Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-03-02 · Heft 10 (2.3.1857) · p. Seite 128

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 10 (2.3.1857)
Date
1857-03-02
Page
Seite 128 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3226039-3226050--15949-3244773
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

m reetors, her kaiserlichen Bibliothek, ReichSrathS und StacvSftcretärS Baron v. Korff „in Anerkennung der . der öffentliche« kaiserlichen Bibliothek Mqiejenay Dienste" die goldene Verdienstmedaille des Gt. AnnenoxdenS erhalten. Herr P. ist ein Schwager des hiesigen Predigers vr. LewysohnS.— Me Wien seinen Brunner, und Paris seinen Eugen v. Mireeourt hat, so erfreut sich auch unsere hiesige Umgegend eines Judenfeindes von achtem Schrot und Korn, des katholischen Pfarrers AloyS Weißenburger zu Frankenthal. Derselbe giebt alljährlich einen Hauökalender heraus, und der diesjährige sucht seines Gleichen in den bis zur trivialsten Abgeschmacktheit verschwendete» Beschimpfungen der Juden. Doch fand sich eine Feder, die dem Herrn Pfarrer in einem hiesigen Lokalblatt gehörig dje Epistel laS, und während jene nichts weniger als gptteSfürchtigen Beschimpfungen ungetheilte Indignation bei allen Classen der Bevölkerung hervorriefen, fanden hingegen die letzteren Abfertigungen allgemeinen Beifall. Bei dieser Gelegenheit erlaubt sich Res. die Bemerkung, daß eS rathsam sei, wenn alle diejenigen unserer Glaubensbrüder, denen Beruf unp Fähigkeit hierzu nicht fehlen und welchen die Provinzialpreffe zugänglich ist, nje die Gelegenheit unbenutzt lassen, für Recht und Gerechtigkeit zu schreibe«. So benutzt Res. die Wische Presse und tnßbesondere die „Mg. Ztg. d, Judenth." zum weiteren Gebrauch für einige Provinzialblätter und versäumt nicht, Alles das mitzutheilen, was geeignet ist, das Judenthum zur richtigen Würdigung zu bringen. Nur die Presse ist daS zuverlässige Mittel, Bildung und Humanität zu verbreiten und in die Masse zu bringe«. Sapienti sat. Kaiserslautern, im Februar. fPrivatmitth.) Ich erlaube mir, auf die jüngsthin besprochene Orgelfrage zurückzukommen, nur mit Rücksicht darauf, daß die Einführung dieses Instrumentes auch in kleinern Gemeinden, in welchen sich haS Bedürfmß zur Herstellung eines erbaulichen und geregelten Gottesdienstes geltend macht, vielfach angestrebt wirh , auf daS in neuester Zeit von dem berühmten Orgelbauer Akerandre in Paris erfundene „Melodium" aufmerksam zu machen. Dieses Instrument, welches hei dem gedachten Herr« Alerandre um den geringen Preis von 25 Thalern zu bekommen ist, eignet sich, nach dem Urtheile Sachverständiger, mit de«fnich dqrüber Rücksprache -genommen habe, vollkommen und M. höherem Maße als dje PhiShajrmonikq zum Gebrauche in kleimren Räumen, in denen eine Orgel nicht wohl benutzt werden kann. Diejenigen, welche sich darum interefsiren, finden eine ausführliche Beschreibung deS fraglichen Instrumentes in No. 164. des in Leipzig erscheinenden „Jllustrirten Familien-Journals". — Im Anschlüsse an die neulichen Mittheilungen auS hiesiger Stadt habe ich noch zu berichten, daß in einem eben erscheinenden Local-Polizei-Beschlüsse deS Bürgermeisteramtes u. A» auch die Bestimmung, enthalten ist, daß die Verrichtung geräuschvoller Arbeiten in der Umgebung der Synagoge während deS Gottesdienstes, so wie die äußerliche und innerliche Verunreinigung der Lokalitäten derselben polizeilicher Bestrafung unterliegen. Nicht minder ist eS in socialer Beziehung erfreulich, daß in die neu errichtete Handels- und Gewerbekammer für die Pfalz, welch« ihre Versammlungen zum Behufe der Berathung wichtiger Fragen der Industrie und des Handels am Sitze der hohen Kreisregierung hält, auch ein Israelit, Herr Jacob Levino auS Ludwigshafen, gewählt wurde. Die hohe Kreisregierung bethätigt fortwährend eine anerkennenswerthe Fürsorge auch für daS israelitische Schulwesen. Durch ein neuerliches Resiript gelegentlich eines fpeciellcn Falles hat die hohe Stelle verfügt, daß der israelitische Religionsunterricht für die schulpflichtige Jugend in gleicher Weise obligatorisch sei, wie die übrigen Unterrichtsgegenstände, Diese Bestimmung, durch welche die bisherige Ungewißheit bezüglich der Interpretation der einschlägigen Verordnungen beseitigt wird, ist von Wichtigkeit, weil nunmehr diejenigen kleineren Gemeinden, welche bisher einzeln nicht im Stande waren, Lehrer anzustellen, von selbst darauf bedacht sein müssen, in Verbindung mit benachbarten Gemeinden gemeinsame Schulsprengel zu bilde«, »vje dies bezüglich deö CultuS bereits vorschriftsmäßig der Fall ist. Die Jugend wird in Folge davon den ungeschickten Händen unbefugter Winkellehrer, deren Vorhandensein man bislang ignorirt hat, um die Jugend nicht ganz ohne Unterricht in der Religion zu lassen, , ein für allemql entzöge«, unh, waS nicht minder wünschenswerth ist, die Schulstellen können besser dotirt werden. Fulda, 23. Februar. (Pekrolog.) Ich hin heute in die peinliche Rothwendigkeit versetzt, Ihnen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.