine Abänderung, sowohl biblisch als talmudisch, für zulässig und zweckmäßig, die Gegner der Reform aber theils nicht für zulässig, größtentheils aber nicht für zweckmäßig erachten, eine Meinungsverschiedenheit so ganz und gar nur die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinde betreffend, daß nur die jüdische Theologie, der öffentliche Gottesdienst oder das häusliche Leben davon berührt wird, nicht im Entferntesten aber die jüdische Dogmatik oder gar die Moral und Ehrenhaftigkeit der Bekenner, daß, wenn es um die staatliche Würdigung der Bekenner sich handelt, diese Verschiedenheit als Kriterium in Betracht kommen kann. Wer den religiösen Zuständen der Juden einige Aufmerksamkeit schenkt und aus eigner Wahrnehmung, nicht vom Hörensagen sie kennen gelernt hat, kann sich unmöglich eine Vorstellung davon machen, wie Jemand einer solchen Täuschung sich hingeben kann , die reformstrebenden Juden seien von ihrem Glauben abgefallen, und unwürdig der passiven Wahlfähigkeit oder gar staatsgefährlich, daß ihnen und wegen ihrer allen Juden das wohlerworbene Recht zu entziehen kein Unrecht sei. Der ganze Streit in den jüdischen Gemeinden, wenn er wirklich vorhanden ist, bewegt fich einzig und allein um Abstellung von Mißbräuchen und um die Frage, was als ein Mißbrauch anzusehen ist, um Abänderung in den liturgischen Einrichtungen, um Abstellung einiger in späterer Zeit entstandenen religiösen Gebräuche u. s. w. Dieser Streit ist aber unstreitig lediglich Sache der jüdischen Theologen und wollte die Staatsbehörde, wollten gar die gesetzgebenden Körper hier sich einmischen und hienach die Fähigkeit und Würdigkeit der jüdischen Glaubensbekenner in bürgerlicher Hinsicht beurtheilen, so würden sie ja zum Jnquisttionstribunal, Glaubens- und Ketzer-Gerichte werden. Die zunächst hiebei Betheiligten, die Juden selbst, schließen sogar in den Gemeinden, wo diese Streitigkeiten am schärfsten sich kundgeben, fich nicht von einander ab, und betrachten fich als eine religiöse Genossenschaft, als eine zusammengehörige Glaubensgemeinde, wie können Nichtjuren darauf eine Classification der Juden stützen, als ob dieser Zwiespalt eine religiöse Spaltung, eine wirkliche Trennung in der Religionsgemeinde wäre. „Wenn dem so wäre, müßten diese Spaltungen sich nicht in allen Gemeinden, in welchen diese verschiedenen Richtungen vorhanden find, sich auch objectiv darstellen und kund geben? In ganz Deutschland giebt es kaum 4 Gemeinden, sage vier, wo sich auch nur in der 11*